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Artikel 3 BrandSchEhrZStiftErl HE 2012 Landesnorm Hessen Erlass über die Stiftung eines Brandschutzehrenzeichens vom 16. Dezember 2011 gültig ab: 01.0

Erlass über die Stiftung eines Brandschutzehrenzeichens Vom 16. Dezember 2011 Artikel 3

(1)Das Brandschutzehrenzeichen am Bande für einen mindestens 25-jährigen (Stufe I) oder 40-jährigen (Stufe II) aktiven und pflichttreuen Dienst besteht aus einem gleichschenkligen Kreuz und zeigt ein Flammenkreuz auf rotem Grund, das in der Mitte das Landeswappen trägt. Es wird an einem rot-weiß-roten Band getragen. Das Flammenkreuz sowie die Einfassung des Kreuzes und des Bandes sind beim Silbernen Brandschutzehrenzeichen silbern, beim Goldenen Brandschutzehrenzeichen golden (Mustertafel Abb. 1 und 2). Die Rückseite des Brandschutzehrenzeichens am Bande trägt die Inschrift: „FÜR VERDIENSTE IM BRANDSCHUTZ“.
(2)Das Brandschutzehrenzeichen am Bande für mindestens 50-jährigen aktiven und pflichttreuen Dienst besteht aus einem gleichschenkligen Kreuz und zeigt ein Flammenkreuz auf rotem Grund, das in der Mitte das Landeswappen trägt. Es wird an einem rot-weiß-roten Band getragen. Das Flammenkreuz sowie die Einfassung des Kreuzes und des Bandes sind golden. Das gleichschenklige Kreuz ist mit einem goldenen Ring unterlegt, der den Schriftzug „FÜR VERDIENSTE IM BRANDSCHUTZ“ trägt (Mustertafel Abb. 3).
(3)Das Brandschutzehrenzeichen am Bande für besondere (Stufe I) oder hervorragende (Stufe II) Verdienste besteht aus einem gleichschenkligen Kreuz und zeigt ein rotes Flammenkreuz auf weißem Grund, das in der Mitte das Landeswappen trägt. Es wird an einem weiß-rot-weißen Band getragen. Das Flammenkreuz sowie die Einfassung des Kreuzes und des Bandes sind beim Silbernen Brandschutzehrenzeichen silbern, beim Goldenen Brandschutzehrenzeichen golden (Mustertafel Abb. 4 und 5).
(4)Beim Brandschutzehrenzeichen als Steckkreuz verbindet die Schenkel des Kreuzes ein geprägter Kranz aus Eichenlaub, der beim Silbernen Brandschutzehrenzeichen silbern, beim Goldenen Brandschutzehrenzeichen golden ist. Das Silberne Brandschutzehrenzeichen als Steckkreuz, verliehen in Ehrung der Tätigkeit zur wesentlichen Verbesserung des Brandschutzes im Lande Hessen, zeigt ein Flammenkreuz auf weißem Grund (Mustertafel Abb. 6). Das Silberne Brandschutzehrenzeichen als Steckkreuz, verliehen für besonders mutiges und entschlossenes Verhalten bei der Brandbekämpfung oder bei sonstigen Einsätzen der Feuerwehren, zeigt ein Flammenkreuz auf rotem Grund (Mustertafel Abb. 7).
(5)Zum Brandschutzehrenzeichen am Bande und als Steckkreuz gibt es Miniaturausführungen als Nadel und die Bandschnalle.
(6)Form, Farbe und Größe der verschiedenen Stufen des Brandschutzehrenzeichens und der Bänder ergeben sich im Übrigen aus der beigefügten Mustertafel. Redaktionelle Hinweise Fundstelle: GVBl. I 2011, 940 Permalink Diesen Link können Sie kopieren und verwenden, wenn Sie genau dieses Dokument verlinken möchten: https://www.rv.hessenrecht.hessen.de/perma?d=jlr-NNLHE00005538NN00000000003 Diesen Link können Sie kopieren und verwenden, wenn Sie immer auf die gültige Fassung der Vorschrift verlinken möchten: https://www.rv.hessenrecht.hessen.de/perma?j=BrandSchEhrZStiftErl_HE_Artikel_3

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