Verordnung über die Aufstellung und Ausführung des Haushaltsplans der Gemeinden mit Verwaltungsbuchführung 2009 (Gemeindehaushaltsverordnung-Verwaltungsbuchführung - GemHVO-Vwbuchfg 2009) Vom 2. April
2006 § 51 Begriffsbestimmungen Bei der Anwendung dieser Verordnung sind die nachfolgenden Begriffe zugrunde zu legen: 1. Abschreibungen Aufwand, der durch die Wertminderung bei langfristig genutzten Vermögensgegenständen des Anlagevermögens verursacht wird 2. Aktiva Summe der Vermögensgegenstände, die auf der linken Seite der Bilanz aufgeführt werden 3. Anlagekapital das für das Anlagevermögen von kostenrechnenden Einrichtungen gebundene Kapital (Wertansätze unter Berücksichtigung der Abschreibungen) 4. Anlagevermögen die Teile des Vermögens, die dauernd der Aufgabenerfüllung dienen, im Einzelnen die in der Bilanz unter Nr. 1 aufzuführenden Vermögensgegenstände 5. Außerplanmäßige Ausgaben Ausgaben, für deren Zweck im Haushaltsplan keine Mittel veranschlagt und keine Haushaltsausgabereste verfügbar sind 6. Baumaßnahmen Neu-, Erweiterungs- und Umbauten sowie die Instandsetzung an Bauten, soweit sie nicht der Unterhaltung baulicher Anlagen dient 7. Budget vorgegebener Finanzrahmen, der einer Organisationseinheit zur selbstständigen und eigenverantwortlichen Bewirtschaftung im Rahmen eines vorgegebenen Leistungsumfangs zugewiesen ist 8. Durchlaufende Gelder Beträge, die für einen Dritten lediglich vereinnahmt und verausgabt werden 9. Eigenkapital Differenz zwischen Aktiva und den Sonderposten, Rückstellungen, Verbindlichkeiten und Rechnungsabgrenzungsposten auf der Passivseite der Bilanz 10. Erlass Verzicht auf einen Anspruch 11. Fehlbetrag der Betrag, um den unter Berücksichtigung der Haushaltsreste die Soll-Ausgaben in der Haushaltsrechnung höher sind als die Soll-Einnahmen 12. Fremde Mittel die in § 12 Nr. 2 und 3 genannten Beträge 13. Geldanlage der Erwerb von Wertpapieren und Forderungen aus Mitteln des Kassenbestandes oder aus den Rücklagen zugewiesenen Mitteln 14. Haushaltsreste Einnahme- und Ausgabeansätze, die in das folgende Jahr übertragen werden 15. Haushaltsvermerke einschränkende oder erweiternde Bestimmungen zu Ansätzen des Haushaltsplans, insbesondere Vermerke über Deckungsfähigkeit, Übertragbarkeit, Zweckbindung und Sperren 16. Innere Darlehen die vorübergehende Inanspruchnahme von Mitteln
- a)der Sonderrücklagen
- b)der Sondervermögen ohne Sonderrechnung als Deckungsmittel im Vermögenshaushalt 17. Inventar Verzeichnis aller Vermögensgegenstände, Rechnungsabgrenzungsposten und Schulden 18. Inventur Bestandsaufnahme aller Vermögensgegenstände 19. Investitionen Ausgaben für die Veränderung des Anlagevermögens 20. Investitionsförderungsmaßnahmen Zuweisungen, Zuschüsse und Darlehen für Investitionen Dritter und für Investitionen der Sondervermögen mit Sonderrechnung 21. Ist-Ausgaben die tatsächlichen Ausgaben der Kasse 22. Ist-Einnahmen die tatsächlichen Einnahmen der Kasse 23. Kassenreste die Beträge, um die die Soll-Einnahmen höher sind als die Ist-Einnahmen (Kasseneinnahmereste) oder um die die Soll-Ausgaben höher sind als die Ist-Ausgaben (Kassenausgabereste) und die in einem späteren Haushaltsjahr zu zahlen sind 24. Kredite das unter der Verpflichtung zur Rückzahlung von Dritten oder von Sondervermögen mit Sonderrechnung aufgenommene Kapital mit Ausnahme der Kassenkredite 25. Liquidität Fähigkeit der Gemeinde, ihren Zahlungsverpflichtungen termingerecht und vollständig nach zu kommen 26. Netto-Position Basiskapital; Saldo durch Vergleich von Vermögen mit (zweckgebundenen) Rücklagen, Sonderrücklagen und Schulden 27. Niederschlagung die befristete oder unbefristete Zurückstellung der Weiterverfolgung eines fälligen Anspruchs der Gemeinde ohne Verzicht auf den Anspruch selbst 28. Passiva Summe der Finanzierungsmittel (Eigenkapital, Fremdkapital), die auf der rechten Seite der Bilanz aufgeführt werden 29. Produkt Ergebnis von Leistungsprozessen 30. Produktbereich sachliche Zusammenfassung von mehreren Produktgruppen 31. Produktgruppe sachliche Zusammenfassung von mehreren Produkten 32. Rückstellung Passivposten der Bilanz, der dazu dient, durch zukünftige Handlungen bedingte Wertminderungen der Rechnungsperiode als Ausgabe zuzurechnen 33. Schulden Rückzahlungsverpflichtungen aus Kreditaufnahmen und ihnen wirtschaftlich gleichkommenden Vorgängen sowie aus der Aufnahme von Kassenkrediten 34. Soll-Ausgaben die bis zum Abschlusstag zu leistenden und aufgrund von Auszahlungsanordnungen zum Soll des Haushaltsjahres gestellten Ausgaben 35. Soll-Einnahmen die bis zum Abschlusstag fälligen oder über den Abschlusstag hinaus gestundeten, aufgrund von Annahmeanordnungen zum Soll des Haushaltsjahres gestellten Einnahmen ohne die erlassenen und niedergeschlagenen Beträge 36. Tilgung von Krediten
- a)ordentliche Tilgung die Leistung des im Haushaltsjahr zurückzuzahlenden Betrages bis zu der in den Rückzahlungsbedingungen festgelegten Mindesthöhe
- b)außerordentliche Tilgung die über die ordentliche Tilgung hinausgehende Rückzahlung einschließlich Umschuldung 37. Überplanmäßige Ausgaben Ausgaben, die die im Haushaltsplan veranschlagten Beträge und die Haushaltsausgabereste übersteigen 38. Überschuss der Betrag, um den unter Berücksichtigung der Haushaltsreste die Soll-Einnahmen des Vermögenshaushalts in der Haushaltsrechnung die Soll-Ausgaben für die Tilgung von Krediten, die Rückzahlung innerer Darlehen, die Kreditbeschaffungskosten, die Ablösung von Dauerlasten, die Veränderung des Anlagevermögens, Zuschüsse für Investitionen Dritter, die Zuführung zum Verwaltungshaushalt und für die veranschlagte Zuführung zur allgemeinen Rücklage übersteigen 39. Umlaufvermögen Vermögensgegenstände wie Vorräte, Schecks, Bankguthaben, Kassenbestand 40. Umschuldung die Ablösung von Krediten durch andere Kredite 41. Verbindlichkeiten Verpflichtungen gegenüber Dritten, die dem Grunde und der Höhe nach sicher sind 42. Verfügungsmittel Beträge, die für dienstliche Zwecke, für die keine Ausgaben veranschlagt sind, zur Verfügung stehen 43. Vermögensrechnung (Bilanz) Abschluss des Rechnungswesens für ein Haushaltsjahr in Form der Gegenüberstellung von Aktiva und Passiva 44. Vorjahr das dem Haushaltsjahr vorangehende Jahr 45. Vorschüsse und Verwahrgelder die in § 28 genannten Beträge und die durchlaufenden Gelder. Redaktionelle Hinweise Fundstelle: GVBl. I 2006, 179 Permalink Diesen Link können Sie kopieren und verwenden, wenn Sie genau dieses Dokument verlinken möchten: https://www.rv.hessenrecht.hessen.de/perma?d=jlr-NNLHE000052A9NN00000000062 Diesen Link können Sie kopieren und verwenden, wenn Sie immer auf die gültige Fassung der Vorschrift verlinken möchten: https://www.rv.hessenrecht.hessen.de/perma?j=GemHBuchfV_HE_!_51