Fischereigesetz für das Land Hessen (Hessisches Fischereigesetz - HFischG) vom 19. Dezember 1990 INHALTSÜBERSICHT Präambel ERSTER TEIL Allgemeine Vorschriften § 1 Sachlicher Geltungsbereich ZWEITER TEIL Fischereirechte § 2 Fischereirecht und Hege § 3 Inhaber des Fischereirechts § 4 Selbständige Fischereirechte § 5 Selbständige Fischereirechte bei Veränderung fließender Gewässer § 6 Übertragung selbständiger Fischereirechte § 7 Übertragung beschränkter selbständiger Fischereirechte § 8 Mit dem Eigentum an einem anderen Grundstück verbundene Fischereirechte § 9 Vereinigung von Fischereirechten § 10 Aufhebung von beschränkten selbständigen Fischereirechten § 11 Übertragung der Ausübung § 12 Fischereipachtvertrag § 13 Fischereierlaubnisvertrag § 14 Fischfang auf überfluteten Grundstücken § 15 Uferbetretungsrecht und Zugang zu den Gewässern DRITTER TEIL Fischereibezirke, Fischereigenossenschaften § 16 Fischereibezirke § 17 Eigenfischereibezirk § 18 Gemeinschaftlicher Fischereibezirk § 19 Abrundung von Fischereibezirken § 20 Fischereigenossenschaft § 21 Satzung der Fischereigenossenschaft § 22 Aufsicht über die Fischereigenossenschaft § 23 Bildung einer Fischereigenossenschaft § 24 Hegeplan VIERTER TEIL Fischereischein und Erlaubnisschein zum Fischfang § 25 Fischereischeinpflicht § 26 Jugendfischereischein § 27 Gültigkeitsdauer der Fischereischeine § 28 Fischerprüfung § 29 Zuständigkeit § 30 Versagungsgründe § 31 Einziehung des Fischereischeins § 32 Gebühren und Abgaben § 33 Erlaubnisschein zum Fischfang FÜNFTER TEIL Schutz der Fischbestände § 34 Verbot schädigender Mittel § 35 Schadenverhütende Maßnahmen an Anlagen zur Wasserentnahme und an Triebwerken § 36 Ablassen von Gewässern § 37 Schutz der Fischerei § 38 Sicherung des Fischwechsels § 39 Schonbezirke § 40 Fischwege § 41 Fischwege an bestehenden Anlagen § 42 Fischfang in Fischwegen § 43 Mitführen von Fischereigerät SECHSTER TEIL Fischereibehörde, Fischereibeiräte, Fischereiberater, Fischereiaufsicht § 44 Fischereibehörden § 45 Fischereibeiräte § 46 Fischereiberater § 47 Fischereiaufsicht SIEBENTER TEIL Entschädigung § 48 Art und Ausmaß § 49 Entscheidung über Entschädigungsansprüche und Zuständigkeit § 50 Verfahren ACHTER TEIL Bußgeldvorschriften § 51 Bußgeldvorschriften NEUNTER TEIL Übergangs- und Schlußvorschriften § 52 Fischereigenossenschaften, Fischereibezirke alten Rechts und bestehende rechtmäßige Fischereivorrichtungen § 53 Weitergeltung alter Pachtverträge § 54 Aufhebung bestehender Vorschriften § 55 Inkrafttreten Weitere Fassungen dieser Norm Inhaltsverzeichnis HFischG, vom 25.11.2010, gültig ab 03.12.2010 bis (gegenstandslos) Inhaltsverzeichnis HFischG, vom 17.10.2005, gültig ab 27.10.2005 bis 02.12.2010 Redaktionelle Hinweise Fundstelle: GVBl. I 1990, 776 Permalink Diesen Link können Sie kopieren und verwenden, wenn Sie genau dieses Dokument verlinken möchten: https://www.rv.hessenrecht.hessen.de/perma?d=jlr-NNLHE0000543FNN00000000002 Diesen Link können Sie kopieren und verwenden, wenn Sie immer auf die gültige Fassung der Vorschrift verlinken möchten: https://www.rv.hessenrecht.hessen.de/perma?j=FischG_HE_Inhaltsverzeichnis
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