Verordnung über die Aufstellung und Ausführung des Haushaltsplans der Gemeinden mit Verwaltungsbuchführung 2009 (Gemeindehaushaltsverordnung-Verwaltungsbuchführung - GemHVO-Vwbuchfg 2009) Vom 2. April
2006 § 48 Vermögensrechnung (Bilanz)
(1)Die Vermögensrechnung (Bilanz) ist in Kontoform aufzustellen.
(2)In der Vermögensrechnung (Bilanz) sind mindestens die in den Abs. 3 und 4 bezeichneten Posten in der angegebenen Reihenfolge gesondert auszuweisen.
(3)Aktivseite: 1. Anlagevermögen
- a)immaterielle Vermögensgegenstände
- aa)Konzessionen, Lizenzen und ähnliche Rechte
- bb)geleistete Investitionszuweisungen und -zuschüsse
- b)Sachanlagevermögen
- aa)Grundstücke, grundstücksgleiche Rechte
- bb)Bauten einschließlich Bauten auf fremden Grundstücken
- cc)Sachanlagen im Gemeingebrauch, Infrastrukturvermögen
- dd)Anlagen und Maschinen zur Leistungserstellung
- ee)andere Anlagen, Betriebs- und Geschäftsausstattung
- ff)geleistete Anzahlungen und Anlagen im Bau
- c)Finanzanlagevermögen
- aa)Anteile an verbundenen Unternehmen
- bb)Ausleihungen an verbundene Unternehmen
- cc)Beteiligungen
- dd)Ausleihungen an Unternehmen, mit denen ein Beteiligungsverhältnis besteht
- ee)Wertpapiere des Anlagevermögens
- ff)sonstige Ausleihungen (sonstige Finanzanlagen) 2. Umlaufvermögen
- a)Vorräte einschließlich Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe
- b)fertige und unfertige Erzeugnisse, Leistungen und Waren
- c)Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände
- aa)Forderungen aus Zuweisungen, Zuschüssen, Transferleistungen, Investitionszuweisungen und -zuschüssen und Investitionsbeiträgen
- bb)Forderungen aus Steuern und steuerähnlichen Abgaben
- cc)Forderungen aus Lieferungen und Leistungen
- dd)Forderungen gegen verbundene Unternehmen und gegen Unternehmen, mit denen ein Beteiligungsverhältnis besteht, und Sondervermögen
- ee)sonstige Vermögensgegenstände
- d)flüssige Mittel 3. Rechnungsabgrenzungsposten 4. nicht durch Eigenkapital gedeckter Fehlbetrag.
(4)Passivseite: 1. Eigenkapital
- a)Netto-Position
- b)Rücklagen, Stiftungskapital
- aa)Allgemeine Rücklage
- bb)Sonderrücklagen
- cc)Stiftungskapital
- c)Ergebnisverwendung
- aa)Ergebnisse aus Vorjahren
- bb)Überschuss/Fehlbetrag des Haushaltsjahres 2. Sonderposten
- a)Sonderposten für erhaltene Investitionszuweisungen, -zuschüsse und Investitionsbeiträge
- aa)Zuweisungen vom öffentlichen Bereich
- bb)Zuschüsse vom nicht öffentlichen Bereich
- cc)Investitionsbeiträge
- b)sonstige Sonderposten 3. Rückstellungen
- a)Rückstellungen für Pensionen und ähnliche Verpflichtungen
- b)Rückstellungen für Finanzausgleich und Steuerschuldverhältnisse
- c)Rückstellungen für die Rekultivierung und Nachsorge von Abfalldeponien
- d)Rückstellungen für die Sanierung von Altlasten
- e)sonstige Rückstellungen 4. Verbindlichkeiten
- a)Anleihen
- b)Verbindlichkeiten aus Kreditaufnahmen
- aa)Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten
- bb)Verbindlichkeiten gegenüber öffentlichen Kreditgebern
- cc)sonstige Verbindlichkeiten aus Krediten
- c)Verbindlichkeiten aus kreditähnlichen Rechtsgeschäften
- d)Verbindlichkeiten aus Zuweisungen und Zuschüssen, Transferleistungen und Investitionszuweisungen und -zuschüssen sowie Investitionsbeiträgen
- e)Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen
- f)Verbindlichkeiten aus Steuern und steuerähnlichen Abgaben
- g)Verbindlichkeiten gegenüber verbundenen Unternehmen und gegen Unternehmen, mit denen ein Beteiligungsverhältnis besteht, und Sondervermögen
- h)sonstige Verbindlichkeiten 5. Rechnungsabgrenzungsposten. Redaktionelle Hinweise Fundstelle: GVBl. I 2006, 179 Permalink Diesen Link können Sie kopieren und verwenden, wenn Sie genau dieses Dokument verlinken möchten: https://www.rv.hessenrecht.hessen.de/perma?d=jlr-NNLHE000052A9NN00000000058 Diesen Link können Sie kopieren und verwenden, wenn Sie immer auf die gültige Fassung der Vorschrift verlinken möchten: https://www.rv.hessenrecht.hessen.de/perma?j=GemHBuchfV_HE_!_48