Verordnung zur Einteilung landwirtschaftlicher Flächen nach dem Grad der Erosionsgefährdung Vom 27. August 2010 § 1 Einteilung und Darstellung erosionsgefährdeter Gebiete (1) Die Einteilung der erosio
nsgefährdeten Gebiete nach § 2 Abs. 1 der Direktzahlungen-Verpflichtungenverordnung erfolgt nach Maßgabe der Anlage 1 auf der Grundlage der Erosionsgefährdung durch Wasser nach der Bodenerodierbarkeit (Faktor K) und der Hangneigung (Faktor S). Die örtliche Lage der erosionsgefährdeten Gebiete ergibt sich aus der als Anlage 2 veröffentlichten Übersichtskarte.
(2)Die erosionsgefährdeten Gebiete werden in einer Karte der Erosionsgefährdungsklassen im Maßstab 1 : 10 000 grafisch und farblich (CC wasser1 = gelb; CC wasser2 = rot) markiert dargestellt und abgegrenzt. Diese Karte wird in unveränderlicher digitaler Form archivmäßig geordnet beim Hessischen Ministerium für Umwelt, Energie, Landwirtschaft und Verbraucherschutz Mainzer Str. 80 65189 Wiesbaden niedergelegt.
(3)Ausfertigungen der Karte werden in unveränderlicher digitaler Form archivmäßig geordnet beim Landrat des Landkreises Darmstadt-Dieburg Hauptabteilung Amt für den ländlichen Raum Rheinstraße 94 64295 Darmstadt Landrat des Schwalm-Eder-Kreises Fachbereich Landwirtschaft und Landentwicklung Schladenweg 39 34560 Fritzlar Landrat des Werra-Meißner-Kreises Fachdienst Ländlicher Raum Honer Straße 49 37269 Eschwege-Oberhone Landrat des Wetteraukreises Fachdienst Landwirtschaft Homburger Straße 17 61169 Friedberg Landrat des Landkreises Fulda Landwirtschaft Wörthstraße 15 36037 Fulda Landrat des Main-Kinzig-Kreises Amt für Umwelt, Naturschutz und ländlichen Raum Barbarossastraße 20 63571 Gelnhausen Landrat des Landkreises Bergstraße Raumentwicklung, Landwirtschaft, Denkmalschutz Graben 15 64646 Heppenheim Landrat des Landkreises Hersfeld-Rothenburg Fachdienst Ländlicher Raum Friedloser Straße 12 36251 Bad Hersfeld Landrat des Landkreises Kassel Amt für den ländlichen Raum Manteuffel-Anlage 5 34369 Hofgeismar Landrat des Landkreises Waldeck-Frankenberg Fachdienst Landwirtschaft Auf Lülingskreuz 60 34497 Korbach Landrat des Vogelsbergkreises Amt für den ländlichen Raum Marburger Straße 69 36304 Alsfeld Landrat des Landkreises Limburg-Weilburg Landwirtschaft Am Renngraben 7 65549 Limburg (Lahn) Landrat des Landkreises Marburg-Biedenkopf Fachdienst Agrarförderung Hermann-Jacobsohn-Weg 1 35039 Marburg Landrat des Odenwaldkreises Amt für den ländlichen Raum Michelstädter Straße 12 64711 Erbach/Odw Landrat des Hochtaunuskreises Fachbereich Ländlicher Raum Ludwig-Erhard-Anlage 1-5 61352 Bad Homburg Landrat des Lahn-Dill-Kreises Abteilung für den ländlichen Raum Georg-Friedrich-Händel-Straße 5 35578 Wetzlar bereit gehalten.
(4)Die Karte kann bei den in Abs. 2 und 3 genannten Stellen von jeder Person während der Dienststunden eingesehen werden. Die erosionsgefährdeten Gebiete sind auch in digitaler Form im Internet-Angebot des Hessischen Landesamts für Umwelt und Geologie ( http://bodenviewer.hessen.de ) einsehbar. Weitere Fassungen dieser Norm § 1 ErosionSchV HE, vom 22.09.2015, gültig ab 06.10.2015 bis 31.12.2022 Redaktionelle Hinweise Fundstelle: GVBl. I 2010, 300 Permalink Diesen Link können Sie kopieren und verwenden, wenn Sie genau dieses Dokument verlinken möchten: https://www.rv.hessenrecht.hessen.de/perma?d=jlr-NNLHE00005310NN00000000002 Diesen Link können Sie kopieren und verwenden, wenn Sie immer auf die gültige Fassung der Vorschrift verlinken möchten: https://www.rv.hessenrecht.hessen.de/perma?j=ErosionSchV_HE_!_1