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Inhaltsverzeichnis HFischG Landesnorm Hessen Fischereigesetz für das Land Hessen (Hessisches Fischereigesetz - HFischG) vom 19. Dezember 1990 gültig a

Fischereigesetz für das Land Hessen (Hessisches Fischereigesetz - HFischG) vom 19. Dezember 1990 INHALTSÜBERSICHT Präambel ERSTER TEIL Allgemeine Vorschriften Sachlicher Geltungsbereich § 1 ZWEITER TEIL Fischereirechte Fischereirecht und Hege § 2 Inhaber des Fischereirechts § 3 Selbständige Fischereirechte § 4 Selbständige Fischereirechte bei Veränderung fließender Gewässer § 5 Übertragung selbständiger Fischereirechte § 6 Übertragung beschränkter selbständiger Fischereirechte § 7 Mit dem Eigentum an einem anderen Grundstück verbundene Fischereirechte § 8 Vereinigung von Fischereirechten § 9 Aufhebung von beschränkten selbständigen Fischereirechten § 10 Übertragung der Ausübung § 11 Fischereipachtvertrag § 12 Fischereierlaubnisvertrag § 13 Fischfang auf überfluteten Grundstücken § 14 Uferbetretungsrecht und Zugang zu den Gewässern § 15 DRITTER TEIL Fischereibezirke, Fischereigenossenschaften Fischereibezirke § 16 Eigenfischereibezirk § 17 Gemeinschaftlicher Fischereibezirk § 18 Abrundung von Fischereibezirken § 19 Fischereigenossenschaft § 20 Satzung der Fischereigenossenschaft § 21 Aufsicht über die Fischereigenossenschaft § 22 Bildung einer Fischereigenossenschaft § 23 Hegeplan § 24 VIERTER TEIL Fischereischein und Erlaubnisschein zum Fischfang Fischereischeinpflicht § 25 Jugendfischereischein § 26 Gültigkeitsdauer der Fischereischeine § 27 Fischerprüfung § 28 Zuständigkeit § 29 Versagungsgründe § 30 Einziehung des Fischereischeins § 31 Gebühren und Abgaben § 32 Erlaubnisschein zum Fischfang § 33 FÜNFTER TEIL Schutz der Fischbestände Verbot schädigender Mittel § 34 Schadenverhütende Maßnahmen an Anlagen zur Wasserentnahme und an Triebwerken § 35 Ablassen von Gewässern § 36 Schutz der Fischerei § 37 Sicherung des Fischwechsels § 38 Schonbezirke § 39 Fischwege § 40 Fischwege an bestehenden Anlagen § 41 Fischfang in Fischwegen § 42 Mitführen von Fischereigerät § 43 SECHSTER TEIL Fischereibehörde, Landesfischereibeirat, Fischereiberater, Fischereiaufsicht Fischereibehörden § 44 Landesfischereibeirat § 45 Fischereiberater § 46 Fischereiaufsicht § 47 SIEBENTER TEIL Entschädigung Art und Ausmaß § 48 Entscheidung über Entschädigungsansprüche und Zuständigkeit § 49 Verfahren § 50 ACHTER TEIL Bußgeldvorschriften Bußgeldvorschriften § 51 NEUNTER TEIL Übergangs- und Schlußvorschriften Fischereigenossenschaften, Fischereibezirke alten Rechts und bestehende rechtmäßige Fischereivorrichtungen § 52 Weitergeltung alter Pachtverträge § 53 Aufhebung bestehender Vorschriften § 54 Inkrafttreten § 55 Weitere Fassungen dieser Norm Inhaltsverzeichnis HFischG, vom 25.11.2010, gültig ab 03.12.2010 bis (gegenstandslos) Inhaltsverzeichnis HFischG, vom 19.12.1990, gültig ab 01.01.2004 bis 26.10.2005 Redaktionelle Hinweise Fundstelle: GVBl. I 1990, 776 Permalink Diesen Link können Sie kopieren und verwenden, wenn Sie genau dieses Dokument verlinken möchten: https://www.rv.hessenrecht.hessen.de/perma?d=jlr-NNLHE0000543FNN00000000003 Diesen Link können Sie kopieren und verwenden, wenn Sie immer auf die gültige Fassung der Vorschrift verlinken möchten: https://www.rv.hessenrecht.hessen.de/perma?j=FischG_HE_Inhaltsverzeichnis

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