Beschluss über die Zuständigkeit der einzelnen Ministerinnen und Minister nach Art. 104 Abs. 2 der Verfassung des Landes Hessen Vom 18. März 2014 2 Geschäftsbereich des Hessischen Ministers des Innern und für Sport 201 Grundsatzfragen der allgemeinen Verwaltungs- und Behördenorganisation, 202 Grundsatzfragen der Verwaltungsautomation (E-Government) und der Sprach- und Datenkommunikation, Allgemeines Datenschutzrecht, Grundsatzfragen der Cybersicherheit, Netzpolitik, 203 Alle Angelegenheiten der inneren Landesverwaltung, 204 Recht des öffentlichen Dienstes, 205 Zentrale Bezügeabrechnung, 206 Zentrale Fortbildung, 207 Erfassung der behinderten Menschen im Dienste des Landes und Berechnung der Ausgleichsabgabe, 208 Durchführung des Berufsbildungsgesetzes im öffentlichen Dienst, 209 Durchführung der Wehrgesetzgebung (u. a. Wehrerfassung, Unterhaltssicherung, Landbeschaffung, Schutzbereiche, Manöverangelegenheiten), 210 Recht der allgemeinen Wahlen und Abstimmungen, Recht der politischen Parteien, 211 Staatsangehörigkeits- und Personenstandswesen, 212 Auswanderungswesen, 213 Aufenthaltsrecht der Ausländer, Mitwirkung bei Grundsatzfragen der Ausländerintegration, 214 Asylverfahren (ausgenommen die Zuweisung und Unterbringung der Asylbewerber), 215 Verfassungsschutz, Öffentliches Vereinsrecht, 216 Presserecht, Stiftungsrecht, Allgemeines Enteignungsrecht, Glücksspielwesen, Feiertagsrecht, Kriegsgräberfürsorge, 217 Verwaltungsverfahrens- und -vollstreckungsrecht, 218 Herausgabe des Staatsanzeigers, 219 Polizeiliche Kriminalprävention und -repression; Polizeiliche Verkehrssicherheitsarbeit; Öffentliche Sicherheit und Ordnung, soweit Polizeibehörden und die Gefahrenabwehrbehörden zuständig sind, für die das Ministerium des Innern und für Sport Aufsichtsbehörde ist, 220 Kommunale Angelegenheiten, 221 Sport (einschließlich Präventionsprogramme) und Freizeit, 222 Brandschutz (einschließlich Förderung der Feuerwehren), Katastrophenschutz, Zivile Verteidigung und Förderung des Ehrenamts im Brand- und Katastrophenschutz, 223 Informations- und Kommunikationsangelegenheiten (IuK) der Behörden und Organisationen mit Sicherheitsaufgaben, Bestimmungen für die Beschaffung und den Betrieb der Zentralen Leitstellen und der landeseigenen IuK-Systeme, 224 Krisenmanagement, Krisenstab der Landesregierung. Unmittelbar nachgeordnet 225 Regierungspräsidien, 2) 226 Hessische Bezügestelle, 3) 227 Landesamt für Verfassungsschutz Hessen, 228 Hessische Hochschule für Polizei und Verwaltung, 229 Hessisches Landeskriminalamt, 230 Hessisches Bereitschaftspolizeipräsidium, 231 Polizeipräsidien, 232 Polizeiakademie Hessen, 233 Präsidium für Technik, Logistik und Verwaltung, 234 Hessische Landesfeuerwehrschule. Staatsaufsicht 235 Stadt Frankfurt am Main, 236 Landeshauptstadt Wiesbaden, 237 Regionalverband FrankfurtRheinMain, 238 Landeswohlfahrtsverband Hessen, 239 Hessischer Verwaltungsschulverband, 240 Kommunale Zusatzversorgungskassen, 241 Beamtenversorgungskasse Kurhessen-Waldeck, 242 Kommunalbeamten-Versorgungskasse Nassau, 243 Versorgungskasse für die Beamten der Gemeinden und Gemeindeverbände des Landes Hessen. Fußnoten 2) Fachaufsichtlich auch der Staatskanzlei und den anderen Ministerien unterstellt. Dienstaufsichtlich auch dem Hessischen Ministerium für Soziales und Integration unterstellt, soweit es sich um die Wahrnehmung von Aufgaben nach dem Sozialen Entschädigungsrecht (SER) handelt. 3) Fachaufsichtlich auch dem Hessischen Ministerium der Finanzen unterstellt. Permalink Diesen Link können Sie kopieren und verwenden, wenn Sie genau dieses Dokument verlinken möchten: https://www.rv.hessenrecht.hessen.de/perma?d=jlr-NNLHE00005540NN00000000003 Diesen Link können Sie kopieren und verwenden, wenn Sie immer auf die gültige Fassung der Vorschrift verlinken möchten: https://www.rv.hessenrecht.hessen.de/perma?j=MinZustBes_HE_2
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