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Inhaltsverzeichnis HPVG Landesnorm Hessen Hessisches Personalvertretungsgesetz (HPVG) vom 24. März 1988 gültig ab: 01.01.2013 gültig bis: 28.02.2014

Hessisches Personalvertretungsgesetz (HPVG) 1) Vom

  1. März 1988 Übersicht ERSTER TEIL Personalvertretungen Erster Abschnitt Allgemeine Vorschriften §§ 1 bis 8 Zweiter Abschnitt Der Personalrat Erster Titel Wahl und Zusammensetzung §§ 9 bis 22 Zweiter Titel Amtszeit §§ 23 bis 28 Dritter Titel Geschäftsführung §§ 29 bis 43 Dritter Abschnitt Die Personalversammlung §§ 44 bis 49 Vierter Abschnitt Stufenvertretungen und Gesamtpersonalrat §§ 50 bis 53 Fünfter Abschnitt Jugend- und Auszubildendenvertretung §§ 54 bis 59 Sechster Abschnitt Beteiligung des Personalrats Erster Titel Allgemeines §§ 60 bis 68 Zweiter Titel Formen und Durchführung der Beteiligung §§ 69 bis 73a Dritter Titel Beteiligung in sozialen Angelegenheiten §§ 74 bis 76 Vierter Titel Beteiligung in Personalangelegenheiten §§ 77 bis 80 Fünfter Titel Beteiligung in organisatorischen und wirtschaftlichen Angelegenheiten §§ 81 und 82 Sechster Titel Zusammenarbeit mit Personalrat, Stufenvertretung und Gesamtpersonalrat § 83 ZWEITER TEIL Besondere Vorschriften für einzelne Zweige des öffentlichen Dienstes und für den Hessischen Rundfunk § 84 (Erster Abschnitt) Zweiter Abschnitt Polizei, Berufsfeuerwehr §§ 86 bis 89 (Dritter Abschnitt)Landesbetrieb Hessen-Forst § 90 Vierter Abschnitt Schulwesen §§ 91 bis 96a Fünfter Abschnitt Hochschulen und andere Bildungseinrichtungen §§ 97 bis 104 Sechster Abschnitt Besondere Vorschriften für das Landesamt für Verfassungsschutz § 105 Siebenter Abschnitt Hessischer Rundfunk § 106 Achter Abschnitt Rechtsreferendare, Fachlehreranwärter, Lehramts- und Studienreferendare Erster Titel Rechtsreferendare § 107 Zweiter Titel Fachlehreranwärter, Lehramts- und Studienreferendare § 108 Neunter Abschnitt Justizvollzug § 109 (Zehnter Abschnitt) DRITTER TEIL Gerichtliche Entscheidungen, Tarifverträge und Dienstvereinbarungen, Übergangs- und Schlußvorschriften Erster Abschnitt Gerichtliche Entscheidungen §§ 111 und 112 Zweiter Abschnitt Tarifverträge und Dienstvereinbarungen § 113 Dritter Abschnitt Übergangs- und Schlussvorschriften §§ 114 bis 122 Weitere Fassungen dieser Norm Inhaltsverzeichnis HPVG, vom 27.05.2013, gültig ab 01.03.2014 bis 05.04.2023 Inhaltsverzeichnis HPVG, vom 24.03.1988, gültig ab 01.01.2004 bis 31.12.2012 Fußnoten 1) Dieses Gesetz dient auch der Umsetzung der Richtlinie 2002/14/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom
  2. März 2002 zur Festlegung eines allgemeinen Rahmens für die Unterrichtung und Anhörung der Arbeitnehmer in der Europäischen Gemeinschaft - Gemeinsame Erklärung des Europäischen Parlaments, des Rates und der Kommission zur Vertretung der Arbeitnehmer (ABl. EG Nr. L 80 S. 29). Redaktionelle Hinweise Fundstelle: GVBl. I 1988, 103 Permalink Diesen Link können Sie kopieren und verwenden, wenn Sie genau dieses Dokument verlinken möchten: https://www.rv.hessenrecht.hessen.de/perma?d=jlr-NNLHE000053E8NN00000000003 Diesen Link können Sie kopieren und verwenden, wenn Sie immer auf die gültige Fassung der Vorschrift verlinken möchten: https://www.rv.hessenrecht.hessen.de/perma?j=PersVG_HE_Inhaltsverzeichnis

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