Hessisches Hochschulgesetz Vom 14. Dezember 2009 *) § 90l Kuratorium, Aufgaben und Zusammensetzung
(1)An der Hessischen Hochschule für öffentliches Management und Sicherheit wird ein Kuratorium gebildet, welches zu allen wichtigen und grundsätzlichen Angelegenheiten zu hören ist.
(2)Mitglieder des Kuratoriums sind
- zwei Vertreterinnen und Vertreter des Hessischen Ministeriums des Innern und für Sport,
- eine Vertreterin oder ein Vertreter des Hessischen Ministeriums für Wissenschaft und Kunst,
- drei Vertreterinnen und Vertreter der übrigen Ministerien,
- eine Vertreterin oder ein Vertreter des Hessischen Bereitschaftspolizeipräsidiums,
- jeweils eine Vertreterin oder ein Vertreter der drei kommunalen Spitzenverbände,
- eine Vertreterin oder ein Vertreter des Landeswohlfahrtsverbandes,
- eine Vertreterin oder ein Vertreter des Hessischen Verwaltungsschulverbandes,
- eine Vertreterin oder ein Vertreter des Landesbezirks Hessen des Deutschen Gewerkschaftsbundes,
- eine Vertreterin oder ein Vertreter des Landesverbandes Hessen des Deutschen Beamtenbundes und
- zwei Vertreterinnen und Vertreter aus dem Bereich der Wissenschaft.
(3)Die Mitglieder des Kuratoriums nach Abs. 2 Nr. 1 bis 9 und ihre Vertreterinnen und Vertreter werden für die Dauer von vier Jahren von den Stellen benannt, die sie vertreten; die Benennung der Mitglieder nach Abs. 2 Nr. 10 und ihrer Vertreterinnen und Vertreter erfolgt durch den Senat der Hessischen Hochschule für öffentliches Management und Sicherheit. Eine Wiederbestellung ist zulässig.
(4)Die Mitglieder des Präsidiums gehören dem Kuratorium mit beratender Stimme an.
(5)Zu den Aufgaben des Kuratoriums gehören insbesondere die
- Überwachung der Geschäftsführung des Präsidiums unter Einbeziehung der Stellungnahme des Senats nach § 90g Nr. 4 ,
- Beschlussfassung über den Beitrag der Hessischen Hochschule für öffentliches Management und Sicherheit zum Haushaltsvoranschlag,
- Begleitung der Hessischen Hochschule für öffentliches Management und Sicherheit bei ihrer Entwicklung,
- Zustimmung zur Entwicklungsplanung der Hessischen Hochschule für öffentliches Management und Sicherheit,
- Empfehlungen zu den Evaluationsverfahren und Zielvereinbarungen,
- Stellungnahme zu dem mit dem Ministerium abzuschließenden Kontrakt sowie über die Zuweisung von Personalstellen an die Hessische Hochschule für öffentliches Management und Sicherheit,
- Stellungnahme zur Errichtung und Aufhebung von Studiengängen,
- Stellungnahme zur Gliederung der Hessischen Hochschule für öffentliches Management und Sicherheit in Fachbereiche,
- Stellungnahme zur Koordinierung der Lehr-, Studien- und Prüfungsangelegenheiten der Fachbereiche und
- Stellungnahme zur Abstimmung der Ausbildungsinhalte der Fachstudien mit den Ausbildungsinhalten der berufspraktischen Studienzeiten.
(6)Das Kuratorium gibt sich eine Geschäftsordnung. Fußnoten *) Verkündet als Artikel 1 des Hessischen Hochschulgesetzes und Gesetzes zur Änderung des TUD-Gesetzes sowie weiterer Rechtsvorschriften vom 14. Dezember 2009 (GVBl. I S. 666) Redaktionelle Hinweise Fundstelle: GVBl. I 2009, 666 Permalink Diesen Link können Sie kopieren und verwenden, wenn Sie genau dieses Dokument verlinken möchten: https://www.rv.hessenrecht.hessen.de/perma?d=jlr-NNLHE00005552NN00000000231 Diesen Link können Sie kopieren und verwenden, wenn Sie immer auf die gültige Fassung der Vorschrift verlinken möchten: https://www.rv.hessenrecht.hessen.de/perma?j=HSchulG_HE_!_90l