Fischereigesetz für das Land Hessen (Hessisches Fischereigesetz - HFischG) vom 19. Dezember 1990 Inhaltsübersicht Erster Teil Allgemeine Vorschriften § 1 Ziele des Gesetzes § 1a Geltungsbereich Zweiter Teil Fischereirechte § 2 Fischereirecht und Hege § 3 Inhaber des Fischereirechts § 4 Selbständige Fischereirechte § 5 Selbständige Fischereirechte bei Veränderung fließender Gewässer § 6 Übertragung selbständiger Fischereirechte § 7 Übertragung beschränkter selbständiger Fischereirechte § 8 Mit dem Eigentum an einem anderen Grundstück verbundene Fischereirechte § 9 Vereinigung von Fischereirechten § 10 Aufhebung von selbständigen Fischereirechten Dritter Teil Fischereibezirke, Fischereigenossenschaften § 10a Grundsatz § 11 Übertragung der Ausübung § 12 Fischereipachtvertrag § 13 Fischereierlaubnisscheine § 14 Fischfang auf überfluteten Grundstücken § 15 Uferbetretungsrecht und Zugang zu den Gewässern § 16 Fischereibezirke § 17 Eigenfischereibezirk § 18 Gemeinschaftlicher Fischereibezirk § 19 Eingliederung von Fischereirechten § 20 Fischereigenossenschaft § 21 Satzung der Fischereigenossenschaft § 22 Aufsicht über die Fischereigenossenschaft § 23 Bildung einer Fischereigenossenschaft § 24 Hegegemeinschaft, Hegeplan Vierter Teil Fischereischein § 25 Fischereischeinpflicht § 26 Fischerprüfung § 27 Versagungsgründe § 28 Jugend-, Sonder- und Ausländerfischereischein § 29 Geltungsdauer, Verlängerung § 30 Zuständigkeit § 31 Gebühren und Abgaben § 32 (aufgehoben) § 33 (aufgehoben) Fünfter Teil Schutz der Fischbestände § 34 (aufgehoben) § 35 Schadenverhütende Maßnahmen § 36 Ablassen von Gewässern § 37 Grundsätze der guten fachlichen Praxis, Schutz der Fische § 38 Sicherung des Fischwechsels in Gewässern beim Einsatz von Fischereivorrichtungen § 39 Schonbezirke § 40 Fischwege § 41 Fischwege an bestehenden Anlagen § 42 Fischfang in Fischwegen § 43 Mitführen von Fischereigerät Sechster Teil Fischereibehörde, Fischereibeiräte, Fischereiberater, Fischereiaufsicht § 44 Fischereibehörden § 44a Besondere Zuständigkeit zum Schutz der Fische § 45 Landesfischereibeirat § 46 Fischereiberater § 47 Fischereiaufsicht Siebenter Teil Entschädigung § 48 Art und Ausmaß einer Entschädigung § 49 Zuständigkeit § 50 Verfahren Achter Teil Bußgeldvorschriften § 51 Bußgeldvorschriften Neunter Teil Übergangs- und Schlussvorschriften § 52 (aufgehoben) § 53 Weitergeltung alter Pachtverträge § 54 Aufhebung bestehender Vorschriften § 54a Umsetzung von Rechtsakten der Europäischen Union § 55 Inkrafttreten, Außerkrafttreten Weitere Fassungen dieser Norm Inhaltsverzeichnis HFischG, vom 17.10.2005, gültig ab 27.10.2005 bis 02.12.2010 Inhaltsverzeichnis HFischG, vom 19.12.1990, gültig ab 01.01.2004 bis 26.10.2005 Redaktionelle Hinweise Fundstelle: GVBl. I 1990, 776 Permalink Diesen Link können Sie kopieren und verwenden, wenn Sie genau dieses Dokument verlinken möchten: https://www.rv.hessenrecht.hessen.de/perma?d=jlr-NNLHE0000543FNN00000000004 Diesen Link können Sie kopieren und verwenden, wenn Sie immer auf die gültige Fassung der Vorschrift verlinken möchten: https://www.rv.hessenrecht.hessen.de/perma?j=FischG_HE_Inhaltsverzeichnis
KI-Erklärung auf Basis des amtlichen Gesetzestextes. Orientierend, ersetzt keine Rechtsberatung.