3 Satz 1 Fischereirechte nutzt, 2.
4 Satz 1 der zuständigen Behörde den Abschluß oder die Änderung eines Fischereipachtvertrages oder eines Unterpachtvertrages nicht zur Genehmigung vorlegt, 3.
1 Satz 1 Fischereierlaubnisscheinverträge mit Personen abschließt, die nicht Inhaber eines Fischereischeines sind, 4. den Fischfang ausübt ohne Inhaber eines gültigen Fischereischeines oder sonst öffentlich-rechtlich befugt zu sein, 5.
1 Satz 4 den Fischereierlaubnisschein oder
1 den Fischereischein oder
1 den Erlaubnisschein nicht bei sich führt oder auf Verlangen nicht vorzeigt, 6.
2 beim Abschluß von Fischereierlaubnisverträgen die festgesetzte Höchstzahl nicht beachtet oder gegen die von der Fischereibehörde angeordneten Beschränkungen der Fangerlaubnis verstößt, 7.
3 Maßnahmen trifft, die die Rückkehr der Fische in ein Gewässer oder das Fischen auf den überfluteten Grundstücken erschweren oder verhindern, 8.
1 keine Vorrichtungen herstellt oder betreibt, die das Eindringen der Fische verhindern, 9. der Mitteilungspflicht nach § 36 Abs. 1 Satz 1 nicht, nicht rechtzeitig oder nicht vollständig nachkommt oder das Ablassen eines Gewässers
1 Satz 2 nicht rechtzeitig mitteilt, 10.
1 eine Vorrichtung trifft, die den Fischwechsel verhindert, oder durch ständige Fischereivorrichtungen
2 Satz 1 ein Gewässer für den Fischwechsel versperrt, 11.
5 Satz 1 ständige Fischereivorrichtungen während der Schonzeiten nicht beseitigt oder abstellt, 12.
den Fischwechsel durch geeignete Fischwege nicht gewährleistet oder den Wechsel der Fische dauernd verhindert oder beeinträchtigt, 13.
1 in Fischwegen oder
2 während der Zeit, in der der Fischweg geöffnet sein muß, auf der von der oberen Fischereibehörde bestimmten Strecke fischt, 14.
den Vorschriften einer auf Grund des § 13 Abs. 3, § 34 Abs. 3, § 37, § 39 Abs. 1 und 2 sowie des § 47 Abs. 2 erlassenen Rechtsverordnungen zuwiderhandelt, soweit sie für einen bestimmten Tatbestand auf diese Bußgeldvorschrift verweist, 16. eine Auflage, mit der eine nach diesem Gesetz oder eine nach einer auf Grund dieses Gesetzes erlassenen Rechtsverordnung erteilte Genehmigung, Erlaubnis, Bewilligung oder Befreiung verbunden ist, nicht, nicht vollständig oder nicht rechtzeitig erfüllt.
KI-Erklärung auf Basis des amtlichen Gesetzestextes. Orientierend, ersetzt keine Rechtsberatung.