LEPV HE 2000 Landesnorm Hessen Verordnung über den Landesentwicklungsplan Hessen 2000 vom 13. Dezember 2000 Textnachweis ab: 01.01.2004
Verordnung über den Landesentwicklungsplan Hessen 2000 Vom 13. Dezember 2000 Zum 13.08.2026 aktuellste verfügbare Fassung der Gesamtausgabe
Verordnung über den Landesentwicklungsplan Hessen 2000 vom
- Dezember 2000 Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis Titel Gültig ab Verordnung über den Landesentwicklungsplan Hessen 2000 vom
- Dezember 2000 01.01.2004 Eingangsformel 01.01.2004 § 1 01.01.2004 § 2 01.01.2004 § 3 01.01.2004 Anlage - Landesentwicklungsplan Hessen 2000 04.09.2021 Anlage - Änderung des Landesentwicklungsplans Hessen 2000 nach § 8 Abs. 7 HLPG - Erweiterung Flughafen Frankfurt Main - Vom
- Juni 2007 28.07.2007 Anlage - Dritte Änderung des Landesentwicklungsplans Hessen 2000 mit Zusammenfassender Erklärung gemäß § 10 Abs. 3 Raumordnungsgesetz 04.09.2021 Karte - [Karte hier nicht dargestellt.] 30.08.2018 Aufgrund des § 5 Abs. 4 des Hessischen Landesplanungsgesetzes vom
- November 1994 (GVBl. I S. 707) wird verordnet:
Eingangsformel § 1 Der Landesentwicklungsplan Hessen 2000 wird hiermit festgestellt. Er erhält die aus der Anlage ersichtliche Fassung.
§ 1
§ 2 Die Festlegungen des Landesentwicklungsplans zu den Strukturräumen sowie der Mittel- und Oberzentren und ihrer Mittelbereiche ersetzen entgegenstehende Regelungen in den Regionalen Raumordnungsplänen. Die Regionalen Raumordnungspläne Mittelhessen, Nordhessen und Südhessen bleiben ansonsten unberührt.
§ 2
§ 3 Diese Verordnung tritt am Tage nach der Verkündung in Kraft.
§ 3Anlage Landesentwicklungsplan Hessen 2000 Inhaltsübersicht 1.
Einleitung 398 *
- Rechtliche Rahmenbedingungen 400 2.1 Gesetzliche Grundlagen 400 2.2 Landesentwicklungsplan Hessen 400 2.3 Begriffe 401 2.4 Räumlicher Geltungsbereich 401 2.5 Bindungswirkung und Verhältnis zu anderen Planungen 401 2.6 Finanzielle Auswirkungen 401
- Landesplanerische Rahmenbedingungen 402 3.1 Bevölkerung 402 3.2 Gesamtwirtschaftliche Entwicklung 403 3.3 Regionale Strukturpolitik 405
- Landesweite Raumstruktur und gesamträumliche Entwicklung 407 4.1 Räumliche Entwicklung in Hessen 407 4.1.1 Die hessischen Planungsregionen 407 4.1.2 Grenzüberschreitende Landes- und Regionalplanung 412 4.2 Raumkategorien - Differenzierung der räumlichen Entwicklung 415 4.2.1 Ziele und Grundsätze der räumlichen Entwicklung 415 4.2.2 Überregionale und regionale Entwicklungsachsen 420 4.2.3 Verdichtungsräume 420 4.2.4 Ländliche Räume 423
- Zentrale Orte 425 5.1 Zentralörtliches System 425 5.2 Oberzentren, Mittelzentren, Grundzentren 428 5.2.1 Oberzentren 428 5.2.2 Mittelzentren 429 5.2.3 Grundzentren 435 5.3 Zentralörtliche Daseinsvorsorge 437 5.3.1 Bildung und Kultur 437 5.3.2 Soziales und Sport 440
- Großflächiger Einzelhandel 443
- Zusammenfassende Erklärung nach § 10 Abs. 3 Raumordnungsgesetz zur
- Änderung des Landesentwicklungsplans Hessen 2000 450 7.1 Einbeziehung der Umwelterwägungen 450 7.2 Anhörung und Öffentlichkeitsbeteiligung 450 7.3 Wesentliche Argumente aus den Stellungnahmen 451 7.4 Raumordnerische Gesamtabwägung 453 7.5 Redaktionelle Änderungen bei Zielen und Grundsätzen 454 7.6 Redaktionelle Änderungen in den Karten 454 7.7 Anpassungen im Umweltbericht 454 7.8 Umweltprüfung 455 7.8.1 Anlass und Rechtsgrundlagen 455 7.8.2 Prüfumfang und Prüfungsmethodik 455 7.8.3 Derzeitiger Umweltzustand - einschließlich Vorbelastungen - sowie dessen Entwicklung bei Nichtdurchführung des Plans 457 7.8.4 Inhalte der
- Änderung des Landesentwicklungsplans Hessen 2000 457 7.8.5 Kumulative Wirkungen und Wechselwirkungen 461 7.8.6 Maßnahmen zur Vermeidung und Verminderung nachteiliger Umweltauswirkungen 461 7.8.7 Gesamtbewertung und zusammenfassendes Ergebnis 462 7.8.8 Geplante Überwachungsmaßnahmen 462 Abkürzungsverzeichnis 463 Quellenverzeichnis 464 Rechtsquellen 465 Anhang 466 A. Statistische Angaben zu demografischen und ökonomischen Einflussfaktoren auf die Landesplanung 466 B. Grenzüberschreitende Landes- und Regionalplanung 476 Metropolregion Frankfurt/RheinMain 476 Metropolregion Rhein-Neckar 477 Regionalverband Frankfurt/RheinMain 478 UNESCO Welterbe Oberes Mittelrheintal 479 C. Hessische Städte und Gemeinden und ihre Mittelbereiche 480 D. Übersicht der Mittelzentren nach Regierungsbezirken 490 Abbildungsverzeichnis Abbildung 1: Abgrenzung der Hessischen Planungsregionen 407 Abbildung 2: Übersichtskarte der länderübergreifenden Zusammenschlüsse 412 Abbildung 3: Karte der Strukturräume in Hessen 444 - 445 Abbildung 4: Karte der Zentralen Orte und Mittelbereiche 444 - 445
- Einleitung Die Abstimmung der Länder über ihre Raumordnungspolitik im bundesweiten Rahmen erfolgte in der Vergangenheit über den Raumordnungspolitischen Orientierungsrahmen von 1992 und den Raumordnungspolitischen Handlungsrahmen von
- Um die Raumordnungspolitik aktueller und politiknäher zu gestalten, verabschiedete die Ministerkonferenz für Raumordnung (MKRO) als Nachfolgedokument 2006 erstmals „Die Leitbilder und Handlungsstrategien für die Raumentwicklung in Deutschland“. Vor dem Hintergrund aktueller und neuer Herausforderungen für die Raumordnungspolitik wurden die „Leitbilder und Handlungsstrategien für die Raumentwicklung in Deutschland“ im Rahmen eines Konsultationsverfahrens überarbeitet und im Frühjahr 2016 beschlossen (MKRO 2016). Die Leitbilder und Handlungsstrategien für die Raumentwicklung in Deutschland (im Folgenden: Leitbilder) zeigen Entwicklungsstrategien der Raumordnungspolitik von Bund und Ländern auf. Sie sind der raumordnerischen Leitvorstellung einer nachhaltigen Raumentwicklung verpflichtet, die die sozialen und wirtschaftlichen Ansprüche an den Raum mit seinen ökologischen Funktionen in Einklang bringt und zu einer dauerhaften, großräumig ausgewogenen Ordnung mit gleichwertigen Lebensverhältnissen in den Teilräumen führt. Die Leitbilder tragen dazu bei, die Vielfalt der Teilräume, ihren Zusammenhalt sowie ihre Zukunftsfähigkeit zu erhalten und zu stärken; sie beziehen sich auf alle Raumtypen. Die Leitbilder haben den Anspruch, für den Bund und die Länder Entwicklungsstrategien der Raumordnungspolitik aufzuzeigen. Sie stellen damit auch einen Orientierungsrahmen für die raumbezogenen politischen Ziele für die Änderung des Landesentwicklungsplans Hessen 2000 dar. Die vier gleichberechtigt nebeneinander stehenden Leitbilder berücksichtigen veränderte Rahmenbedingungen wie demografischen Wandel, Klimawandel, Energiewende, effektive Bürgerbeteiligung, digitale Infrastruktur, enger werdende finanzielle Spielräume und lauten: • Wettbewerbsfähigkeit stärken • Daseinsvorsorge sichern • Raumnutzungen steuern und nachhaltig entwickeln • Klimawandel und Energiewende gestalten. Leitvorstellung ist nach § 1 Abs. 2 Raumordnungsgesetz (ROG) „eine nachhaltige Raumentwicklung, die die sozialen und wirtschaftlichen Ansprüche an den Raum mit seinen ökologischen Funktionen in Einklang bringt und zu einer dauerhaften, großräumig ausgewogenen Ordnung mit gleichwertigen Lebensverhältnissen in den Teilräumen führt“. Um diese Leitvorstellung zu erreichen, sind raumbedeutsame Planungen und Maßnahmen abzustimmen, widersprüchliche Anforderungen an den Raum abzuwägen und die auftretenden Konflikte auszugleichen. Gleichzeitig soll Vorsorge für einzelne Raumfunktionen und Raumnutzungen getroffen werden. Das Grundgesetz (GG) benutzt den Begriff der „gleichwertigen Lebensverhältnisse“ in Art. 72 Abs.
- Dabei handelt es sich um eine staatsorganisationsrechtliche Bestimmung, die der Abgrenzung der Kompetenzen von Bund und Ländern in der Gesetzgebung dient. Eine generelle Verantwortung für den Bund, für gleichwertige Lebensverhältnisse zu sorgen, lässt sich daraus entgegen landläufiger Meinung nicht herleiten. In Art. 91a GG ist geregelt, dass der Bund bei Gemeinschaftsaufgaben an bestimmten Länderaufgaben im Rahmen eines „kooperativen Föderalismus“ unter der Voraussetzung mitwirkt, dass diese Aufgaben für die Gesamtheit bedeutsam sind und die Mitwirkung des Bundes zur Verbesserung der Lebensverhältnisse erforderlich ist. Eine unmittelbare Verantwortung für den Bund ergibt sich auch hieraus nicht. Auf Grund des sich stetig beschleunigenden Strukturwandels in Wirtschaft und Gesellschaft, dem anwachsenden und schneller werdenden Informations- und Güteraustausch sowie der politischen Vertiefung und räumlichen Erweiterung der Europäischen Union, die mit einer Zunahme der europäischen und internationalen Konkurrenz von Regionen einhergeht, soll die überörtliche Zusammenarbeit von Städten und Gemeinden innerhalb einer Region, wie auch über Regions- und Landesgrenzen hinweg, vertieft und systematisch ausgebaut werden. Die neu auftretenden Herausforderungen sind weder durch eine zentrale noch durch eine lokale Steuerung allein zu bewältigen. Interkommunale Kooperation zur Verständigung auf gemeinsame Aufgabenbewältigung und Entwicklungsziele ist vielmehr zu einer unabdingbaren Forderung unserer Zeit geworden. Der Schutz der natürlichen Lebensgrundlagen des Menschen hat als Staatsziel Verfassungsrang. Angesichts der nach wie vor fortschreitenden Verluste an Biodiversität und des deutlichen Klimawandels sind diese zunehmend gefährdet. Demgemäß hat der schonende Umgang des Menschen mit den natürlichen Lebensgrundlagen bei allen Planungen höchste Priorität. Vor diesem Hintergrund muss die Entwicklung des Landes neben der ökonomischen Leistungsfähigkeit konsequent an der Sicherung der natürlichen Lebensgrundlagen und der Lebensqualität für die heutige Bevölkerung und für zukünftige Generationen ausgerichtet werden. Bei allen räumlichen Planungen ist der Grundsatz einer möglichst geringen Flächeninanspruchnahme zu berücksichtigen. Von einer in Teilräumen voraussichtlich rückläufigen Bevölkerung geht nicht automatisch ein entsprechender Impuls zur Verringerung der Siedlungs- und Verkehrsfläche aus, so dass zusätzliche Maßnahmen getroffen werden müssen, die Neuinanspruchnahme von Flächen zu begrenzen. Das Leitbild der MKRO „Daseinsvorsorge sichern“ zielt darauf ab, gleichwertige Lebensverhältnisse durch die Versorgung mit Dienstleistungen und Infrastrukturen der Daseinsvorsorge in allen Teilräumen zu gewährleisten. Dazu gehört vor allem die Erreichbarkeit von entsprechenden Einrichtungen und Angeboten für alle Bevölkerungsgruppen. Als Grundlage dafür ist eine Raum- und Siedlungsstruktur anzustreben, durch die eine sichere, effiziente und kostengünstige infrastrukturelle Versorgung erreicht werden kann. Ziel einer Strategie im Bereich der Daseinsvorsorge ist es dabei: • die Grundversorgung wohnungsnah zu sichern, • das Zentrale-Orte-System leistungsfähig zu erhalten, • eine familien- und kinderfreundliche Infrastruktur vorzuhalten, • das Infrastrukturangebot an die Alterung der Bevölkerung anzupassen, um damit eine sozialverträgliche und gerechte Daseinsvorsorge langfristig zu sichern. Auch die vom Bund eingesetzte Kommission „Gleichwertige Lebensverhältnisse“ formulierte 2019 Handlungsempfehlungen auch für Politikbereiche, die im Rahmen der
- Änderung des Landesentwicklungsplans Hessen 2000 aufgegriffen werden. Hierzu zählen insbesondere die Stärkung der Entwicklung der ländlichen Räume, die Förderung der Dezentralisierung, die stärkere Nutzung der Möglichkeiten der Raumordnung und die Sicherstellung guter medizinischer und pflegerischer Versorgung.
- Rechtliche Rahmenbedingungen 2.1 Gesetzliche Grundlagen Nach § 13 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 des Raumordnungsgesetzes (ROG) vom 22.12.2008 (BGBl. I S. 2986), zuletzt geändert durch Gesetz vom 20.07.2017 (BGBl. I S. 2808), ist in den Ländern ein Raumordnungsplan für das Landesgebiet (landesweiter Raumordnungsplan) aufzustellen. Gemäß § 3 Abs. 1 des Hessischen Landesplanungsgesetzes (HLPG) vom 12.12.2012 (GVBl. S. 590), zuletzt geändert durch Gesetz vom 24.08.2018 (GVBl. S. 387), ist der Landesentwicklungsplan der Raumordnungsplan für das Gebiet des Landes Hessen. Er enthält die textlichen und zeichnerischen Festlegungen der Raumordnung für eine großräumige Ordnung und Entwicklung des Landes und seiner Regionen, die überregional bedeutsamen Planungen und Maßnahmen sowie die Begründung. Bei einer Änderung des Landesentwicklungsplans ist eine Umweltprüfung durchzuführen (§ 8 Abs. 1 i.V.m. Anlage 1 ROG). Wesentlicher Bestandteil ist die Erstellung eines Umweltberichts, in dem die voraussichtlichen erheblichen Auswirkungen des Landesentwicklungsplans auf die einzelnen Schutzgüter beschrieben und bewertet werden. Die in § 4 Abs. 3 Satz 2 HLPG genannten Stellen und die Öffentlichkeit wurden beteiligt (§ 4 HLPG, § 9 ROG). Die Änderung des Landesentwicklungsplans wird, einschließlich der Begründung unter Berücksichtigung der Ergebnisse der Beteiligung der Träger öffentlicher Belange sowie der Öffentlichkeit, von der Landesregierung mit Zustimmung des Landtags durch Rechtsverordnung festgestellt (§ 4 Abs. 5 HLPG). 2.2 Landesentwicklungsplan Hessen Vorliegend handelt es sich um die
- Änderung des Landesentwicklungsplans Hessen 2000, festgestellt durch Verordnung vom 13.12.2000 (GVBl. I 2001 S. 2), zuletzt geändert durch Verordnung vom 29.08.2018 (GVBl. S. 551). Die noch in Kraft befindlichen Teile des Landesentwicklungsplans Hessen 2000, festgestellt durch Verordnung vom 13.12.2000 (GVBl. I 2001 S. 2), werden durch die
- Änderung des Landesentwicklungsplans Hessen 2000 ersetzt. Die Verordnung über die Änderung des Landesentwicklungsplans Hessen 2000 vom 22.06.2007 (GVBl. I S. 406) bleibt unberührt und in Kraft. Die Vorgaben zur Nutzung der Windenergie, festgestellt durch Verordnung vom 27.06.2013 (GVBl. S. 479), wurden aufgehoben und sind in aktualisierter Form Gegenstand der
- Änderung des Landesentwicklungsplans Hessen
- Die
- Änderung des Landesentwicklungsplans Hessen 2000, festgestellt durch Verordnung vom 21.06.2018 (GVBl. S. 398), bleibt in Kraft; ebenfalls deren Plankarte, die durch Verordnung vom 29.08.2018 (GVBl. S. 551) angefügt wurde. Die Planziffer 3.2-3 der
- Änderung des Landesentwicklungsplans Hessen 2000 wird neu gefasst, ferner werden weitere Planziffern der
- Änderung des Landesentwicklungsplans Hessen 2000 geändert, da die Bezeichnung der Strukturräume geändert wird. Im Übrigen bleibt die
- Änderung des Landesentwicklungsplans Hessen 2000 unberührt. 2.3 Begriffe Die Bedeutung der in der Änderung des Landesentwicklungsplans verwendeten Begriffe ergibt sich aus § 3 Abs. 1 ROG. Im Text sind die landesplanerischen Vorgaben als Grundsatz der Raumordnung (G) bzw. Ziel der Raumordnung (Z) festgelegt und durch Begründungen erläutert. Ziele der Raumordnung sind verbindliche Vorgaben in Form von räumlich und sachlich bestimmten oder bestimmbaren, vom Träger der Raumordnung abschließend abgewogenen textlichen oder zeichnerischen Festlegungen zur Entwicklung, Ordnung und Sicherung des Raums. Grundsätze der Raumordnung sind Aussagen zur Entwicklung, Ordnung und Sicherung des Raums als Vorgaben für nachfolgende Abwägungs- oder Ermessensentscheidungen. 2.4 R äumlicher Geltungsbereich Der räumliche Geltungsbereich der Änderung des Landesentwicklungsplans umfasst das Gebiet des Landes Hessen und somit die Flächen der Planungsregionen Nord- und Mittelhessen sowie Südhessen einschließlich der Flächen des Regionalen Flächennutzungsplans im Ballungsraum Frankfurt/Rhein-Main (Verbandsgebiet des Regionalverbandes Frankfurt/ Rhein-Main). 2.5 Bindungswirkung und Verh ältnis zu anderen Planungen Die Bindungswirkung der Ziele und Grundsätze der Raumordnung ergibt sich aus § 4 ROG. Das Verhältnis des Landesentwicklungsplans zu anderen Planungen ergibt sich insbesondere aus § 4 Abs. 1 sowie § 13 Abs. 2 Satz 1 ROG. Mit Inkrafttreten dieser Änderung des Landesentwicklungsplans haben insbesondere die Träger der Regionalplanung in den drei Planungsregionen sowie der Träger der regionalen Flächennutzungsplanung im Ballungsraum Frankfurt/Rhein-Main dessen Festlegungen zu beachten bzw. zu berücksichtigen. Die Regionalpläne sind aus dem Landesentwicklungsplan zu entwickeln (Entwicklungsgebot). 2.6 Finanzielle Auswirkungen Aus dem Landesentwicklungsplan können unmittelbar keine finanziellen Ansprüche gegen das Land oder kommunale Gebietskörperschaften abgeleitet werden. Zeitpunkt und Umfang der erforderlichen Ausgaben zur Verwirklichung der Planungen richten sich allein nach den jeweiligen Haushaltsplänen und den Vorgaben der Finanzplanung.
- Landesplanerische Rahmenbedingungen Die Entwicklung des Landes Hessen ist eingebunden in vielfältige Rahmenbedingungen, die einerseits unmittelbar Einfluss auf die verschiedenen Entwicklungsbereiche des Landes nehmen, andererseits aber auch die politischen Steuerungsmöglichkeiten des Landes bestimmen. Insbesondere der fortschreitende Klimawandel fordert eine generelle Neuorientierung aller Politikbereiche, so dass auch für die Landesentwicklung ihre Rahmenbedingungen neu definiert werden müssen. Die Vorgabe und insbesondere auch die Umsetzung von Planungszielen wird sich stets daran orientieren müssen, inwieweit damit die Ziele der Klimapolitik wirksam unterstützt werden. 3.1 Bev ölkerung Eine zentrale Rahmenbedingung für fast alle Teilbereiche der Landesentwicklung ist die Bevölkerungsentwicklung. Dabei sind sowohl die Gesamtbevölkerungsentwicklung als auch die Veränderungen in der Struktur der Bevölkerung, etwa die Altersstruktur oder die regionale Verteilung der Bevölkerung, von Bedeutung. Im mehrjährigen Turnus werden Vorausschätzungen der zu erwartenden demografischen Entwicklungen vorgenommen. Die aktuelle Bevölkerungsvorausschätzung für Hessen und seine Regionen als Grundlage der Landesentwicklungsplanung wurde von der Hessen Agentur im Juni 2019 erstellt. Sie beinhaltet eine Projektion bis zum Jahr 2035 und eine Trendfortschreibung bis 2050 und wurde am 24.06.2019 vom Kabinett als Grundlage für die Landesplanung und als langfristige Orientierungsgrundlage für die Landespolitik beschlossen. In Hessen werden danach am Ende des Jahres 2035 insgesamt 6,35 Mio. Menschen leben, 109.700 bzw. +1,8 % mehr als Ende
- Dabei wird für den Regierungsbezirk Darmstadt eine Zunahme in Höhe von 172.900 Personen bzw. +4,3 % erwartet. Dem stehen Rückgänge in Höhe von -17.000 Personen bzw. -1,6 % im Regierungsbezirk Gießen und Rückgänge in Höhe von -46.200 Personen bzw. -3,8 % im Regierungsbezirk Kassel gegenüber. Damit bestätigen sich in regionaler und altersstruktureller Hinsicht die bereits bekannten Entwicklungsmuster. Mit Blick auf die Landkreise und kreisfreien Städte steigt bis zum Jahr 2035 die Einwohnerzahl in allen kreisfreien Städten weiter an. Der höchste absolute (+91.900 Einwohner) wie relative (12,3 %) Bevölkerungszuwachs wird für die Stadt Frankfurt am Main erwartet. Für alle übrigen hessischen Großstädte zusammen beziffert sich das Plus auf knapp 60.000 Menschen. Auch bis zum Jahr 2050 wird Frankfurt am Main weiterhin die absolut höchsten Zuwächse aufweisen, in relativer Betrachtung dürfte sich allerdings die Stadt Offenbach am Main noch etwas dynamischer entwickeln. Dem hohen Wachstumsdruck sowohl im südhessischen Verdichtungsraum als auch in der nordhessischen Metropole Kassel stehen erhebliche Bevölkerungsrückgänge in den eher ländlich geprägten Regionen in Hessen gegenüber. Am relativ stärksten betroffen sind der Vogelsbergkreis und der Werra-Meißner-Kreis, für die bereits bis zum Jahr 2035 zweistellige relative Bevölkerungsverluste in Höhe von -10,4 % bzw. -10,1 % erwartet werden. Dieser Negativtrend dürfte sich bis zum Jahr 2050 noch leicht verstärken. Mit Ausnahme des Landkreises Fulda werden dann langfristig bis zum Jahr 2050 für alle übrigen nordhessischen Landkreise sowie für den südhessischen Odenwaldkreis ebenfalls zweistellige Abnahmeraten erwartet. Durch Zuwanderungen und die landesweit steigenden Geburtenzahlen schwächt sich die zunehmende Alterung der Gesellschaft zwar leicht ab, die Zahl und der Anteil älterer Menschen wird sich aber weiter in allen Landesteilen deutlich erhöhen. Im Jahr 2035 wird der Anteil der Hochbetagten im Alter von 80 Jahren und älter in Hessen bei 8,3 % liegen. Im Jahr 2017 waren es 5,9 % und für das Jahr 2050 wird ein entsprechender Anteilswert von 13,7 % erwartet. Die Annahmen und Ergebnisse der Vorausschätzungen sind im Einzelnen dem Anhang A (Statistische Angaben zu demografischen und ökonomischen Einflussfaktoren auf die Landesplanung) zu entnehmen. Im Wesentlichen dürften die bekannten Entwicklungsmuster von wachsenden und schrumpfenden Regionen weiterhin prägend bleiben: Wachsende Regionen wirken auch zukünftig als Wachstumspole und als Migrationsmagneten für jüngere qualifizierte Arbeitskräfte; dies gilt vor allem für die Kernstädte und das stadtnahe Umland. Die Bereitstellung von Wohnraum hat daher weiterhin hohe Priorität. Schrumpfende Regionen dagegen sind gekennzeichnet durch die Abwanderung junger qualifizierter Bevölkerungsgruppen, durch hohe Anteile älterer Menschen und sich abzeichnende Auslastungsprobleme in vielen Infrastrukturbereichen. Die Aufrechterhaltung funktionsfähiger regionaler Arbeitsmärkte und die Sicherung der infrastrukturellen Daseinsversorgung werden immer mehr zu zentralen Aufgaben der Landes- und Regionalplanung. Die hessische Landesregierung setzt dabei auf den strategischen, ressortübergreifenden Ansatz für die Regionalentwicklung im Kabinettsausschuss Demografie und der Interministeriellen Arbeitsgruppe Demografie sowie der Interministeriellen Arbeitsgruppe Ländliche Räume und gleichwertige Entwicklung und dem damit verbundenen „Aktionsplan für den ländlichen Raum“ (HMUKLV 2021). Gerade einer solchen Vernetzung und Koordination der Aktivitäten kommen sowohl auf der Landesebene als auch auf der Ebene der Regionen und Kommunen hohe Bedeutung zu. 3.2 Gesamtwirtschaftliche Entwicklung Mit Blick auf die wirtschaftliche Entwicklung in den hessischen Regierungsbezirken sind regionale Entwicklungsmuster in den letzten beiden Jahrzehnten weitgehend stabil geblieben. So konnten die im Hessenreport 2016 für Hessen und seine Regierungsbezirke bis zum Jahr 2030 aufgezeigten längerfristigen Entwicklungsperspektiven für Wirtschaft und Arbeitsmärkte auch auf Grundlage des im Jahr 2019 erschienenen Prognos Deutschlandreports bestätigt und entsprechend bis zum Jahr 2035 fortgeschrieben werden. Die sich seit März 2020 auch in Hessen verbreitende Corona-Pandemie hinterlässt derzeit weltweit dramatische Spuren. So zeigt sich mit Blick auf die Wirtschaft die stärkste Zäsur seit
- Beispielsweise sank - gemessen am Bruttoinlandsprodukt - die Wirtschaftsleistung der Bundesrepublik Deutschland im
- Quartal 2020 real um 11,7 % unter das Vorjahresniveau und damit deutlich stärker als in der Finanzkrise im
- Quartal 2009 (- 6,7 %). Unmittelbar betroffen sind vor allem exportorientierte Branchen des Verarbeitenden Gewerbes, aber auch beispielsweise der für Hessen bedeutsame internationale Flugverkehr. Längerfristige Effekte sind durch die infolge der Corona-Pandemie stark ansteigende Verschuldung der Öffentlichen Haushalte sowie durch den Digitalisierungsschub in der Arbeitswelt, im Handel und im Zahlungsverkehr zu erwarten. Die wirtschaftliche Entwicklung in Deutschland wie auch in Hessen sowie in den wichtigsten Liefer- und Absatzmärkten der hessischen Unternehmen wird maßgeblich von der weiteren Entwicklung des Infektionsgeschehens und dem Zeitpunkt der Zurverfügungstellung eines wirksamen Impfstoffes abhängen. Wann wieder das Leistungsniveau von vor der Krise erreicht werden wird und in welchem Maße damit wirtschaftsstrukturelle Veränderungen einhergehen werden, ist mit den derzeit verfügbaren Daten noch nicht abschätzbar. Unter der Annahme, dass durch die Corona-Pandemie langfristig keine anhaltenden fundamentalen Veränderungen in der Regionalentwicklung zu erwarten sind, bilden die bisherigen Ergebnisse des Hessenreports weiterhin die Grundlage der langfristigen gesamtwirtschaftlichen Entwicklung in Hessen. Demnach ist bis zum Jahr 2035 bei vorsichtiger Einschätzung sowohl für Hessen als auch für Deutschland insgesamt eine positive wirtschaftliche Entwicklung zu erwarten. Die Wachstumsdynamik dürfte in Hessen aufgrund seiner dienstleistungsgeprägten Wirtschaftsstruktur leicht höher als in Deutschland sein. Insbesondere die überproportional hohe Bedeutung der wertschöpfungsintensiven Finanz- und Unternehmensdienstleistungen wird als wichtige Ursache für diese höhere Wachstumserwartung gesehen. Zu den spezifischen Stärken der hessischen Wirtschaft zählt die zentrale Lage sowohl in Deutschland als auch in Europa, einhergehend mit einer guten Verkehrsinfrastruktur. Mit Blick auf die drei hessischen Planungsregionen bzw. Regierungsbezirke ist im Regierungsbezirk Kassel (Planungsregion Nordhessen) im Vergleich zu den Regierungsbezirken Darmstadt (Planungsregion Südhessen) und Gießen (Planungsregion Mittelhessen) ein etwas höherer Zuwachs der Bruttowertschöpfung und gleichzeitig eine leicht schwächere Entwicklung der Erwerbstätigen zu erwarten. Entsprechend erhöht sich die Arbeitsproduktivität im Regierungsbezirk Kassel etwas stärker als in den beiden anderen Regierungsbezirken. ▪ Arbeitsmarkt Auf den Arbeitsmärkten der hessischen Regierungsbezirke wird der technische und organisatorische Fortschritt auch zukünftig zu einer höheren Arbeitsproduktivität der Beschäftigten und tendenziell zu einer rückläufigen Arbeitsnachfrage seitens der Unternehmen führen. Das Arbeitsangebot dürfte jedoch noch stärker abnehmen, da aufgrund der zu erwartenden demografischen Entwicklungen die Zahl der Personen im erwerbsfähigen Alter ab dem Jahr 2020 sinkt. Der heute schon in einigen Wirtschaftsbereichen feststellbare Fachkräftemangel stellt den Arbeitsmarkt in Zukunft vor große Herausforderungen. Aufgrund der sich ändernden altersstrukturellen Zusammensetzung der Bevölkerung zeichnet sich insbesondere auf dem nordhessischen Arbeitsmarkt eine markante Verknappung des Produktionsfaktors Arbeit ab. ▪ Wirtschaftlicher Strukturwandel Landesweit ist der wirtschaftliche Strukturwandel, das heißt der Rückgang des primären (Landwirtschaft) und sekundären Sektors (Produzierendes Gewerbe) und die Zunahme des tertiären Sektors (Dienstleistungen), im vergangenen Jahrzehnt nahezu zum Stillstand gekommen. Zukünftig ist durch eine weitere Zunahme der Automatisierung (Industrie 4.0) und einen überproportionalen Anstieg der Arbeitsproduktivität sogar wieder ein wachsender Anteil der Bruttowertschöpfung des Produzierenden Gewerbes zu erwarten. In regionaler Betrachtung hat das Produzierende Gewerbe in Mittel- und Nordhessen aktuell eine deutlich größere Bedeutung als im Süden des Landes. Es ist daher zu erwarten, dass dieser strukturelle Unterschied in Zukunft weiter zunehmen wird. 3.3 Regionale Strukturpolitik Vorrangiges Ziel regionaler Strukturpolitik als Teil der Wirtschaftspolitik in Hessen ist die Schaffung und Sicherung einkommensstarker Arbeitsplätze durch Erhöhung der regionalen Wettbewerbsfähigkeit und Beschäftigung, insbesondere in den Landesteilen, die in ihrer Wirtschaftskraft den Landesdurchschnitt noch nicht erreichen. Dabei soll bevorzugt auf nachhaltige Entwicklungen gesetzt werden, die insbesondere die Problematik des Klimawandels und die Chancen der Digitalisierung angemessen berücksichtigen. Regionen sind in unterschiedlichem Maße in der Lage, den Strukturwandel aus eigener Kraft zu schaffen. Dort wo das nicht so gut gelingt, ist die Politik gefordert, Standortnachteile auszugleichen, damit diese Regionen den Anschluss halten können bzw. keine Region zurückbleibt. Das trifft häufig auf den ländlichen Raum zu. Hierbei ist der Ausbau innovativer Industrie- und Dienstleistungsbranchen strategisch von besonderer Bedeutung für die Entwicklung Hessens zu einer Wissensgesellschaft. In Zukunft wird eine noch stärkere Zusammenarbeit von Wirtschaft und Wissenschaft schwerpunktmäßige Aufgabe der regionalen Strukturpolitik sein. Der Erhalt der Attraktivität Hessens als Wirtschaftsstandort wird neben der Förderung gewerblicher Investitionen und wirtschaftsnaher Infrastruktur (z.B. Breitband- und Mobilfunkausbau, Digitalisierung) maßgeblich vom Ausbau der forschungs- und technologieintensiven Industrien sowie wissensintensiven Dienstleistungen abhängen. Dies wird nur möglich durch ein weiterhin steigendes Qualifikationsniveau der Beschäftigten bzw. Maßnahmen der Fachkräftesicherung. Der demografisch bedingte Rückgang der Erwerbsfähigen wird den Wettbewerb der hessischen Regionen um gut ausgebildete Fachkräfte verschärfen. Nur durch einen ganzheitlichen Blick, durch die Verbesserung von Rahmenbedingungen für wirtschaftliches Handeln und Arbeiten wie Verkehrs- und Kommunikationsinfrastruktur, Vereinbarkeit von Beruf und Familie, hohe Freizeitqualität, gut erreichbare Bildungseinrichtungen, Breitbandversorgung, kulturelles Angebot und moderne Gesundheitsversorgung wird es möglich sein, Unternehmen und qualifizierte Fachkräfte mit ihren Familien in den hessischen Regionen langfristig zu halten und anzuwerben. Es hat sich in Hessen bewährt, auf regionale Zusammenarbeit der öffentlichen Hand mit Privaten in gemeinsamen Organisationen zu setzen. Die strukturschwächeren Regionen Nord- und Mittelhessen haben durch die Erhöhung der Eigenverantwortung, flankiert durch verschiedene Förderprogramme an Bedeutung gewonnen. Die Einbindung regionaler Akteure wie z.B. Unternehmen, Hochschulen und Bildungseinrichtungen, Kammern, Verbände, Institutionen, Initiativen, die verschiedenen Verwaltungsebenen in die Gestaltung von Strukturpolitik bleibt auch zukünftig das Grundprinzip. Weiter gestärkt werden soll im Sinne einer intelligenten Spezialisierung die Weiterentwicklung von Kooperationsbeziehungen und Netzwerkstrukturen in regionalen und landesweiten Clustern. Insbesondere kleinen und mittleren Unternehmen sollen Chancen eröffnet werden, ihre Innovationskraft und Wettbewerbsfähigkeit zu optimieren. Die guten Erfahrungen mit Cluster-Netzwerken in Hessen zeigen, dass von einer Stärkung der Eigenverantwortung in der Region enorme regionalwirtschaftliche Effekte wie Schaffung und Sicherung von Arbeitsplätzen, Erhöhung der regionalen Wertschöpfung und Modernisierungsfähigkeit, aber auch die Schaffung regionaler Identität und Verbesserung der Lebensqualität ausgehen. Sie bilden eine solide Grundlage, um am nationalen und internationalen Wettbewerb teilnehmen zu können. Die Ziele der Hessischen Landesregierung sind: ▪ Verstetigung und Optimierung der interregionalen Kooperation durch gezielte Nutzung regionaler Stärken. ▪ Unterstützung der Regionen bei der weiteren Profilierung ihrer spezifischen Entwicklungspotenziale zur Generierung von Wachstum. ▪ Stärkung der Wettbewerbsfähigkeit und Innovationskraft speziell von kleinen und mittleren Unternehmen. ▪ Ausbau der Vernetzung von kleinen und mittleren Unternehmen mit Forschungs- und Bildungseinrichtungen zur Steigerung der Innovationsfähigkeit und Beförderung des Wissens- und Technologietransfers sowohl von der Wissenschaft in die Wirtschaft als auch von der Wirtschaft in die Wissenschaft. Hierfür werden als Instrumente der weitere Auf- und Ausbau von Cluster-Netzwerken und Transfereinrichtungen eingesetzt, neue Instrumente sollen erprobt werden. ▪ Stärkung der Gründungsbereitschaft, insbesondere auch von innovativen Start-ups aus den Hochschulen heraus, mit einer breit angelegten Start-up-Initiative Hessen. ▪ Offensive für die Ländlichen Räume - Land hat Zukunft - Heimat Hessen mit umfangreichen Maßnahmen zu deren Förderung erhebliche Finanzmittel seitens des Landes zur Verfügung gestellt werden. Bei allen Maßnahmen und Initiativen regionaler Strukturpolitik wird darauf geachtet, dass Wachstum und Beschäftigung regional und nachhaltig verankert werden, ein umweltschonender Umgang mit den Ressourcen erfolgt und den Herausforderungen des Klimawandels Rechnung getragen wird.
- Landesweite Raumstruktur und gesamtr äumliche Entwicklung 4.1 Räumliche Entwicklung in Hessen 4.1.1 Die hessischen Planungsregionen Das Hessische Landesplanungsgesetz definiert das System der hessischen Landesplanung. Ist das für Raumordnung zuständige Ministerium als Oberste Landesplanungsbehörde für die Aufstellung des Landesentwicklungsplans zuständig, so obliegt den drei Regierungspräsidien als Oberen Landesplanungsbehörden die Erarbeitung der Regionalpläne. Die drei Planungsregionen Nord-, Mittel- und Südhessen sind identisch mit den hessischen Regierungsbezirken Kassel, Gießen und Darmstadt. Die Regionalversammlungen sind Träger der Regionalplanung. Ihre wichtigsten Aufgaben sind die Beschlussfassung über die Aufstellung, Änderung, Ergänzung und Aufhebung des Regionalplans sowie die Entscheidung über Zielabweichungen vom Regionalplan. In den Regionalplan Südhessen ist der Regionale Flächennutzungsplan des Regionalverbandes Frankfurt/RheinMain integriert. Für dessen Kommunen übernimmt der Regionalplan zugleich die Funktion eines gemeinsamen Flächennutzungsplanes gemäß § 204 Baugesetzbuch. Eine Karte des Regionalverbandes Frankfurt/ RheinMain befindet sich im Anhang. Abbildung 1: Abgrenzung der Hessischen Planungsregionen Das Land Hessen strebt die Schaffung gleichwertiger Lebensverhältnisse in seiner Gesamtheit und in allen Teilräumen an. Strukturräumlich weist das Land Hessen in seinen drei Teilregionen große Unterschiede auf. Während Nord- und Mittelhessen in großen Bereichen als Dünn besiedelter Ländlicher Raum zu charakterisieren ist, wird insbesondere der Kernraum der Planungsregion Südhessen durch verdichtete und hoch verdichtete Strukturen gekennzeichnet. Eine unterschiedliche Dynamik weisen die Teilregionen auch hinsichtlich der Bevölkerungsentwicklung auf (Hessen Agentur Report 990, Wiesbaden 2019b). Zwar wird für Hessen insgesamt eine positive Bevölkerungsentwicklung prognostiziert (siehe Kapitel 3.1), dieses Wachstum speist sich jedoch weitgehend aus der prognostizierten positiven Bevölkerungsentwicklung in der Planungsregion Südhessen, während die Planungsregionen Nord- und Mittelhessen gemäß der Projektion der Hessen Agentur einen Bevölkerungsrückgang zu verzeichnen haben. Gemäß der Wirtschaftsprognose wird für Hessen ein jährliches Wachstum der Bruttowertschöpfung von 1,7 % berechnet (Zeitraum 2015 bis 2030). Dieses Wachstum verteilt sich weitgehend gleichmäßig auf die drei Planungsregionen, so dass mit 71 % weiterhin ein hoher Anteil der hessischen Bruttowertschöpfung auf Südhessen entfällt, während die Regierungsbezirke Gießen und Kassel 13 % bzw. 16 % zur hessischen Bruttowertschöpfung beitragen. Insbesondere die demografischen Veränderungen und die unterschiedliche Bevölkerungsdynamik stellen sowohl die Kommunen als auch die Landes- und Regionalplanung vor große Herausforderungen, die unter Berücksichtigung der im Leitbild genannten Grundsätze gelöst werden müssen. Dies betrifft neben der Frage der Aufrechterhaltung von Einrichtungen der Daseinsvorsorge auch die Bereitstellung von Flächen zur Deckung des Wohnsiedlungs- und gewerblichen Bedarfs, Maßnahmen zur Sicherstellung einer leistungsfähigen Straßeninfrastruktur, zur Schaffung nachhaltiger Mobilitätsangebote und den Ausbau des Öffentlichen Nahverkehrs. Die Förderung und Entwicklung des ländlichen Raums hat als landespolitisches Ziel hohe Priorität. In großen Teilen Hessens wirkt der europäische Entwicklungsplan für den ländlichen Raum. Die Förderangebote der ländlichen Regionalentwicklung werden im Rahmen des sog. LEADER-Ansatzes umgesetzt. Danach arbeiten derzeit 24 LEADER-Regionen an ihren Entwicklungsstrategien, der Festlegung in regionalen Konzepten und an der Umsetzung ihrer Regionalentwicklungsprojekte (Hessisches Ministerium für Umwelt, Klimaschutz, Landwirtschaft und Verbraucherschutz). Planungsregion Nordhessen Die Planungsregion Nordhessen besteht aus den Teilräumen Nord- und Osthessen und umfasst die Landkreise Fulda, Hersfeld-Rotenburg, Kassel, Schwalm-Eder, Waldeck-Frankenberg und Werra-Meißner sowie die kreisfreie Stadt Kassel. Mit Ausnahme der Städte Kassel und Fulda und an deren Stadtgebiete angrenzende Kommunen, die im Verdichteten Raum bzw. im Hochverdichteten Raum liegen, ist der Großteil der nordhessischen Kommunen den Raumkategorien des Ländlichen Raums zuzuordnen. Insbesondere die Oberzentren Kassel und Fulda, die dynamisch wachsende Wirtschaftsstandorte sind und wichtige Funktionen im Bereich Bildung, Forschung, Kultur und Touristik übernehmen, weisen eine positive Bevölkerungsentwicklung auf, die gemäß der Prognose der Hessen Agentur bis 2035 anhält. Zentral gelegen in Deutschland und Europa bieten sich dem Ballungsraum Kassel und dem oberzentralen Bereich Fulda Entwicklungschancen insbesondere in innovativen Wirtschaftszweigen, die eng mit den Universitäts- und Fachhochschulstandorten der Region verknüpft sind. Auch aufgrund der hervorragenden Anbindung an das überörtliche Verkehrsnetz mit der Funktion als Knotenpunkt insbesondere im Fernverkehrs- und Hochgeschwindigkeitsnetz der Bahn, gilt es, die oberzentralen Bereiche der Städte Kassel und Fulda als gewerbliche Schwerpunkte, Standorte zentraler Daseinsvorsorge und als Schwerpunkte der Wohnsiedlungsentwicklung weiter zu entwickeln. Neben den Verdichtungsräumen Kassel und Fulda wird die Planungsregion Nordhessen durch z.T. große Gemeinden mit zahlreichen dörflichen Ortsteilen geprägt. Diese weisen eine geringe Bevölkerungsdichte auf und werden bereits jetzt durch einen z.T. starken Bevölkerungsrückgang gekennzeichnet. Dieser Trend wird sich gemäß der von der Hessen Agentur prognostizierten Bevölkerungsentwicklung in den ländlich geprägten Landkreisen der Planungsregion Nordhessen fortsetzen. Ein wesentlicher Schwerpunkt planerischer Anstrengungen wird deswegen darin bestehen, die ländlichen Siedlungsstrukturen zu stärken, etwa durch verbesserte Mobilitätsangebote und die Sicherung von Einrichtungen der Daseinsgrundvorsorge. Besondere Bedeutung kommt dabei den Mittelzentren des Ländlichen Raums zu, die in ihrer Funktion als Wirtschafts- und Wohnstandort zu stärken sind. Die im Landesentwicklungsplan (LEP) festgelegten überregionalen Entwicklungsachsen und die von der Regionalplanung festzulegenden regional bedeutsamen Verkehrs- und Entwicklungsachsen sollen zur Stärkung und Entwicklung des ländlichen Raums beitragen. An den überregionalen Entwicklungsachsen mit guter Anbindung an das Autobahnnetz finden sich auch wichtige Standorte großer Logistikunternehmen. Die Planungsregion Nordhessen weist vielfältige und teilweise noch unzerschnittene Landschaftsräume auf, die durch große Waldkomplexe, kleinteilige Mittelgebirgslandschaften und agrarisch genutzte Flächen geprägt werden. Insbesondere das UNESCO-Biosphärenreservat Rhön, der Nationalpark Kellerwald und der Naturpark Kellerwald-Edersee erfüllen neben ihrer Bedeutung für den Natur- und Landschaftsschutz wichtige ökologische Funktionen, etwa für den Klima- und Wasserhaushalt. Diese Funktionen sind zu sichern und auszubauen. Daneben bieten die nordhessischen Mittelgebirgslandschaften ein hohes Potenzial für die naturnahe Erholung und für Freizeit- und sportliche Aktivitäten. Der Tourismus trägt als wichtiger Wirtschaftsfaktor auch zur Stärkung des ländlichen Raums bei. Maßgeblichen Anteil an dieser Entwicklung haben auch die UNESCO-Welterbestätten „Bergpark Wilhelmshöhe“ und der Nationalpark Kellerwald-Edersee als Teil des Weltnaturerbes „Alte Buchenwälder Deutschlands“. Planungsregion Mittelhessen Die Planungsregion Mittelhessen, zentral gelegen in Deutschland und Europa, umfasst die Landkreise Gießen, Lahn-Dill-Kreis, Limburg-Weilburg, Marburg-Biedenkopf und Vogelsbergkreis. Ein Großteil der Planungsregion Mittelhessen ist - ähnlich wie Nordhessen - dem Ländlichen Raum zuzuordnen. Die Oberzentren Marburg, Gießen und Wetzlar sowie die Stadt Limburg a. d. Lahn als Mittelzentrum mit Teilfunktion eines Oberzentrums werden im LEP jedoch als Hochverdichtete Räume festgelegt. Diese Hochverdichteten Räume liegen zusammen mit Städten und Gemeinden im Verdichteten Raum an Entwicklungsachsen, die eine enge Verknüpfung zum Rhein-Main-Gebiet herstellen. Sowohl der Verdichtungsraum Limburg a. d. Lahn als auch die Universitätsstädte Gießen und Marburg sind an das überörtliche Fernverkehrsnetz der Bahn angebunden, Limburg a. d. Lahn hat mit einem ICE-Haltepunkt eine hervorragende Anbindung Richtung Frankfurt am Main und Köln und direkte Verbindungen zum Flughafen Frankfurt Main. Gießen und Marburg sind über IC- und ICE-Verbindungen mit Nord- und Süddeutschland verbunden. Die gute verkehrliche Anbindung, innovative Wirtschaftsunternehmen, mehrere Universitäts- und Hochschulstandorte und ein gut ausgebautes Bildungs-, Gesundheits- und Kulturangebot tragen dazu bei, dass die mittelhessischen Verdichtungsräume insgesamt eine anhaltende positive Bevölkerungsentwicklung verzeichnen. Insbesondere die erfolgreiche Kooperation zwischen Hochschulen und Industrie ist weiter auszubauen, ebenso sind die ober- und mittelzentralen Orte in ihrer Funktion als Schwerpunkte der Wohnsiedlungs- und gewerblichen Entwicklung zu stärken. Teile der Planungsregion Mittelhessen gehören zur Metropolregion Frankfurt/RheinMain. Insbesondere die an die Planungsregion Südhessen angrenzenden Teilräume sind geeignet, über ein Angebot an attraktiven Gewerbe- und Wohnstandorten eine Entlastungsfunktion für den Kern der Metropolregion zu übernehmen. Weite Teile der Planungsregion Mittelhessen sind ländlich geprägt und weisen neben kleinstädtischen Mittelzentren eine Vielzahl von Dörfern auf. Insbesondere für die im Ländlichen Raum gelegenen Gemeinden werden z.T. hohe Bevölkerungsrückgänge prognostiziert. Die Bewahrung von dörflichen und kleinstädtischen Strukturen und die Sicherung und Entwicklung im Bereich Daseinsvorsorge, Infrastruktur und Arbeitsplätzen stellt eine große Herausforderung dar. Neben der Verbesserung von Mobilitätsangeboten wird auch eine enge Kooperation und Konzentration im Bereich der Siedlungs- und Gewerbeentwicklung erforderlich sein. Den Mittelzentren im Ländlichen Raum der Region Mittelhessen kommt hier eine besondere Bedeutung zu. Programme zur ländlichen Entwicklung, zur Dorfentwicklung und zur Förderung des ländlichen Tourismus leisten einen Beitrag zur Stärkung der Gemeinden im ländlichen Raum. Eine an ländliche Siedlungsstrukturen angepasste gewerbliche Entwicklung ist anzustreben. Die Region besitzt mit ihren historischen Altstädten, den attraktiven Mittelgebirgslandschaften (Westerwald, Lahn-Dill-Bergland, Vogelsberg) und den für die naturnahe Freizeit und Erholung hervorragend erschlossenen Flusstälern, etwa von Lahn und Dill, ein hohes touristisches Potenzial. Im Landkreis Gießen befinden sich im Gemarkungsgebiet der Kommunen Langgöns, Pohlheim, Linden, Hungen und Lich Teile der Wetteraulinie des UNESCO-Welterbes „Obergermanisch-Raetischer-Limes“. Als Teile der ländlichen Regionalentwicklung können Vorhaben im Bereich der Naherholung und des Fremdenverkehrs Arbeitsplätze in den ländlichen Räumen der Planungsregion Mittelhessen schaffen und zu einer nachhaltigen Entwicklung des ländlichen Raums beitragen. Darüber hinaus erfüllen Natur- und Landschaftsschutz wichtige ökologische Funktionen, etwa für den Klima- und Wasserhaushalt, die zu sichern und auszubauen sind. Planungsregion Südhessen Die Planungsregion Südhessen mit den Landkreisen Bergstraße, Darmstadt-Dieburg, Groß-Gerau, Hochtaunuskreis, Main-Kinzig-Kreis, Main-Taunus-Kreis, Odenwaldkreis, Offenbach, Rheingau-Taunus-Kreis, Wetteraukreis und den kreisfreien Städten Darmstadt, Frankfurt am Main, Offenbach am Main und Wiesbaden spielt als europäische Metropolregion nicht nur eine besondere Rolle für Hessen und Deutschland, sondern hat auch europäische Bedeutung. Der zentrale Teil der Region um die Oberzentren Darmstadt, Frankfurt am Main, Hanau, Offenbach am Main und Wiesbaden wird im LEP als Hochverdichteter Raum, in den angrenzenden Bereichen als Verdichteter Raum festgelegt. Der Kernbereich zeichnet sich durch eine hohe Wirtschaftskraft aus und ist Sitz von Unternehmen und Institutionen mit nationaler und internationaler Bedeutung. Neben dem Finanzsektor kommt auch der chemischen Industrie und der Automobilindustrie eine hohe Bedeutung zu. Die Region Südhessen hat auch als Wissenschafts- und Technologiestandort (z.B. Serverfarmen) eine herausragende Funktion. Der Kernbereich der Planungsregion Südhessen ist infrastrukturell und verkehrlich gut ausgebaut. Die Region ist über das Fern- und Hochgeschwindigkeitsnetz der Bahn, das dichte Autobahn- und Bundesstraßennetz und den Flughafen Frankfurt Main sowohl national als auch international hervorragend erschlossen. Aufgrund dieser infrastrukturellen Lagegunst ist auch die Logistikbranche mit einer Vielzahl von Unternehmen in der Planungsregion ansässig. Die Region Südhessen weist ein anhaltend hohes Wirtschafts- und Bevölkerungswachstum auf. Negative Begleiterscheinungen dieser Entwicklung sind ein hohes Verkehrsaufkommen, das zu einer starken Belastung der Verkehrsinfrastruktur führt, angespannte Wohnungsmärkte und großer Druck auf Flächen. Eine nachhaltige Siedlungs- und Verkehrsentwicklung, die im Einklang steht mit den Anforderungen an Ökologie, Klima- und Naturschutz und den Bedürfnissen der Menschen nach Erholung und Freizeit, stellt eine große planerische Herausforderung für die Region dar. Die peripher gelegenen Teile der Planungsregion Südhessen, etwa Rheingau-Taunus, Kinzig-Spessart, Wetterau-Vogelsberg und Odenwald sind dem Ländlichen Raum zuzuordnen. Neben Gemeinden (z.B. im Hochtaunuskreis, einzelne Gemeinden im Rheingau-Taunus-Kreis, Wetteraukreis), die eine positive Bevölkerungsentwicklung mit z.T. hohen Zuwächsen zu verzeichnen haben, sind insbesondere Gemeinden im Odenwaldkreis, Main-Kinzig-Kreis und Rheingau-Taunus-Kreis durch Bevölkerungsrückgang gekennzeichnet. Zur Stärkung des ländlichen Raums und zur Sicherung wichtiger Funktionen, etwa im Bereich der Daseinsvorsorge, der Bereitstellung von Arbeitsplätzen und einer guten Anbindung an die Mittelzentren sollen Schwerpunktorte, die gut an den schienengebundenen Nahverkehr angebunden sind, gestärkt werden. Neben den Anstrengungen im Bereich der ländlichen Entwicklung und der Dorfentwicklung sind insbesondere Verbesserungen des ÖPNV-Netzes und ein erweitertes Mobilitätsangebot aller Verkehrsträger erforderlich, um dem Strukturwandel im ländlichen Raum zu begegnen. Ausbau und Reaktivierung von Schienenstrecken sind wichtige Maßnahmen zur Stabilisierung und Entwicklung von Gemeinden im Ländlichen Raum der Planungsregion Südhessen. Die Planungsregion Südhessen besitzt mit ihrem reichen städtebaulich-kulturellen Erbe, den attraktiven Landschaften der Mittelgebirge Taunus, Spessart und Odenwald und den Flusslandschaften etwa entlang des Rheins, des Mains und der Nidda eine große Bedeutung für Freizeit, Naherholung und Fremdenverkehr. Die UNESCO-Welterbestätten „Grube Messel“, „Kloster Lorsch“, „Oberes Mittelrheintal“ und „Obergermanisch-Raetischer Limes“ sind herausragende Zeugnisse des Welterbes. Vor allem im dicht besiedelten Ballungsraum übernehmen die agrarisch und forstlich geprägten Teilräume wichtige zu sichernde und auszubauende Funktionen für Klima, Umwelt und Naturschutz, insbesondere für die Umsetzung der Ziele der Hessischen Biodiversitätsstrategie, die Sicherung und den Ausbau der extensiven Landwirtschaft sowie des Angebotes an regionalen Produkten. Um eine nachhaltige Entwicklung des ländlichen Raums zu befördern, ist eine enge Verknüpfung von Land- und Forstwirtschaft, Freizeit- und Tourismusangeboten und eine an ländliche Siedlungsstrukturen angepasste gewerbliche Entwicklung anzustreben. 4.1.2 Grenzüberschreitende Landes- und Regionalplanung Hessen stimmt die Grundlinien von Raumordnung und Landesplanung sowie grenzüberschreitender Fachplanungen intensiv mit allen Nachbarländern ab. Abbildung 2: Übersichtskarte der länderübergreifenden Zusammenschlüsse Ländergrenzen überschreiten beide der in Hessen liegenden europäischen Metropolregionen Frankfurt/RheinMain und Rhein-Neckar. Beide Metropolregionen wurden von der Ministerkonferenz für Raumordnung als deutsche Metropolregionen in Europa anerkannt (siehe Anhang B). In ihnen bündeln sich europäisch und global bedeutsame Steuerungs-, Kontroll-, Brücken-, Innovations- und Wettbewerbsfunktionen sowie Bildungs- und Wissenschaftseinrichtungen. Um erfolgreich im nationalen und internationalen Wettbewerb bestehen zu können, ist eine enge Kooperation zwischen den Oberzentren der europäischen Metropolregionen und den zugehörigen Städten und Gemeinden notwendig. Die Metropolregionen werden von der Ministerkonferenz für Raumordnung als zentrale Wachstumsräume eingestuft; das Umland der Metropolregionen soll hiervon profitieren, indem Entwicklungschancen aufgegriffen und für die Eigenentwicklung genutzt werden. Zukünftig wird für die weitere Entwicklung auch die verstärkte Zusammenarbeit der Metropolräume untereinander, wie auch im europäischen Maßstab wichtiger. Das Leitbild „Wettbewerbsfähigkeit stärken“ der MKRO berücksichtigt die zunehmende Globalisierung und europäische Integration, die zur Folge haben, dass immer mehr Standorte miteinander konkurrieren. Dabei ist hervorzuheben, dass eine nachhaltige Wettbewerbsfähigkeit auch die Herausforderungen des Klimawandels bewältigen muss. Die besondere Bedeutung der deutschen Metropolregionen in Europa soll weiterentwickelt werden, um Innovation voranzutreiben, wirtschaftliches Wachstum zu generieren und positive Impulse auch in die anderen Teilräume des Landes weiterzugeben. Zur Umsetzung dieses Leitbildes sind u.a. Handlungsansätze, die eine integrierte fachübergreifende Regionalentwicklung sowie eine stärkere Vernetzung von Raumplanung und EU-Strukturförderpolitiken unterstützen, zu forcieren. Für Räume mit einem besonderen Handlungsbedarf (u.a. aufgrund des projizierten Bevölkerungsrückgangs) sind integrierte Entwicklungs- und Stabilisierungsstrategien zu entwickeln. Die verkehrlichen Ver- und Anbindungsqualitäten von Metropolregionen sind zu erhalten und auszubauen sowie die räumlichen Voraussetzungen für die Beseitigung von Kapazitätsengpässen zu schaffen. Die Standortqualitäten der europäischen Metropolregionen als Motoren der gesellschaftlichen, wirtschaftlichen, sozialen und kulturellen Entwicklung sollen genutzt und weiterentwickelt werden. Dabei kommt den städtischen Kernen und Netzen eine besondere Bedeutung zu. Innerhalb der europäischen Metropolregionen und mit den angrenzenden Räumen ist eine partnerschaftliche Zusammenarbeit anzustreben, die die spezifischen Potenziale der unterschiedlichen Teilräume nutzt und entwickelt. Die länderübergreifende Zusammenarbeit soll gestärkt werden. Die Ausstrahlungseffekte in wirtschaftlicher, wissenschaftlicher, kultureller und touristischer Hinsicht sollen im Sinne einer Verantwortungsgemeinschaft für die angrenzenden ländlichen Räume nutzbar gemacht werden. Zwischen den europäischen Metropolregionen Frankfurt/RheinMain und Rhein-Neckar ist eine enge Kooperation mit dem Ziel eines starken Wirtschaftsraums Rhein-Main-Neckar anzustreben. Eine sehr enge Zusammenarbeit findet im Rhein-Neckar-Raum statt. Dort haben aufgrund der langjährigen Verflechtungen die Länder Baden-Württemberg, Rheinland-Pfalz und Hessen schon 1969 einen Staatsvertrag über die Zusammenarbeit bei der Raumordnung geschlossen. Mit dem neuen Staatsvertrag über die Region Rhein-Neckar vom 19.10.2005 wurde die Raumordnung und Regionalentwicklung umfassend neu geordnet. Die Region stellt danach einen Einheitlichen Regionalplan auf, der in Baden-Württemberg und Rheinland-Pfalz den verbindlichen Regionalplan darstellt und im hessischen Teil der Region - dem Landkreis Bergstraße - als Vorschlag für den Regionalplan Südhessen dient. Der Einheitliche Regionalplan Rhein-Neckar ist am 15.12.2014 in Kraft getreten. Darüber hinaus ist die Region für zahlreiche Regionalmanagementaufgaben zuständig. In enger Zusammenarbeit mit der regionalen Wirtschaft setzt der Verband wichtige Entwicklungsimpulse für die Region und sein Umland um. Die Metropolregion Frankfurt/RheinMain ist ebenfalls ein grenzüberschreitender Raum, zu dem die bayerische Region Untermain und in Rheinland-Pfalz die Landeshauptstadt Mainz sowie Teile Rheinhessens gehören. In verschiedenen Organisationen der Metropolregion Frankfurt/RheinMain wird auf der Grundlage des Gesetzes über die Metropolregion Frankfurt/RheinMain vom 24.08.2018, insbesondere in den Bereichen Wirtschaftsförderung und Kulturentwicklung auf freiwilliger Basis mit den beiden Nachbarländern zusammengearbeitet. Der in den Regionalplan Südhessen integrierte Regionale Flächennutzungsplan für das Gebiet des Ballungsraums Frankfurt/Rhein-Main ist am 17.10.2011 in Kraft getreten. Die polyzentral ausgebildete Siedlungsstruktur der europäischen Metropolregion Frankfurt/Rhein-Main ist gegenüber anderen europäischen Metropolregionen ein gewichtiger Entwicklungsvorteil. Die Vielfalt der Siedlungsstruktur ist deshalb zu erhalten und weiterzuentwickeln. Zu ihrer Erhaltung und Weiterentwicklung, insbesondere der Freiraumstruktur, legt die Regionalplanung „Regionale Grünzüge“ fest, durch die unstrukturierte Übergänge von Siedlungsflächen ineinander verhindert werden. Dieses Konzept hat sich bewährt und soll weiterentwickelt werden. Zusätzlich wurde im Jahre 2005 die Regionalparkgesellschaft gegründet, der neben Kommunen und Kreisen auch der Regionalverband und das Land Hessen angehören. Das im Januar 2018 vom Land Hessen gegründete „Länderübergreifende Strategieforum Frankfurt/RheinMain“, hat das Ziel, über Ländergrenzen hinweg strategische Leitlinien und Visionen für die gesamte Region zu entwickeln. Mit Vertreterinnen und Vertretern aus Kommunen, Wirtschaftskammern und Landesregierungen der vier Länder Baden-Württemberg, Bayern, Rheinland-Pfalz und Hessen, sollen tragfähige und zukunftsorientierte Konzepte für die Region entwickelt werden. Zugleich sollen die in der Metropolregion Frankfurt/RheinMain vorhandenen zahlreichen Initiativen und Prozesse besser miteinander verzahnt werden. Grenzüberschreitend wird auch im Oberen Mittelrheintal, das Teile von Rheinland-Pfalz und Hessen umfasst und am 29.06.2002 als Weltkulturerbe der UNESCO anerkannt wurde, zusammengearbeitet (siehe Anhang B). Dazu wurde als Organisation der Zweckverband Oberes Mittelrheintal am 30.05.2005 installiert, dem auch die hessischen Städte Lorch und Rüdesheim am Rhein, der Rheingau-Taunus-Kreis und das Land Hessen angehören. Auf Länderebene wird die Zusammenarbeit im Initiativkreis der Staatssekretäre koordiniert, dem als Welterbebeauftragter des Landes Hessen für die Welterbestätte „Oberes Mittelrheintal“ der hessische Wirtschaftsstaatssekretär angehört. Dem
- Beschluss der UNESCO folgend wird derzeit ein Managementplan erarbeitet, der als strategisches Instrument den Erhalt des außergewöhnlichen universellen Wertes und die nachhaltige Weiterentwicklung der Kulturlandschaft Oberes Mittelrheintal steuern wird. Der Managementplan wird Entwicklungsziele und Handlungsfelder aufzeigen und dabei auch die 2029 im Welterbe Oberes Mittelrheintal stattfindende Bundesgartenschau berücksichtigen. 4.2 Raumkategorien - Differenzierung der räumlichen Entwicklung 4.2.1 Ziele und Grundsätze der räumlichen Entwicklung 4.2.1-1 (G) Zur Herstellung gleichwertiger Lebensverhältnisse und zur Sicherung der Lebensgrundlagen und der Lebenschancen künftiger Generationen soll das Land Hessen in seiner Gesamtheit und in seinen Teilräumen wirtschafts-, sozial- und umweltverträglich entwickelt werden. 4.2.1-2 (G) Die Auswirkungen des demografischen und wirtschaftsstrukturellen Wandels, die weitere Entwicklung der Bevölkerungsstruktur und die räumliche Bevölkerungsverteilung sind bei allen Planungen und Maßnahmen zu berücksichtigen. Die Auswirkungen des bereits spürbaren Klimawandels sowie die möglichen weiteren Entwicklungen des Klimas sind je nach Raumkategorie zu berücksichtigen. 4.2.1-3 (G) Planungen und Maßnahmen zur Entwicklung der räumlichen Struktur des Landes sollen zu nachhaltigem Wachstum und Wettbewerbsfähigkeit beitragen. Es soll darauf hingewirkt werden, dass ▪ die Funktionsfähigkeit der Raum- und Siedlungsstruktur sowie der Infrastruktur gesichert und durch Vernetzung verbessert wird, ▪ Raumansprüche bedarfsorientiert, funktionsgerecht, kostensparend und umweltverträglich aufeinander abgestimmt werden und ▪ flächendeckend Infrastruktureinrichtungen der Kommunikation, Voraussetzungen der Wissensvernetzung und Zugang zu Informationen geschaffen und weiterentwickelt werden. Dabei sollen ▪ die natürlichen Lebensgrundlagen gesichert und die Umweltbedingungen verbessert werden, ▪ negative Auswirkungen auf die Lebensbedingungen von Menschen, Tieren und Pflanzen vermieden, zumindest jedoch soweit wie möglich vermindert werden sowie ▪ die Möglichkeiten zur Eindämmung des Treibhauseffektes und zur Anpassung an den Klimawandel genutzt werden. 4.2.1-4 (G) Durch koordiniertes Zusammenwirken des Landes und der Träger der Regionalplanung sollen die regionsspezifischen Entwicklungspotenziale ausgeschöpft und den Besonderheiten der teilräumlichen Entwicklung Rechnung getragen werden. 4.2.1-5 (Z) Zur großräumigen Gliederung des Landes und zur nachhaltigen ordnungs- und entwicklungspolitischen Orientierung von Planungen und Maßnahmen werden folgende Strukturräume festgelegt (siehe Abbildung 3: Karte der Strukturräume in Hessen): • Verdichtungsraum • Ländlicher Raum Die Verdichtungsräume umfassen den Hochverdichteten Raum und den Verdichteten Raum. Im Hochverdichteten Raum kommt den raumstrukturellen Ordnungsaufgaben ein besonderer Stellenwert zu. Die Ländlichen Räume umfassen den Ländlichen Raum mit Verdichtungsansätzen und den Dünn besiedelten Ländlichen Raum. 4.2.1-6 Änderung der Planziffer 3.2-3 (G) der
- Änderung des Landesentwicklungsplans Hessen 2000: Die Planziffer 3.2-3 (G) der
- Änderung des Landesentwicklungsplans Hessen 2000, festgestellt durch Verordnung vom 21.06.2018 (GVBl. S. 398), wird wie folgt gefasst: „3.2-3 (G) Zur Berechnung des voraussichtlichen Bedarfs an Wohnsiedlungsflächen sollen die folgenden regionalplanerischen Mindestdichtewerte in Wohneinheiten je ha zu Grunde gelegt werden: Region/Strukturraum Basiswert Gemeinde mit Funktion als .... Oberzentrum Mittelzentrum (MZ) MZ mit TF eines OZ Südhessen - Hochverdichteter Raum (HVR) 35 60 40 - Verdichteter Raum (VR) 30 - 35 - Ländlicher Raum (DLR & LRV) 25 - 25 Nordhessen - Hochverdichteter Raum (HVR) 25 35 30 - Verdichteter Raum (VR) 23 - - - Ländlicher Raum (DLR & LRV) 20 - 20 Mittelhessen - Hochverdichteter Raum (HVR) 25 30 30 - Verdichteter Raum (VR) 23 25 25 - Ländlicher Raum (DLR & LRV) 20 - 20 Regionalplanerische Mindestdichtewerte in Wohneinheiten je ha Anmerkung : Ländlicher Raum umfasst sowohl den Dünn besiedelten Ländlichen Raum (DLR) als auch den Ländlichen Raum mit Verdichtungsansätzen (LRV)“ 4.2.1-7 Änderung der Planziffer 4.3-1 (Z) der
- Änderung des Landesentwicklungsplans Hessen 2000: In der Planziffer 4.3-1 (Z) der
- Änderung des Landesentwicklungsplans Hessen 2000, festgestellt durch Verordnung vom 21.06.2018 (GVBl. S. 398), wird die Angabe „und Ordnungsräumen (LEP Hessen 2000 Planziffer 3.2)“ gestrichen. 4.2.1-8 Weitere Änderungen der
- Änderung des Landesentwicklungsplans Hessen 2000: In der
- Änderung des Landesentwicklungsplans Hessen 2000, festgestellt durch Verordnung vom 21.06.2018 (GVBl. S. 398), werden ersetzt: in der Planziffer 4.1-5 (Z) die Wörter „Im Verdichtungsraum und im Ordnungsraum“ durch „In Verdichtungsräumen“, in der Planziffer 4.3-3 (Z) die Wörter „Im Verdichtungsraum“ durch „In Verdichtungsräumen“, in der Begründung zu 4.3-3 bis 4.3-5 und in der Begründung zu 4.6-1 bis 4.6-7 die Wörter „im Verdichtungsraum“ jeweils durch „in Verdichtungsräumen“, in der Begründung zu 5.3.1 die Wörter „im Verdichtungsraum und Ordnungsraum“ durch „in Verdichtungsräumen“, in Kapitel 6.8.6.1 die Wörter „ist der Verdichtungsraum“ durch „sind Verdichtungsräume“. Begr ündung zu 4.2.1-1 bis 4.2.1-4: Das Land Hessen strebt gleichwertige Lebensverhältnisse in allen Landesteilen und eine nachhaltige Raumentwicklung an, die die sozialen und wirtschaftlichen Anforderungen an den Raum dauerhaft mit seinen ökologischen Funktionen in Einklang bringt und zu einer dauerhaft großräumig ausgewogenen Ordnung führt. Ein zentrales Anliegen der Raumentwicklung in Umsetzung des Nachhaltigkeitsprinzips und der Generationengerechtigkeit ist die Sicherung der natürlichen Lebensgrundlagen für zukünftige Generationen. Eine wichtige Aufgabe ist der Klimaschutz und der Umgang mit den Folgen des Klimawandels. Die Auswirkungen der Globalisierung, veränderte staatliche Gestaltungsmöglichkeiten, die europäische Integration und der demografische Wandel und die Digitalisierung verstärken den Wettbewerb um die Standort- und Entwicklungspotenziale im internationalen und bundesweiten Maßstab ebenso wie innerhalb und zwischen den Teilräumen. Vor diesem Hintergrund dienen die hier formulierten Ziele und Grundsätze einer differenzierten Raumentwicklung, die Wachstumsmöglichkeiten unterstützt und gleichzeitig nachhaltig und ausgleichsfördernd wirkt. Die Teilregionen in Hessen sind in unterschiedlicher Weise vom demografischen Wandel betroffen. Raumbedeutsame Planungen müssen daher den Rückgang der Bevölkerung, die Zunahme des Anteils älterer Menschen sowie den wachsenden Bevölkerungsanteil mit Migrationshintergrund berücksichtigen. Begr ündung zu 4.2.1-5 und 4.2.1-6: Die definierten Strukturräume dienen der Orientierung räumlicher Entwicklungsprozesse auf der Basis landeseinheitlicher raumordnerischer Maßstäbe und unter Berücksichtigung grundsätzlich unterschiedlicher raumstruktureller Ausgangsbedingungen. Raumkategorien sind vor allem siedlungsstrukturell und großräumig abgegrenzte Räume. Die Abgrenzung der Strukturräume wurde u.a. auf der Grundlage der Einwohner-Arbeitsplatz-Dichte (Summe der Einwohner und sozialversicherungspflichtig Beschäftigten ohne primären Sektor pro km²) wie folgt vorgenommen: Verdichtungsräume weisen eine Einwohner-Arbeitsplatz-Dichte über 300 auf. Verdichtungsräume umfassen den ▪ Hochverdichteten Raum mit einer Einwohner-Arbeitsplatz-Dichte größer 700 sowie den ▪ Verdichteten Raum mit einer Einwohner-Arbeitsplatz-Dichte größer 300 und kleiner
- Ländliche Räume weisen eine Einwohner-Arbeitsplatz-Dichte unter 300 auf. Ländliche Räume umfassen den ▪ Ländlichen Raum mit Verdichtungsansätzen mit einer Einwohner-Arbeitsplatz-Dichte größer 150 und kleiner 300 sowie den ▪ Dünn besiedelten Ländlichen Raum mit einer Einwohner-Arbeitsplatz-Dichte bis zu
- Mit dieser Differenzierung wird den raumstrukturellen Unterschieden sowohl von Verdichtungsräumen als auch jenen der Ländlichen Räume Rechnung getragen. Als weitere Kriterien zur Abgrenzung wurden neben der Einwohner-Arbeitsplatz-Dichte die zu erwartende Bevölkerungsentwicklung, die Lage an überregionalen Entwicklungsachsen und die Ausprägung der Siedlungsstruktur (Anteil der Siedlungs- und Verkehrsfläche an Gesamtfläche, Siedlungsindex des Hessischen Rechnungshofs / aus: Kommunalbericht 2018, Präsident des Hessischen Rechnungshofs) herangezogen. Zudem wurden Planungsräume vereinheitlicht und Insellagen bereinigt. Darüber hinaus wurde für die Abgrenzung der Verdichtungsräume eine Mindestgröße von 100.000 Einwohnern zugrunde gelegt. Mit der gegenüber dem Landesentwicklungsplan Hessen 2000 z.T. erfolgten Neuabgrenzung der Strukturräume wird deutlich, dass manche der erwarteten Entwicklungen nicht eingetreten sind bzw. nicht realisiert werden konnten. So wurden beispielsweise im Raum Kassel der Hochverdichtete Raum bzw. der Verdichtete Raum reduziert. Dagegen wurde aufgrund der bisherigen Entwicklung, des Ausbaus der Verkehrsinfrastruktur (Fertigstellung der A 66 und Aus- und Neubau der ICE-Bahnstrecke Hanau-Fulda) entlang der überregionalen Entwicklungsachse Frankfurt-RheinMain-Fulda der Hochverdichtete Raum bzw. der Verdichtete Raum erweitert, weil von der verbesserten Erreichbarkeit Entwicklungsimpulse ausgehen und der Raum Fulda in besonderem Maße zur Entlastung der Region RheinMain beitragen kann. In den letzten Jahren wurden in regelmäßigen Abständen Bevölkerungsvorausschätzungen durchgeführt. Aufgrund des unmittelbaren Zusammenhangs zwischen Bevölkerungsentwicklung, Haushaltsentwicklung und Wohnflächenbedarf ist der Wohnsiedlungsflächenbedarf für Städte und Gemeinden bei wesentlichen Änderungen fortzuschreiben. Die regionalplanerischen Dichtewerte werden von der Regionalplanung zur Ermittlung des maximalen Bedarfs an Wohnsiedlungsfläche angesetzt. Die genannten Basiswerte stellen jeweils die Untergrenze für die Berechnung des maximalen Wohnsiedlungsflächenbedarfs dar. Die Kalkulation mit höheren Dichtewerten ist seitens der Regionalplanung möglich. Die regionalplanerischen Mindestdichtewerte sind Berechnungsgrundlage für den maximalen Wohnsiedlungsflächenbedarf der Städte und Gemeinden. Den Kommunen verbleibt ein hinreichender Planungsspielraum, da die Mindestdichtewerte von den Städten und Gemeinden nicht 1:1 in die kommunale Bauleitplanung zu übernehmen sind. Die Änderung der Planziffer 3.2-3 (G) ist erforderlich, um den mit der
- LEP-Änderung umbenannten Raumkategorien bei der Ermittlung der maximalen Wohnsiedlungsbedarfe der Kommunen Rechnung zu tragen. Aufgrund von Änderungen in der Zuordnung von Ober- und Mittelzentren zu Strukturräumen sind einzelne Kategorien nicht mehr besetzt. In Nordhessen sind die Kategorien „Oberzentrum im Ländlichen Raum“ und „Mittelzentrum im Verdichteten Raum“ nicht mehr erforderlich. Um der raumstrukturellen Heterogenität der Kommunen im Ballungsraum Frankfurt/RheinMain Rechnung tragen zu können, wird auf die ergänzenden Mindestdichtewerte für den Ballungsraum Frankfurt/Rhein-Main verzichtet. Die Ermittlung der maximalen Wohnsiedlungsbedarfe durch die Regionalplanung erfolgt auf Grundlage der generellen Mindestdichtewerte für Südhessen. Begründung zu 4.2.1-7 und 4.2.1-8: Da die Bezeichnung der Strukturräume mit der
- LEP-Änderung geändert wird, werden die entsprechenden Begriffe in der
- Änderung des Landesentwicklungsplans Hessen 2000 angepasst, soweit erforderlich. Die Bezugnahme auf den LEP Hessen 2000 wird gestrichen. 4.2.2 Überregionale und regionale Entwicklungsachsen 4.2.2-1 (Z) Überregionale Entwicklungsachsen von europäischer, nationaler und landesweiter Bedeutung, die dem Leistungsaustausch zwischen europäischen Metropolregionen, Oberzentren und unter weitestgehender Berücksichtigung der Mittelzentren dienen, sind im Landesentwicklungsplan festgelegt. 4.2.2-2 (Z) Die Festlegung von regional bedeutsamen Verkehrs- und Entwicklungsachsen ist durch die Regionalplanung vorzunehmen. Regionsgrenzen überschreitende Festlegungen von Entwicklungsachsen sind mit den entsprechenden Nachbarregionen abzustimmen. Begr ündung zu 4.2.2-1 und 4.2.2-2: Entwicklungsachsen bieten aufgrund leistungsfähiger Verkehrsverbindungen zwischen Metropolen und zentralen Orten besonders günstige Voraussetzungen für wirtschaftliche und siedlungsstrukturelle Entwicklungen. Sie stellen aufgrund ihrer Bündelungsfunktion ein wichtiges Entwicklungs- und Ordnungsinstrument für die raumstrukturelle Entwicklung Hessens dar und tragen dem Mobilitätsbedarf der Bevölkerung und dem Transportbedarf der Wirtschaft Rechnung. Die schwerpunktmäßige Konzentration der Siedlungsentwicklung auf Achsen insbesondere schienengebundener Regional- und Nahverkehrssysteme, unter Beachtung der ökologischen Situation, sichert die Lebensqualität in den Siedlungsgebieten und führt zu möglichst weitgehender Schonung der Freiflächen und natürlichen Lebensgrundlagen. Großräumige Verkehrsachsen auf der Schiene (Hauptverkehrsstrecken), auf der Straße (Bundesfernstraßen), auf dem Wasser (Bundeswasserstraßen) dienen zusammen mit dem Luftverkehr (Flughäfen) der Verbindung und dem Leistungsaustausch der Verdichtungsräume im nationalen und internationalen Maßstab. Regionale und überörtliche Verkehrsachsen auf der Schiene (Nebenverkehrsstrecken) und Straße (Landes-, Kreis- und Gemeindestraßen) dienen der innerregionalen Erschließung der Siedlungsstruktur für den Leistungsaustausch zwischen den Mittelzentren und zur Anbindung an die Oberzentren und das überregionale Fernverkehrsnetz. Für die Entwicklung des ländlichen Raumes ist eine gute Anbindung an das überörtliche Netz eine wichtige Voraussetzung. 4.2.3 Verdichtungsräume 4.2.3-1 (G) Die Funktions- und Leistungsfähigkeit der Verdichtungsräume (Hochverdichteter Raum und Verdichteter Raum) soll als eine wesentliche Grundlage der weiteren Entwicklung des Landes erhalten und ausgebaut werden. Die polyzentrale Siedlungsstruktur soll erhalten und durch systematische Schwerpunktbildungen bezogen auf Zentren, Achsen und Außenbereiche weiterentwickelt werden. 4.2.3-2 (Z) Die räumliche Entwicklung ist durch Entwicklungsachsen, Schwerpunkte der Siedlungs- und Gewerbeflächenentwicklung sowie Regionale Grünzüge zu ordnen und zu strukturieren. Die Neuinanspruchnahme von Flächen ist durch Nutzung der Möglichkeiten zur Innenentwicklung und eine angemessene bauliche Verdichtung zu begrenzen. 4.2.3-3 (Z) Vorranggebiete Siedlung und Vorranggebiete Industrie und Gewerbe sind in ein leistungsfähiges Verkehrssystem einzubinden. Insbesondere ist eine gute Anbindung an den Öffentlichen Personennahverkehr (ÖPNV), vorzugsweise an den schienengebundenen Verkehr, vorzusehen. 4.2.3-4 (G) In den Verdichtungsräumen besteht für die Städte und Gemeinden ein erhöhtes Abstimmungserfordernis bei Planungen für Wohnen, Gewerbe, Einzelhandel, Infrastruktur und Freiraumgestaltung. 4.2.3-5 (G) Es soll ein bedarfsgerechtes und den ökologischen Erfordernissen entsprechendes Flächenangebot für die Neuansiedlung, Neugründung und Verlagerung gewerblicher Unternehmen an verkehrsgünstig gelegenen vorrangig zentralen Ortsteilen unter Berücksichtigung relevanter Klimafunktionen vorgehalten werden. 4.2.3-6 (G) Die von der Besiedlung freizuhaltenden Außenbereiche sollen unter Berücksichtigung ihrer vielfältigen Funktionen für den Verdichtungsraum zu einem möglichst zusammenhängenden, attraktiv gestalteten Landschaftsraum mit hohem Erlebnis- und Erholungswert aufgewertet werden. 4.2.3-7 (G) Die Hochverdichteten Räume als Kernräume des Verdichtungsraumes sollen als herausragende Siedlungs-, Wirtschafts-, Wissenschafts-, Kultur- und Dienstleistungsräume gesichert und gestärkt werden. Sie sollen zu leistungsfähigen Räumen, die im nationalen und europäischen Wettbewerb bestehen können, weiterentwickelt werden. Dazu sollen: ▪ günstige Standortbedingungen für agglomerationsabhängige Unternehmen und Einrichtungen sowie für die Profilierung der Region auf ihren spezifischen Kompetenzfeldern geschaffen, ▪ ein umfassendes Angebot an Einrichtungen für Bildung, Kultur, Wissenschaft und Soziales für die Bevölkerung vorgehalten, ▪ auf eine räumlich ausgewogene, sozial und ökologisch verträgliche und an den Klimawandel angepasste Siedlungs- und Infrastruktur hingewirkt, ▪ ein leistungsfähiges ÖPNV-Netz vorgehalten und ausgebaut sowie ▪ dem erhöhten Wohnraumbedarf Rechnung getragen werden. 4.2.3-8 (Z) In Hochverdichteten Räumen ist der Schutz der natürlichen Umwelt, insbesondere des Waldes und naturbelassener Flächen sowie die Erhaltung zusammenhängender Freiflächen auch zur Anpassung an den Klimawandel im Rahmen der Regionalplanung und Regionalentwicklung sicherzustellen. Überörtlich bedeutsame Flächen für Grün-, Freizeit-, Sport- und Erholungsanlagen sind in ihrem Bestand und notwendigem Ausbau durch die Regionalplanung zu sichern. Begründung zu 4.2.3-1 bis 4.2.3-8: Die Verdichtungsräume umfassen den Hochverdichteten Raum und den Verdichteten Raum. Verdichtungsräume sind gekennzeichnet durch eine hohe Zahl und Dichte von Einwohnern, Arbeitsplätzen, Bebauung und Verkehr und weisen eine hohe Entwicklungsdynamik auf. Mit diesen Entwicklungen sind auch starke räumliche Belastungen, wie Flächenengpässe, wachsendes Verkehrsaufkommen und zunehmende Nutzungskonflikte verbunden. Um die wirtschaftliche Entwicklungsdynamik der Verdichtungsräume zu erhalten und gleichzeitig ihre Lebensqualität zu sichern, ist in besonderem Maße eine an überörtlichen Erfordernissen orientierte planerische Steuerung der Raumnutzungen notwendig. Ein wesentliches Instrument zur Steuerung der Siedlungsflächenentwicklung und der Flächen für Industrie und Gewerbe ist die systematische Schwerpunktbildung entlang der Entwicklungsachsen entsprechend dem Prinzip der dezentralen Konzentration. Daher sollen die Träger der Regional-, Fach- und Bauleitplanung darauf hinwirken, dass die von Besiedlung freizuhaltenden Außenbereiche unter Berücksichtigung ihrer vielfältigen Funktionen für den Verdichtungsraum zu einem möglichst zusammenhängenden, attraktiv gestalteten Landschaftsraum mit hohem Erlebnis- und Erholungswert aufgewertet werden. Die Siedlungsachsen sollen einer dispersen Siedlungsentwicklung um große Zentren entgegenwirken. Zur Bewältigung des hohen Verkehrsaufkommens im Verdichtungsraum und zur Reduzierung der Verkehrsbelastungen ist ein leistungsfähiges Verkehrssystem erforderlich. Der ÖPNV und Radverkehr sollen ein möglichst dichtes und attraktives Verkehrssystem bilden und damit ihren Anteil am Gesamtverkehrsaufkommen erhöhen. Zur Reduzierung des motorisierten Individualverkehrs durch Verkehrsvermeidung und Verlagerung, aber auch zur Sicherung der Auslastung des ÖPNV ist es erforderlich, die Siedlungs- und Gewerbeflächenentwicklung entlang der Entwicklungsachsen an vorhandenen oder geplanten Haltepunkten des schienengebundenen ÖPNV zu konzentrieren. Um den Wohnungsbedarfen für alle Bevölkerungsgruppen ausreichend Rechnung zu tragen, ist bei der Siedlungsentwicklung in den Verdichtungsräumen in allen Kommunen auf ausreichende Flächenangebote für Wohnungsbau und deren Mobilisierung im Innen- und Außenbereich hinzuwirken. Damit soll auch der Segregation der Bevölkerung entgegengewirkt werden. Innenstädte sind auch als Wohnstandorte zu stärken. Der Sicherung des Freiraums kommt in Hochverdichteten Räumen als wichtiger Standortfaktor für die Attraktivität einer Region und als Maßnahme zur Anpassung an den Klimawandel eine besondere Bedeutung zu. Der gemeinsamen Siedlungsflächenplanung für Wohnen und Gewerbe, der Abstimmung von Infrastruktur und Einzelhandelsvorhaben kommen aufgrund der hohen Siedlungsdichte und der intensiven Verflechtungen eine große Bedeutung für eine nachhaltige Entwicklung zu; daher ist die interkommunale Kooperation zu intensivieren. In den Verdichtungsräumen haben die von der Besiedlung freizuhaltenden Flächen besonders wichtige Funktionen, wie z.B. zur Gliederung der Siedlungsgebiete, zur Biotopvernetzung, zur Erholung der Bevölkerung, zur Erhaltung und Verbesserung der klimatischen Verhältnisse, zum Ausgleich der Belastungen der Natur und Umwelt und zur Erhaltung der natürlichen Eigenart der Landschaft. Dem Ausbau und der Weiterentwicklung Regionaler Grünzüge, der Regionalparkkonzepte (Frankfurt/RheinMain und Rhein-Neckar) und deren Vernetzung mit dem Ländlichen Raum kommen hierbei eine wichtige Bedeutung zu. Hochverdichtete Räume mit ihren Oberzentren sind durch eine hohe Wirtschaftskraft, einen vielfältigen, differenzierten Arbeitsmarkt, ein breites Infrastrukturangebot im sozialen, kulturellen und wissenschaftlichen Bereich sowie zahlreiche Freizeitangebote gekennzeichnet. Diese Standortvorteile sind zu nutzen und weiter auszubauen, damit der Hochverdichtete Raum seine Funktion als Impulsgeber auch für die jeweilige Standortregion wahrnehmen kann. 4.2.4 Ländliche Räume 4.2.4-1 (G) Der Ländliche Raum soll als attraktiver, eigenständiger und zukunftsfähiger Lebens-, Arbeits-, Wirtschafts-, Natur- und Erholungsraum erhalten und weiterentwickelt werden. Der Vielfalt und Eigenart der Ländlichen Räume sollen durch teilräumliche Strategien und Entwicklungskonzepte, die die vorhandenen Potenziale nutzen, Rechnung getragen werden. 4.2.4-2 (G) Die für die Versorgung der Bevölkerung notwendigen Infrastruktureinrichtungen sind wegen der sich abzeichnenden Änderungen bei Bevölkerungsentwicklung, Altersstruktur und Konsumverhalten, soweit erforderlich und unter Beachtung des Zentrale-Orte-Systems, zu gewährleisten und bei Bedarf auszubauen. 4.2.4-3 (G) Die wirtschaftliche Leistungsfähigkeit des Ländlichen Raums soll weiterentwickelt und gestärkt werden. Dazu sollen: ▪ vorrangig in den Mittelzentren günstige Standortbedingungen für die Entwicklung, Ansiedlung und Neugründung von Unternehmen, geschaffen, ▪ weitere Erwerbsmöglichkeiten, wie ökologisch orientierte dezentrale Energiebereitstellung und Verarbeitung regionaler Rohstoffe in Bau und Produktion erschlossen, ▪ die land- und forstwirtschaftliche Nutzung in ihrer ökonomischen Funktion und im Hinblick auf die Pflege der ländlichen Kulturlandschaft erhalten und unterstützt werden, ▪ regionaltypisch oder kulturhistorisch ausgeprägte Formen von Tourismus und Erholung als zusätzliche Einkommensquellen gestärkt und ausgebaut werden. 4.2.4-4 (G) Den spezifischen Herausforderungen des Dünn besiedelten Ländlichen Raums soll in besonderem Maße Rechnung getragen werden. Dazu sollen: ▪ vorrangig die zentralen Ortsteile gestärkt und entwickelt und die Potenziale der Innenentwicklung genutzt werden, ▪ Einrichtungen und Angebote der wohnortnahen Daseinsvorsorge möglichst erhalten und bestehende Defizite abgebaut werden, ▪ die Mobilitätsbedürfnisse der Bevölkerung vorrangig durch alternative Bedienformen des Öffentlichen Verkehrs gesichert werden. Begründung zu 4.2.4-1 bis 4.2.4-4: Der Ländliche Raum umfasst den „Ländlichen Raum mit Verdichtungsansätzen“ und den „Dünn besiedelten Ländlichen Raum“. Der Ländliche Raum soll unter Wahrung seiner Eigenart und gewachsenen Struktur als gleichwertiger und eigenständiger Lebensraum erhalten und weiterentwickelt werden. Er weist unterschiedliche Strukturen auf. Ländliche Räume unterscheiden sich insbesondere aufgrund ihrer naturräumlichen Voraussetzungen, ihrer kulturlandschaftlichen und siedlungsstrukturellen Prägung sowie der wirtschaftlichen Bedeutung von Land-, Forst- und Energiewirtschaft sowie des Tourismus. Auch die großräumige Lage im Raum und die Entfernung zu Verdichtungsräumen sowie die Lage an Entwicklungsachsen beeinflusst die spezifische Ausgangssituation Ländlicher Räume. Zur Entwicklung des ländlichen Raums sind auf die jeweilige Ausgangssituation bezogene Strategien und Maßnahmen zur Sicherung gleichwertiger Lebensbedingungen notwendig. Von besonderer Bedeutung für die Attraktivität des Ländlichen Raums sind das Angebot an Infrastruktureinrichtungen in angemessener Nähe zum Wohnort sowie vielfältige, zukunftssichere Erwerbsmöglichkeiten für die gesamte Bevölkerung. Bei Ausdünnung des Infrastrukturangebotes aufgrund der demografischen Entwicklung ist die Erhaltung der Einrichtungen entsprechend dem Zentrale-Orte-Konzept (siehe Planziffer 5.2) vorzunehmen. Für die Zukunftsfähigkeit des Ländlichen Raums ist die Stärkung der Wirtschaftsstruktur mit einem entsprechenden qualitativen Arbeitsplatzangebot ein wesentlicher Faktor. Hierzu dient auch der vom Umweltressort aufgestellte „Aktionsplan ländlicher Raum“ (HMUKLV 2021). Insbesondere kleine und mittlere Unternehmen sind von großer Bedeutung, deren Entwicklung durch ausreichende Erweiterungsflächen insbesondere in den Zentralen Orten sowie durch sonstige begleitende Infrastruktur zu unterstützen ist. Die Anpassungsprozesse in der Land- und Forstwirtschaft sollen durch die Schaffung innovativer und investitionsfreundlicher Rahmenbedingungen unterstützt und beispielsweise auch im Rahmen des Entwicklungsplans für den Ländlichen Raum (EPLR) des Landes Hessen finanziell gefördert werden. Die Potenziale für neue Erwerbstätigkeiten durch Erholung und Tourismus, Erneuerbare Energien, nachwachsende und mineralische Rohstoffe u.a. sind im Sinne einer nachhaltigen Raumentwicklung mit den ökologischen Schutzinteressen in Einklang zu bringen. Der Dünn besiedelte Ländliche Raum steht aufgrund seiner spezifischen Siedlungsstruktur sowie des anhaltenden Strukturwandels in der Landwirtschaft und den damit verbundenen Arbeitsplatz- und wanderungsbedingten Bevölkerungsverlusten auch aufgrund nicht ausreichend vorhandener alternativer Beschäftigungsmöglichkeiten vor besonderen Herausforderungen. Insbesondere dünn besiedelte Räume mit Bevölkerungsrückgang sind mit Leerstand und einem sich ausdünnenden Angebot wohnortnaher Einrichtungen der Daseinsvorsorge konfrontiert (z.B. Lebensmittelmarkt, Apotheke, Hausarzt, Angebote zur Kinder- und Jugendbetreuung, ambulanter Pflegedienst). Daher sollen vorrangig die vorhandenen Flächenpotenziale in den zentralen Ortsteilen genutzt werden, um Einrichtungen der wohnortnahen Daseinsvorsorge zu bündeln und bestehende Defizite abzubauen. Die Mobilitätsbedürfnisse der Bevölkerung sollen, soweit eine Anbindung an den haltestellengebundenen ÖPNV nicht flächendeckend möglich ist, vorrangig durch neue alternative Bedienformen des Öffentlichen Verkehrs gesichert werden.
- Zentrale Orte 5.1 Zentralörtliches System 5.1-1 (Z) Das System der Zentralen Orte ist zum Erhalt einer dauerhaften und ausgewogenen Versorgungs- und Siedlungsstruktur in allen Landesteilen in seiner Funktion zu sichern und zu entwickeln. 5.1-2 (Z) Zentrale Orte sind Oberzentren, Mittelzentren und Grundzentren (Unterzentren und Kleinzentren). 5.1-3 (Z) Die Zentralen Orte der jeweiligen Stufe sind so festzulegen und zu bestimmen, dass die Versorgung der Bevölkerung in dem zugehörigen Verflechtungsbereich mit Gütern und Dienstleistungen unterschiedlicher Stufen (zentralörtliche Einrichtungen) gebündelt und landesweit in zumutbarer Entfernung sichergestellt ist. Zentrale Einrichtungen der Versorgungsinfrastruktur sind entsprechend der jeweiligen zentralörtlichen Funktionen zu entwickeln und zu sichern. 5.1-4 (Z) Als Oberzentren sind solche Kommunen festgelegt, die aufgrund ihrer räumlichen Lage, ihrer jeweiligen funktionalen Ausstattung und ihrer Entwicklungspotenziale in der Lage sind, die großräumigen Aufgaben der Entwicklungsfähigkeit des Landes für ihre Verflechtungsbereiche langfristig zu erfüllen. Als Mittelzentren sind solche Kommunen festgelegt, die aufgrund ihrer räumlichen Lage, der zu versorgenden Bevölkerung ihrer Standortgemeinde und ihres Mittelbereichs, ihrer jeweiligen funktionalen Ausstattung und ihrer Entwicklungspotenziale in der Lage sind, die übergemeindlichen Aufgaben der Daseinsvorsorge langfristig und flächendeckend zu erfüllen. Mittelzentren mit Teilfunktion eines Oberzentrums haben darüber hinaus ausgewählte oberzentrale Einrichtungen bedarfsgerecht bereitzustellen. Oberzentren haben für die dortige Bevölkerung zugleich die mittel- und grundzentralen Versorgungsaufgaben zu leisten, Mittelzentren zugleich die der grundzentralen Versorgung. In Einzelfällen sind Mittelzentren oberzentrale Teilfunktionen zugewiesen. Die Oberzentren und Mittelzentren sind im Landesentwicklungsplan Hessen abschließend festgelegt. 5.1-5 (Z) Die Mittelbereiche sind im Landesentwicklungsplan Hessen abschließend festgelegt (Abbildung 4: Karte der Zentralen Orte und Mittelbereiche). In den Regionalplänen kann die Abgrenzung der Mittelbereiche von den Trägern der Regionalplanung in begründeten Einzelfällen unter Berücksichtigung spezifischer raumstruktureller Erkenntnisse modifiziert werden. 5.1-6 (Z) Die Wahrnehmung gemeinsamer zentralörtlicher Aufgaben durch ober- und mittelzentrale Kooperationen ist zu prüfen. 5.1-7 (Z) Als Grundzentren (Unterzentren und Kleinzentren) sind in den Regionalplänen solche Kommunen zu bestimmen, die aufgrund ihrer räumlichen Lage, der zu versorgenden Bevölkerung der Standortgemeinde sowie ihrer jeweiligen funktionalen Ausstattung in der Lage sind, die überörtlichen Aufgaben der Daseinsvorsorge in ihrem Verflechtungsbereich langfristig und flächendeckend zu erfüllen. Die Unterzentren und Kleinzentren sowie ihre jeweiligen zentralen Ortsteile sind in den Regionalplänen festzulegen. Zur Sicherstellung der grundzentralen Versorgung können von der Regionalplanung grundzentrale Kooperationen ausgewiesen werden. Begr ündung zu 5.1-1 bis 5.1-7: Auch vor dem Hintergrund räumlich differenzierter Entwicklungen in Hessen kommt dem Zentrale-Orte-Konzept weiterhin eine wichtige Bedeutung bei der Sicherung der öffentlichen Daseinsvorsorge in allen Landesteilen, bei der Entwicklung von Siedlungs- und Entwicklungsschwerpunkten sowie zur Sicherung leistungsfähiger Verkehrsknotenpunkte zu. Die Ebene der Mittelzentren umfasst mit 98 Kommunen rund 25 % aller Städte und Gemeinden. Damit hat Hessen ein sehr dichtes Netz an Mittelzentren. Leitvorstellung der Raumordnung ist die Gleichwertigkeit der Lebensverhältnisse. Eine der zentralen Zielsetzungen der Landesplanung ist daher die Stärkung des ländlichen Raumes und die Sicherstellung der Versorgung der Bevölkerung. Dort kann es aufgrund des sich teilräumlich bereits abzeichnenden bzw. projizierten Bevölkerungsrückgangs zu Tragfähigkeitsproblemen von zentralen Einrichtungen kommen. Um die Bereithaltung von zentralen Einrichtungen in zumutbarer Entfernung zu sichern, bedarf es der Stärkung ausreichend tragfähiger zentraler Orte. Verflechtungsbereiche sind Teil des Zentrale-Orte-Konzepts. Ein Verflechtungsbereich ist der räumliche Bereich, dessen Bevölkerung vom zugehörigen zentralen Ort versorgt wird. Der Verflechtungsbereich wird auf Grundlage der vorherrschenden Orientierungsrichtung der Bevölkerung unter Berücksichtigung der zumutbaren Entfernung zum zentralen Ort und der Tragfähigkeit für zentralörtliche Einrichtungen abgegrenzt. Dabei wird, der jeweiligen Versorgungsaufgabe entsprechend, zwischen Nah-, Mittel- und Oberbereichen unterschieden. Nahbereiche befinden sich um jeden zentralen Ort zur Deckung des Grundbedarfs, Mittelbereiche um jedes Mittel- und Oberzentrum zur Deckung des gehobenen periodischen Bedarfs und Oberbereiche um jedes Oberzentrum zur Deckung des spezialisierten höheren Bedarfs. Darüber hinaus können Verflechtungsbereiche sowohl multifunktional als auch für einzelne Versorgungsfunktionen ermittelt und administrative Abgrenzungen berücksichtigt werden. Im hessischen zentralörtlichen System spiegelt die Abgrenzung der Mittelbereiche wider, wie gut Bürgerinnen und Bürger von ihrem Wohnort aus bestimmte Angebote und Dienstleistungen wie beispielsweise Fachärzte, Einzelhandelsangebote, weiterführende Schulen oder auch Hallenbäder, Bibliotheken und Musikschulen erreichen können. Nach einem landesweit einheitlichen System wird deshalb eine Stadt bzw. eine Gemeinde dem jeweils am schnellsten erreichbaren Mittelzentrum zugeordnet, da im zentralörtlichen System jedes Mittelzentrum umliegende Städte und Gemeinden mitversorgt. Die Basis für das Kriterium „Erreichbarkeit“ sind die Ergebnisse der Studien der Hessen Agentur (HA Report 1003 und 1004). Da bedeutende Leistungen der Daseinsvorsorge wie Schulversorgung, Öffentlicher Personennahverkehr (ÖPNV) und allgemeine Verwaltungsdienstleistungen in der Zuständigkeit der Landkreise liegen, kommt den Landkreisgrenzen bei der Abgrenzung der Mittelbereiche ein hohes Gewicht zu. Zudem wurden bei der Zuordnung von Grundzentren zu Mittelzentren innerhalb der Landkreise weitere Verflechtungskriterien wie die Schülerausrichtung und die ÖPNV-Anbindung herangezogen (siehe Abbildung 4: Karte der Zentralen Orte und Mittelbereiche und Anhang C: Hessische Städte und Gemeinden und ihre Mittelbereiche). Bei raumstrukturellen Entwicklungen mit erheblichen Auswirkungen auf Leistungen der mittelzentralen Daseinsvorsorge und deren Erreichbarkeit durch die Bevölkerung kann die Abgrenzung der Mittelbereiche in den jeweiligen Regionalplänen in begründeten Einzelfällen modifiziert werden. Dies kann beispielsweise der Fall sein, wenn sich durch zusätzliche Verkehrsinfrastrukturen und -angebote die Erreichbarkeiten und Einzugsbereiche mittelzentraler Einrichtungen und der Verflechtungen zwischen Grund- und Mittelzentren wesentlich verändern. Auf die Abgrenzung von Oberbereichen wird zugunsten von Mittelbereichen im vorliegenden Plan verzichtet. Die für Grundzentren maßgebliche Abgrenzung des Nahbereichs kann in den jeweiligen Regionalplänen vorgenommen werden. Zur Stärkung des zentralörtlichen Systems in Hessen werden sowohl im Ländlichen Raum als auch im Verdichtungsraum ober- und mittelzentrale Kooperationen ausgewiesen. Wesentliche Voraussetzungen für die Ausweisung solcher Kooperationen sind die räumliche Nähe und ein wechselseitiges Funktionsergänzungspotential. Das alle Aspekte der Kooperation integrierende Querschnittsziel besteht in einer möglichst umfassenden, wohnortnahen bzw. gut erreichbaren mittelzentralen Versorgung der Bevölkerung des gesamten Kooperationsraumes. Mögliche Kooperationsfelder sind im Wesentlichen die Abstimmung von Standorten des Einzelhandels, die mittelzentralen Einrichtungen der Daseinsvorsorge hinsichtlich Dimensionierung und Standorten, die Siedlungsflächenentwicklung und die ortsübergreifende verkehrliche Anbindung. Die jeweiligen Landkreise sind aufgrund ihrer Zuständigkeiten für bestimmte Einrichtungen und Angebote der Daseinsvorsorge frühzeitig und in geeigneter Weise in den Kooperationsprozess einzubeziehen. Unter Wahrung der kommunalen Selbstverwaltungsgarantie sollen sich die Kommunen hinsichtlich ihres gemeinsam definierten Verflechtungsbereiches konzeptionell abstimmen und dabei arbeitsteilig zentralörtliche Leistungen anbieten. Die Kooperation erfolgt auf Grundlage vertraglicher Vereinbarungen. Hierfür kommen auch raumordnerische Verträge in Betracht. Mindestinhalte sollen Regelungen zur Organisationsstruktur, Ziele und Maßnahmen der Kooperation, die Aufteilung der wesentlichen zentralörtlichen Funktionen sowie ein Zeitplan zur Umsetzung sein. Die in den Kooperationsvereinbarungen enthaltenen Ziele und Maßnahmen sind Grundlage einer Evaluierung zur Qualität der zentralörtlichen Zusammenarbeit, die erstmalig 2026 durchgeführt wird. Es wird angestrebt, die mittel- und oberzentralen Kooperationen in einem fünfjährigen Turnus zu evaluieren. Seitens des Landes ist beabsichtigt, die Kooperationen im Rahmen von Modellprojekten zu begleiten und zu unterstützen. Die Mittelzentren im Regionalverband Frankfurt/RheinMain sollen in den Bereichen Wohnungsbau und Öffentlicher Personennahverkehr durch Kooperationen zu einer Entlastung der Metropole Frankfurt am Main beitragen. Zur Sicherstellung der Grundversorgung mit Gütern und Dienstleistungen soll der Landesentwicklungsplan Hessen gemäß § 3 Abs. 2 Nr. 1 HLPG Anforderungen an die Ausweisung von Grundzentren enthalten. Diese Anforderungen werden durch die Festlegung von Unter- und Kleinzentren durch die Träger der Regionalplanung in den Regionalplänen umgesetzt (§ 5 Abs. 4 Nr. 1 HLPG). 5.2 Oberzentren, Mittelzentren, Grundzentren 5.2.1 Oberzentren 5.2.1-1 (Z) Oberzentren sind als Standorte hochwertiger spezialisierter Einrichtungen im wirtschaftlichen, sozialen, kulturellen und wissenschaftlichen Bereich mit landesweiter, nationaler und internationaler Bedeutung zu sichern und zu entwickeln. Mit ihren Agglomerationsvorteilen sollen sie die Entwicklung ihrer Verflechtungsbereiche nachhaltig positiv beeinflussen. Sie sind als Verknüpfungspunkte großräumiger und regionaler Verkehrssysteme weiter auszubauen. 5.2.1-2 (Z) Als Oberzentren werden festgelegt: Nordhessen: Kassel, Fulda Mittelhessen: Gießen, Wetzlar, Marburg Südhessen : Hanau, Darmstadt, Frankfurt am Main, Offenbach am Main, Wiesbaden Das Oberzentrum Frankfurt am Main wird als Metropole von internationaler Bedeutung festgelegt. 5.2.1-3 (G) In der Metropole Frankfurt am Main sollen über die oberzentralen Funktionen hinaus die Infrastruktur und die Standorte von metropolitanen Funktionen wie Entscheidungs- und Kontrollfunktionen, Innovations- und Wettbewerbsfunktionen, Zugänglichkeit gesichert und entwickelt werden. Die Metropole Frankfurt am Main hat zentralörtliche Bedeutung im europäischen Maßstab und soll als Wirtschafts-, Wissenschafts-, Kultur-, Bildungs-, Sport-, Handels-, Messestandort gestärkt und für den Gesamtraum genutzt werden. Begr ündung zu 5.2.1-1 bis 5.2.1-3: Auf der Grundlage der Raumstruktur des Landes Hessen sowie der Erreichbarkeit der zentralen Orte werden für die Bestimmung der Oberzentren folgende Kriterien zugrunde gelegt: Oberzentren sind Großstädte mit mindestens 100.000 Einwohnern im städtebaulich zusammenhängenden Bereich. Diese Einwohnerzahl kann ausnahmsweise unterschritten werden, wenn die infrastrukturelle Versorgungssituation gewährleistet ist. Oberzentren sollen die Versorgung eines Bereichs von mindestens 500.000 Einwohnern, im Ländlichen Raum nicht unter 250.000 Einwohnern mit qualifizierten und spezialisierten Einrichtungen und Arbeitsplätzen gewährleisten. Versorgungseinrichtungen von Oberzentren sind beispielsweise: Bildung und Kultur ○ Hochschulen ○ Zentral-, Fachbibliotheken ○ überregional bedeutsame Museen und Theater ○ Kongresszentrum oder vergleichbare Mehrzweckhalle Soziales und Sport ○ Krankenhaus der Maximalversorgung bzw. umfassender Notfallversorgung ○ überregional bedeutsame Sportstätten Verkehr ○ ICE/IC-Haltepunkt ○ Innerstädtisches öffentliches Verkehrsnetz ○ Behörden höherer oder mittlerer Verwaltungsebene Verwaltungen / Gerichte ○ Gerichte höherer oder mittlerer Instanz Von jedem zentralen Ortsteil einer Gemeinde sollen die oberzentralen Einrichtungen des nächstgelegenen Oberzentrums in der Regel in ca. 60 Minuten sowohl mit dem Individualverkehr und auch dem öffentlichen Nahverkehr erreichbar sein. 5.2.2 Mittelzentren 5.2.2-1 (Z) Mittelzentren sind als Standorte für regional bedeutsame gehobene Einrichtungen im wirtschaftlichen, kulturellen, sozialen und administrativen Bereich sowie für weitere öffentliche und private Dienstleistungen zu sichern und zu entwickeln. Sie sind Verknüpfungspunkte des öffentlichen Nahverkehrs und sollen die Verbindung zum regionalen und überregionalen Verkehr sichern. Mittelzentren im Verbandsgebiet des Regionalverbands Frankfurt/RheinMain sind polyzentrale Mittelzentren, ergänzen die Metropole und können daher auch ohne Verflechtungsbereiche Mittelzentren sein. 5.2.2-2 (Z) Gemäß ihrer Ausstattung und Funktion werden Mittelzentren (einschließlich Mittelzentren mit Teilfunktion eines Oberzentrums) in sechs Kategorien differenziert: L I Mittelzentren PLUS im Ländlichen Raum L II Mittelzentren im Ländlichen Raum L III Mittelzentren in Kooperation im Ländlichen Raum V I Mittelzentren PLUS im Verdichtungsraum V II Mittelzentren in Kooperation im Verdichtungsraum VG Polyzentrale Mittelzentren im Verbandsgebiet des Regionalverbandes Frankfurt/RheinMain 5.2.2-3 (Z) Als Mittelzentren PLUS im Ländlichen Raum (L I) werden festgelegt: ▪ Alsfeld ▪ Bad Arolsen ▪ Bad Hersfeld (Mittelzentrum mit Teilfunktion eines Oberzentrums) ▪ Bad Schwalbach ▪ Bad Wildungen ▪ Biedenkopf ▪ Büdingen ▪ Erbach ▪ Eschwege ▪ Frankenberg (Eder) ▪ Fritzlar ▪ Gladenbach ▪ Grünberg ▪ Hofgeismar ▪ Hünfeld ▪ Korbach ▪ Lauterbach (Hessen) ▪ Melsungen ▪ Michelstadt ▪ Nidda ▪ Schwalmstadt ▪ Weilburg ▪ Witzenhausen ▪ Wolfhagen 5.2.2-4 (Z) Als Mittelzentren im Ländlichen Raum (L II) werden festgelegt: ▪ Heringen (Werra) ▪ Hessisch Lichtenau ▪ Sontra 5.2.2-5 (Z) Als Mittelzentren in Kooperation im Ländlichen Raum (L III) werden festgelegt: ▪ Allendorf (Eder) / Battenberg (Eder) ▪ Bebra / Rotenburg a. d. Fulda ▪ Borken (Hessen) / Homberg (Efze) ▪ Hungen / Lich / Laubach ▪ Kirchhain / Stadtallendorf ▪ Rüdesheim am Rhein / Geisenheim 5.2.2-6 (Z) Als Mittelzentren PLUS im Verdichtungsraum (V I) werden festgelegt: ▪ Baunatal ▪ Bensheim ▪ Bruchköbel ▪ Dieburg ▪ Gelnhausen ▪ Groß-Umstadt ▪ Heppenheim (Bergstraße) ▪ Herborn ▪ Idstein ▪ Limburg a. d. Lahn (Mittelzentrum mit Teilfunktion eines Oberzentrums) ▪ Schlüchtern ▪ Seligenstadt ▪ Usingen ▪ Vellmar ▪ Viernheim ▪ Weiterstadt 5.2.2-7 (Z) Als Mittelzentren in Kooperation im Verdichtungsraum (V II) werden festgelegt: ▪ Bad Nauheim / Friedberg (Hessen) (Mittelzentrale Kooperation mit Teilfunktion eines Oberzentrums) ▪ Bad Orb / Bad Soden-Salmünster / Wächtersbach ▪ Bürstadt / Lampertheim / Lorsch ▪ Dillenburg / Haiger ▪ Griesheim / Pfungstadt ▪ Taunusstein / Wiesbaden (in seiner mittelzentralen Funktion) ▪ Eltville am Rhein / Wiesbaden (in seiner mittelzentralen Funktion) 5.2.2-8 (Z) Als polyzentrale Mittelzentren im Verbandsgebiet des Regionalverbandes Frankfurt/RheinMain (VG) werden festgelegt: ▪ Bad Homburg v. d. Höhe ▪ Bad Soden am Taunus ▪ Bad Vilbel ▪ Butzbach ▪ Dietzenbach ▪ Dreieich ▪ Eschborn ▪ Flörsheim am Main ▪ Friedrichsdorf ▪ Groß-Gerau ▪ Hattersheim am Main ▪ Heusenstamm ▪ Hochheim am Main ▪ Hofheim am Taunus ▪ Kelkheim (Taunus) ▪ Königstein im Taunus ▪ Kronberg im Taunus ▪ Langen (Hessen) ▪ Maintal ▪ Mörfelden-Walldorf ▪ Mühlheim am Main ▪ Neu-Isenburg ▪ Obertshausen ▪ Oberursel (Taunus) ▪ Rödermark ▪ Rodgau ▪ Rüsselsheim am Main (Mittelzentrum mit Teilfunktion eines Oberzentrums) ▪ Schwalbach am Taunus Die Übersicht aller Mittelzentren nach Regierungsbezirken findet sich im Anhang D. Begr ündung zu 5.2.2-1: Für die Bestimmung von Mittelzentren werden folgende Kriterien zugrunde gelegt: Mittelzentren sind übergemeindliche Versorgungs-, Arbeitsmarkt- und Wohnschwerpunkte, haben städtischen Charakter und in der Regel nicht unter 10.000 Einwohner. In ihrem zentralen Ortsteil weisen Mittelzentren in der Regel mindestens 7.000 Einwohner, im Ländlichen Raum nicht unter 5.000 Einwohner auf. Der jeweils zugehörige Mittelbereich geht über das eigene Gemeindegebiet hinaus und umfasst in der Regel mindestens 20.000 Einwohner. In begründeten Einzelfällen kann unter Würdigung der Ausstattung und der Erreichbarkeit von der Mindesteinwohnerzahl von 20 000 Einwohnern im Mittelbereich abgewichen werden. Versorgungseinrichtungen eines Mittelzentrums sind beispielsweise: Bildung und Kultur ○ Studienqualifizierende Bildungsgänge ○ Berufsqualifizierende Bildungsgänge ○ Sonderpädagogische Beratungs- und Förderzentren ○ öffentliche Bibliotheken mit hauptberuflicher Leitung ○ regional bedeutsame Museen, Musikschulen, Kino Soziales und Sport ○ Krankenhaus der Regional-/Grundversorgung ○ Haus- und allgemeinfachärztliche Versorgung ○ soziale Beratungsstellen ○ regional bedeutsame Sportstätten Einzelhandel ○ Großflächige Einzelhandelseinrichtungen Verkehr ○ Haltepunkt im schienengebundenen Regionalverkehr mit Verknüpfung zum straßengebundenen ÖPNV ○ Stadtbussystem Verwaltungen / Gerichte ○ Behörden der unteren Verwaltungsebene ○ Gerichte der unteren Instanz In den jeweiligen Mittelbereichen sollen von jedem Ortsteil einer Gemeinde die mittelzentralen Einrichtungen in der Regel in ca. 45 Minuten mit dem öffentlichen Nahverkehr bei täglich mehrfach angebotenen Hin- und Rückfahrtgelegenheiten erreichbar sein. Begr ündung zu 5.2.2-2: Mit dem Ziel, den raumordnerischen Stellenwert von Mittelzentren hinsichtlich Ausstattungsqualität, Mitversorgungsgrad und Lage im Raum zu definieren, wurden die hessischen Mittelzentren auf Basis einer empirischen Analyse (Hessen Agentur 2019a) untersucht. Auf Grundlage einer einheitlichen Erfassungsmethodik wurden anhand verschiedener Indikatoren aus den Bereichen Bevölkerung, Infrastrukturausstattung und Zentralität die Mittelzentren bewertet und deren zentralörtliche Ausprägung in sechs Stufen abgeleitet. Zusammenfassend wurden zwei Merkmale: • überdurchschnittliche („starke“) zentralörtliche Ausprägung (Stufen 1-3) und • unterdurchschnittliche („schwache“) zentralörtliche Ausprägung (Stufen 4-6) den mittelzentralen Städten und Gemeinden zugeordnet. Über die zentralörtliche Ausstattung hinaus wurden die Mittelzentren anhand ihres Mitversorgungsgrades (Verhältnis der Einwohnerzahl des Mittelzentrums zur Einwohnerzahl des Mittelbereiches) differenziert. Hierbei wurde im Sinne des Zentrale-Orte-Konzeptes ein Mitversorgungsgrad von mehr als 50 % zugrunde gelegt. Aufgrund ihrer Ergänzungsfunktionen für die Metropole Frankfurt am Main ist bei den polyzentralen Mittelzentren der Mitversorgungsgrad für ihren Status nicht ausschlaggebend. Im Rahmen des raumplanerischen Monitorings als Instrument zur Erfassung, Darstellung und Interpretation von Entwicklungstrends bzw. -zuständen, ist eine Betrachtung und Analyse der Zentralen Orte mittels ausgewählter Indikatoren (einschließlich deren ÖPNV-Erreichbarkeit) alle fünf Jahre vorgesehen. Auf dieser Grundlage können ggf. Maßnahmen zur Stärkung der Leistungsfähigkeit der Zentralen Orte ergriffen werden. Begr ündung zu 5.2.2-3: Mittelzentren PLUS im Ländlichen Raum (L I) sind charakterisiert durch die räumliche Lage, eine starke zentralörtliche Ausprägung, eine relativ große Entfernung zum nächsten Mittelzentrum und einem tendenziell hohen Mitversorgungsgrad. Der daraus abgeleitete landesplanerische Unterstützungsbedarf liegt in der Bestandssicherung der zentralörtlichen Infrastruktur und der Einrichtungen der Daseinsvorsorge. Öffentliche Fördermittel und (Behörden-) Standortentscheidungen sind hier möglichst zu konzentrieren. Begr ündung zu 5.2.2-4: Mittelzentren im Ländlichen Raum (L II) sind charakterisiert durch die räumliche Lage, eine schwache zentralörtliche Ausprägung, eine relativ weite Entfernung zum nächsten Mittelzentrum und einem tendenziell hohen Mitversorgungsgrad. Der daraus abgeleitete landesplanerische Unterstützungsbedarf liegt in dem umfassenden Entwicklungsauftrag, insb. in dem Auf- und Ausbau der zentralörtlichen Infrastruktur und der Einrichtungen der Daseinsvorsorge. Öffentliche Fördermittel und (Behörden-) Standortentscheidungen sind hier vorrangig zu konzentrieren. Begr ündung zu 5.2.2-5: Mittelzentren in Kooperation im Ländlichen Raum (L III) sind charakterisiert durch die räumliche Lage, eine schwache zentralörtliche Ausprägung, die geringe Entfernung zum meist direkt benachbarten Mittelzentrum und einem tendenziell schwachen bis durchschnittlichen Mitversorgungsgrad. Hier sind die Möglichkeiten der interkommunalen Aufgabenteilung bzw. des Verbundgedankens zu nutzen und formalisierte Kooperationsvereinbarungen zu schließen. Dabei spielen die Verflechtungen untereinander und die funktionale Arbeitsteilung in den verschiedenen Aufgabenbereichen eine zentrale Orientierungsgröße bei der Bedarfsdeckung. Der daraus abgeleitete landesplanerische Unterstützungsbedarf liegt in der Förderung des Kooperationsprozesses. Darüber hinaus besteht auf Grundlage der festgelegten Kooperationsfelder ein Entwicklungsauftrag, insb. in dem Auf- und Ausbau der zentralörtlichen Infrastruktur und der Einrichtungen der Daseinsvorsorge. Öffentliche Fördermittel und (Behörden-) Standortentscheidungen sind hier möglichst zu konzentrieren. Seitens des Landes ist beabsichtigt, die Kooperationen im Rahmen von Modellprojekten zu begleiten und zu unterstützen. Begr ündung zu 5.2.2-6: Mittelzentren PLUS im Verdichtungsraum (V I) sind charakterisiert durch die räumliche Lage, eine starke zentralörtliche Ausprägung, eine unterschiedliche Entfernung zum nächsten Mittelzentrum und einem tendenziell hohen Mitversorgungsgrad. Der daraus abgeleitete landesplanerische Unterstützungsbedarf liegt in der Bestandssicherung der zentralörtlichen Infrastruktur und der Einrichtungen der Daseinsvorsorge. Öffentliche Fördermittel und (Behörden-) Standortentscheidungen sind hier auf die jeweilige Zielsetzung fokussiert zu konzentrieren. Begr ündung zu 5.2.2-7: Mittelzentren in Kooperation im Verdichtungsraum (V II) sind charakterisiert durch die räumliche Lage, eine schwache zentralörtliche Ausprägung, die geringe Entfernung zum meist direkt benachbarten Mittelzentrum und einem tendenziell schwachen bis durchschnittlichen Mitversorgungsgrad. Hier sind die Möglichkeiten der interkommunalen Aufgabenteilung bzw. des Verbundgedankens zu nutzen und formalisierte Kooperationsvereinbarungen zu schließen. Dabei spielen die Verflechtungen untereinander und die funktionale Arbeitsteilung in den verschiedenen Aufgabenbereichen eine zentrale Orientierungsgröße bei der Bedarfsdeckung. Der daraus abgeleitete landesplanerische Unterstützungsbedarf liegt in der Förderung des Kooperationsprozesses. Darüber hinaus besteht auf Grundlage der festgelegten Kooperationsfelder ein Entwicklungsauftrag, insb. in dem Auf- und Ausbau der zentralörtlichen Infrastruktur und der Einrichtungen der Daseinsvorsorge. Öffentliche Fördermittel und (Behörden-) Standortentscheidungen sind hier möglichst zu konzentrieren. Seitens des Landes ist beabsichtigt, die Kooperationen im Rahmen von Modellprojekten zu begleiten und zu unterstützen. Begr ündung zu 5.2.2-8: Polyzentrale Mittelzentren im Verbandsgebiet des Regionalverbandes Frankfurt/ Rhein-Main (VG) sind charakterisiert durch die räumliche Lage, eine unterschiedliche zentralörtliche Ausprägung, die direkte Nachbarschaft zu angrenzenden Mittelzentren und damit dem fehlenden oder geringen Mitversorgungsgrad. Im Verbandsgebiet des Regionalverbandes Frankfurt/RheinMain weisen die in großer Anzahl auftretenden Mittelzentren eine vergleichbare Ausstattung wie die übrigen Mittelzentren auf, liegen geographisch jedoch in unmittelbarer Nachbarschaft zueinander und zu den Oberzentren. Entsprechend erfüllen diese Mittelzentren nicht die gleiche Versorgungsfunktion für benachbarte Kommunen wie die übrigen Mittelzentren, d.h. diese Kommunen verfügen regelmäßig über keinen die Funktion als Zentraler Ort konstituierenden Bedeutungsüberschuss im Sinne einer Umlandversorgung. Diese Mittelzentren haben jedoch für die Attraktivität und Funktionalität der Metropolregion eine wichtige Bedeutung. Gleichwohl sollten sich, angesichts der Zwänge zur Effizienz beim Einsatz öffentlicher Mittel und zur funktionalen Spezialisierung, die Ausstattungen benachbarter Städte möglichst ergänzen und nicht miteinander konkurrieren. Die Kommunen sollten sich konzeptionell abstimmen, zentralörtliche Kooperationsfelder definieren und entsprechende Leistungen anbieten. Ein besonderer Fokus sollte auf den Bereichen Wohnungsbau und Öffentlicher Personennahverkehr liegen. Darüber hinaus sind auch andere Themen wie z.B. gewerbliche und infrastrukturelle Kooperationen einzubeziehen. Entsprechende Kooperationsmaßnahmen sollen zu einer Entlastung der Metropole Frankfurt am Main beitragen. Die landesplanerische Unterstützung liegt in der Förderung des Kooperationsprozesses. Darüber hinaus besteht auf Grundlage der von den Kommunen definierten Kooperationsfelder ein Entwicklungsauftrag, insbesondere, indem die gemeinsamen Maßnahmen der zentralörtlichen Infrastruktur und Daseinsvorsorge soweit möglich vorrangig mit öffentlichen Finanzmitteln gefördert werden. Seitens des Landes ist beabsichtigt, ausgewählte Kooperationen im Rahmen von Modellprojekten zu begleiten und zu unterstützen. 5.2.3 Grundzentren 5.2.3-1 (Z) Grundzentren (Unter- und Kleinzentren) sind als Standorte zur Konzentration von Einrichtungen der gemeindlichen Grundversorgung mit Gütern und Dienstleistungen sowie der gewerblichen Wirtschaft zu sichern und zu entwickeln. Sie sind in das Netz des öffentlichen Nahverkehrs einzubinden. 5.2.3-2 (G) Unterzentren haben in der Regel nicht unter 5.000 Einwohner und erfüllen aufgrund ihrer Infrastrukturausstattung, Versorgungsaufgaben für einen über das eigene Gemeindegebiet hinausgehenden Versorgungsbereich. Sie sollen die Einrichtungen der übergemeindlichen und überörtlichen Grundversorgung möglichst in vollem Umfang anbieten. 5.2.3-3 (G) Kleinzentren sollen Einrichtungen der Grundversorgung für ihr Gemeindegebiet im zentralen Ortsteil anbieten. Begr ündung zu 5.2.3: Zentralörtliche Einrichtungen des Grundbedarfs werden im Alltag regelmäßig nachgefragt und sollen möglichst wohnortnah und gebündelt zur Verfügung stehen. Um dies zu gewährleisten, kommt den Unterzentren eine wichtige Bedeutung bei der Sicherung der übergemeindlichen Grundversorgung zu. Versorgungseinrichtungen zur Deckung der Grundversorgung über das eigene Gemeindegebiet hinaus sind beispielsweise: Bildung und Kultur ○ Schulen der Mittelstufe ○ Übergemeindliche kulturelle Angebote Soziales und Sport ○ hausärztliche Versorgung ○ Apotheke ○ Angebote zur Kinder- und Jugendbetreuung ○ Stationäre Senioren- und Pflegedienstversorgung ○ Übergemeindliche Sportstätten (Schwimmbad, Sporthalle) Versammlungsräume Einzelhandel / sonstiges ○ Lebensmittelmarkt (Getränke, Drogerie, Bäcker, Metzger) ○ Post- und Bankdienste Verkehr ○ Haltestellen für schienen- oder straßengebundenen ÖPNV Verwaltung ○ Übergemeindliche Verwaltungseinrichtungen Kleinzentren sollen für ihr Gemeindegebiet im zentralen Ortsteil möglichst folgende Einrichtungen der Grundversorgung anbieten: Bildung und Kultur ○ Schule der Primarstufe ○ kulturelle (Vereins-) Angebote Soziales und Sport ○ pharmazeutische Grundversorgung ○ Kindergarten ○ Ambulante Pflegedienstversorgung ○ Bürger- bzw. Dorfgemeinschaftshaus ○ Lokale Sportstätte Einzelhandel ○ Lebensmittelgrundversorger (Bäcker, Metzger, mobile Verkaufsstelle) Verkehr ○ ÖPNV-Haltestellen in allen Ortsteilen mit Verbindung zum zentralen Ortsteil / Ersatzverkehre (z.B. Anrufsammeltaxi, angebotsergänzender Bürgerbus) Verwaltung ○ Gemeindeverwaltung Zur Sicherstellung einer möglichst wohnortnahen Grundversorgung ist für Einrichtungen der Grundversorgung, die nicht im Gemeindegebiet vorgehalten werden können, anzustreben, fehlende Angebote durch interkommunale Kooperation bzw. im Verbund mit benachbarten Klein- und Unterzentren zu gewährleisten. 5.3 Zentral örtliche Daseinsvorsorge 5.3-1 (G) Die Sicherung, Anpassung und Weiterentwicklung von Einrichtungen der öffentlichen Daseinsvorsorge soll sich am Zentrale-Orte-System orientieren. 5.3-2 (G) Bei Einrichtungen der Daseinsvorsorge ist die gute Erreichbarkeit mit dem ÖPNV aus dem jeweiligen Einzugsgebiet zu berücksichtigen. Begr ündung zu 5.3-1 und 5.3-2: Um die Bedürfnisse der Bevölkerung nach Einrichtungen der überörtlichen Daseinsvorsorge ausreichend zu befriedigen, bedarf es der Ausfüllung des Zentrale-Orte-Systems durch entsprechende Planungen und Maßnahmen der einzelnen Fachpolitiken. Die Ausrichtung am Zentrale-Orte-System stellt ein Grundgerüst für die flächendeckende Versorgung und Erreichbarkeit von Daseinsvorsorgeeinrichtungen dar. Einrichtungen der überörtlichen Daseinsvorsorge sind mindestens allgemein bildende Schulen, Einrichtungen der beruflichen Bildung, Hochschulen, Krankenhäuser, Einrichtungen für Kinder und pflegebedürftige Menschen, Sport- und Freizeiteinrichtungen insbesondere mit hohem Besucherverkehr sowie kulturelle Infrastruktur (Bibliotheken, Theater, Museen). Das Zentrale-Orte-System ist von besonderer Bedeutung für die Sicherung der überörtlichen Daseinsvorsorge und damit für die Gewährleistung von gleichwertigen Lebensverhältnissen in allen Teilräumen in Hessen. In den ländlichen Teilräumen, insbesondere in Nord- und Mittelhessen mit einer abnehmenden Bevölkerung kommt dabei der Sicherung der Daseinsfunktionen und der Stärkung tragfähiger Zentraler Orte durch die Konzentration der Daseinseinrichtungen in diesen Orten eine große Bedeutung zu. Mit der Schwerpunktbildung wird die wirtschaftliche Tragfähigkeit, unter Berücksichtigung einer zumutbaren Erreichbarkeit, abgesichert und damit dem Prinzip der gleichwertigen Lebensbedingungen Rechnung getragen. Durch die steigende Lebenserwartung wächst insbesondere im ländlichen Raum der Anteil der älteren, nicht mehr erwerbstätigen Bevölkerung, während der Anteil der jüngeren Bevölkerung aufgrund sinkender Geburtenraten und Wanderungsbewegungen abnimmt. Diese demografischen Veränderungen wirken sich auch unmittelbar auf die Bedürfnisse im Bereich der Freizeitgestaltung aus und sind zu berücksichtigen. Darüber hinaus ist die Erreichbarkeit von Einrichtungen für die Freizeitgestaltung mit öffentlichen Verkehrsmitteln sicherzustellen. Bis 2030 ist der flächendeckende Ausbau von Glasfaseranschlussnetzen angestrebt. Parallel wird die Mobilfunkinfrastruktur inklusive 5G-Netze weiterentwickelt. Der Ausbau frei zugänglicher kommunaler WLAN-Netze komplettiert die Ziele der „Gigabitstrategie für Hessen“. 5.3.1 Bildung und Kultur 5.3.1.1 Allgemein bildende Schulen 5.3.1.1-1 (Z) Bei der Schulentwicklungsplanung ist zu beachten, dass bei der Anpassung von Schulstandorten an die Bevölkerungsentwicklung die Schulstandorte in den zentralen Stadt- und Ortsteilen der jeweiligen Zentralitätsstufe erhalten bleiben und entwickelt werden. 5.3.1.1-2 (G) Im Ländlichen Raum sind übergreifende Konzepte zur Sicherung eines wohnortnahen Grundschulangebotes zu erarbeiten und umzusetzen. Bei geringer Auslastung von Grundschulen sind, in Abstimmung mit den Gemeinden, stabilisierende Nutzungskonzepte zu entwickeln. Begr ündung zu 5.3.1.1: Die Orientierung von Schulstandorten am Zentrale-Orte-System ermöglicht leistungsfähige Regelschulen. Unter familienpolitischen Gesichtspunkten sollen Grundschulen auch in ländlichen Regionen in möglichst vielen Gemeinden bzw. Orts- und Stadtteilen angeboten werden. Dazu sind auch die Möglichkeiten der Schulentwicklungsplanung zur Anpassung schulischer Strukturen zu nutzen, etwa durch die Einrichtung von Verbundschulen. Eine flexible, multifunktionale Nutzung von Schulgebäuden bzw. Gebäudeteilen außerhalb der Schulzeiten für ortsansässige Akteure und Vereine sollte ermöglicht werden. Vor allem im Ländlichen Raum trägt eine langfristige Sicherung von Grundschulen in den zentralen Orts- und Stadtteilen zur Attraktivitätssteigerung als Wohnstandort bei. 5.3.1.2 Einrichtungen für Berufliche Bildung, Aus- und Weiterbildung 5.3.1.2-1 (G) Die Erhaltung und bedarfsgerechte Weiterentwicklung der beruflichen Schulen ist anzustreben. Die fachlichen und strukturellen Schwerpunkte sind bei der Weiterentwicklung besonders zu berücksichtigen. Als Standorte für berufliche Schulen kommen vor allem Oberzentren und Mittelzentren in Betracht. Im Ländlichen Raum ist die Erreichbarkeit dieser Schulen mit dem ÖPNV für Schüler in einem angemessenen Zeitraum besonders zu berücksichtigen. Bei der bedarfsgerechten Weiterentwicklung der beruflichen Schulen ist auch deren Inklusionsgestaltung anzustreben. Unberührt bleibt davon, dass letztlich der jeweilige Schulträger für die Barrierefreiheit der Schulgebäude zuständig ist. 5.3.1.2-2 (G) Bei der bedarfsgerechten Anpassung und Weiterentwicklung des Netzes der überbetrieblichen Aus- und Fortbildungszentren ist der Bedarf an betrieblicher und sonstiger Aus- und Fortbildung sowie die Anpassung an die technische und wirtschaftliche Entwicklung besonders zu berücksichtigen. Insbesondere im Zuge der Herausforderungen der Digitalisierung kommt den Bildungszentren der Aus- und Fortbildung die Aufgabe zu, Vorreiter der digitalen Qualifizierung zu sein und digitale Impulse in die Unternehmen zu tragen. Es ist anzustreben, dass öffentliche, öffentlich geförderte und private Bildungsträger prüfen, ob ihre Aktivitäten im regionalen Maßstab abgestimmt werden können. 5.3.1.2-3 (G) Die verschiedenen Ausbildungs- und Weiterbildungseinrichtungen sollen in den Zentralen Orten der mittleren und oberen Stufe so erhalten und angepasst werden, dass in allen Landesteilen umfassende Möglichkeiten der Aus- und Weiterbildung in angemessener Erreichbarkeit angeboten werden. Begr ündung zu 5.3.1.2: Der Berufsausbildung kommt zur Sicherung des notwendigen Fachkräftenachwuchses eine besondere Bedeutung zu. Das differenzierte Angebot an berufsbildenden Schulen muss den sich wandelnden Nachfragestrukturen Rechnung tragen. Dabei kommt der inklusiven beruflichen Bildung ein hoher Stellenwert zu. Auch die überbetrieblichen Aus- und Fortbildungszentren sind an die demografischen Entwicklungen und den technischen Fortschritt anzupassen. Der Weiterbildung, Qualifikation und Umschulung kommt eine hohe Bedeutung im Rahmen des lebensbegleitenden Lernens für die Bereitstellung von qualifizierten Fachkräften und im Rahmen der Chancengleichheit zu. Die Standorte für Berufsbildungseinrichtungen sollen sich am Zentrale-Orte-Konzept orientieren, um eine angemessene Erreichbarkeit sicherzustellen. Vor allem in Ober- und Mittelzentren verfügen die Bildungseinrichtungen über die für ihre Effektivität notwendige Nähe zu Fachkräften, Organisationen und Institutionen. Die gemeinsame Nutzung von Gebäuden, technischer Ausstattung und Hilfsmitteln, die Kooperation mit anderen Stellen, sowie die bessere Einbindung in den öffentlichen Nahverkehr erhöhen die Effektivität. Auch Hochschulen und Berufsakademien sind aufgrund von postgradualen, weiterbildenden sowie berufsbegleitenden Angeboten bei der Weiterentwicklung von Aus- und Fortbildungseinrichtungen einzubeziehen. 5.3.1.3 Hochschulen und Forschungseinrichtungen 5.3.1.3-1 (G) Die Leistungsfähigkeit der Hochschulen und anderer Lehr- und Forschungseinrichtungen ist ab der mittelzentralen Stufe und der Universitäten ab der oberzentralen Stufe, unter Berücksichtigung fachlicher und regionaler Schwerpunkte, zu sichern und auszubauen. 5.3.1.3-2 (G) Die Stärkung von Forschungs- und Technologieeinrichtungen sowie von fachlichen Schwerpunkten als regionale Entwicklungsschwerpunkte (Clusterbildung) ist unter Beachtung internationaler Qualitätsstandards anzustreben. Dabei sind Kooperationen mit privaten Einrichtungen und Unternehmen besonders zu unterstützen und interdisziplinäre und regionale Kooperationspotenziale zu intensivieren und für die räumliche Entwicklung zu nutzen. Begr ündung zu 5.3.1.3: Hochschulen und Berufsakademien erfüllen über ihre eigentlichen bildungs- und wissenschaftspolitischen Aufgaben hinaus wichtige strukturpolitische Funktionen. Sie wirken durch die Ausbildung hoch qualifizierter Fachkräfte und im Zusammenwirken mit außeruniversitären Forschungseinrichtungen als wichtiger Standortfaktor für die Ansiedlung von Unternehmen. Sie prägen die Attraktivität der Zentralen Orte und der Regionen und tragen dazu bei, alle Landesteile mit akademisch ausgebildeten Nachwuchskräften zu versorgen. Eine strategische Wissenschafts- und Wirtschaftspolitik ist zentrale Voraussetzung für die Innovationspolitik. Durch branchenübergreifende Kooperationen und Vernetzung mit transferrelevanten Bereichen aus Wissenschaft und Forschung zu themenbezogenen Clustern soll die Innovationsfähigkeit, insbesondere der mittelständischen Wirtschaft gestärkt werden. 5.3.1.4 Kultur 5.3.1.4-1 (G) Die kulturelle Infrastruktur wie beispielsweise Bibliotheken, Volkshochschulen, Theater und Museen soll bedarfsgerecht erhalten und weiterentwickelt werden. Die Standorte sollen sich am Zentrale-Orte-System orientieren. Begr ündung zu 5.3.1.4: Den Ansprüchen der Bevölkerung nach kulturellen Einrichtungen ist durch einen bedarfsgerechten Ausbau so Rechnung zu tragen, dass möglichst vielen Menschen der Zugang zu den verschiedenen Arten von Kunst und Kultur möglich ist. Ein reichhaltiges und vielfältiges kulturelles Angebot schafft Lebensqualität, bietet Bildung und Möglichkeiten kreativer Freizeitgestaltung. 5.3.2 Soziales und Sport 5.3.2.1 Gesundheitsversorgung 5.3.2.1-1 (G) Bei der Anpassung und Weiterentwicklung der medizinischen Versorgung ist, orientiert am System der Zentra