Hessische Verordnung über Dienst- und Schutzkleidung, Abzeichen der Amtsbezeichnung und der Dienstgrade, Funktionen, Kennzeichnungen und Voraussetzungen für die Erlangung der Dienstgrade und Funktionen der Angehörigen der öffentlichen Feuerwehren (Hessische Feuerwehrbekleidungs- und Dienstgradverordnung - HFDV) Vom 19. Dezember 2012 Anlage 3: „Dienstgrade für die Angehörigen der Freiwillige Feuerwehren“
- a)Dienstgradabzeichen
- b)Richtwerte für die Verleihung von Dienstgraden bei Freiwilligen Feuerwehren Dienstgrad Funktion Mannschaften Feuerwehrfrau-Anwärterin/Feuerwehrmann-Anwärter FFrA/FMA Truppfrau-Anwärterin/Truppmann-Anwärter Feuerwehrfrau/Feuerwehrmann FFr/FM Truppfrau/Truppmann Oberfeuerwehrfrau/Oberfeuerwehrmann OFFr/OFM Truppfrau/Truppmann Hauptfeuerwehrfrau/Hauptfeuerwehrmann HFFr/ HFM Truppführer/in Führungskräfte Löschmeisterin/Löschmeister LM’in/LM Gruppenführer/in in FW mit einer Löschgruppe Stv. Wehrführer/in in FW mit einer Löschgruppe Oberlöschmeisterin/Oberlöschmeister OLM’in/OLM Gruppenführer/in in FW mit bis zu drei Löschgruppen Zugführer/in in FW mit bis zu drei Löschgruppen Stv. Wehrführer/in in FW mit zwei Löschgruppen Wehrführer/in in FW mit einer Löschgruppe Hauptlöschmeisterin/Hauptlöschmeister HLM’in/HLM Zugführer/in in FW mit vier bis fünf Löschgruppen Stv. Wehrführer/in in FW mit drei Löschgruppen Wehrführer/in in FW mit zwei Löschgruppen Stv. Gemeinde-/Stadtbrandinspektor/in in FW mit bis zu drei Löschgruppen Brandmeisterin/Brandmeister BM’in/BM Zugführer/in in FW mit mehr als fünf Löschgruppen Stv. Wehrführer/in in FW mit vier Löschgruppen Wehrführer/in in FW mit drei Löschgruppen Stv. Gemeinde-/Stadtbrandinspektor/in in FW mit vier Löschgruppen Gemeinde-/Stadtbrandinspektor/in in FW mit bis zu drei Löschgruppen Oberbrandmeisterin/Oberbrandmeister OBM’in/OBM Stv. Wehrführer/in in FW mit mehr als vier Löschgruppen Wehrführer/in in FW mit vier Löschgruppen Stv. Gemeinde-/Stadtbrandinspektor/in in FW mit fünf Löschgruppen Gemeinde-/Stadtbrandinspektor/in in FW mit vier Löschgruppen Hauptbrandmeisterin/Hauptbrandmeister HBM’in/HBM Wehrführer/in in FW mit mehr als vier Löschgruppen Stv. Gemeinde-/Stadtbrandinspektor/in in FW mit mehr als fünf Löschgruppen Gemeinde-/Stadtbrandinspektor/in in FW mit mehr als vier Löschgruppen ▪ Abkürzungen: FW - Feuerwehr
- c)Voraussetzungen für die Verleihung von Dienstgraden für Freiwillige Feuerwehren Dienstgrad Dienst- jahre * Pflichtlehrgänge (aufeinander aufbauend) An- zahl Sonderlehrgänge
- b)
- c)(wahlweise nach Anzahl) Mannschaften Feuerwehrfrau-Anwärterin/ Feuerwehrmann-Anwärter --- --- -- --- Feuerwehrfrau/ Feuerwehrmann 2
- d)--- --- Oberfeuerwehrfrau/ Oberfeuerwehrmann 3 Grundlehrgang inkl. Truppmannausbildung (Teil 2) 1 Atemschutzgeräteträgerlehrgang Atemschutzgeräteträgerlehrgang II Maschinistenlehrgang Sprechfunklehrgang Techn. Hilfeleistung Verkehrsunfall Techn. Hilfeleistung Bau Techn. Hilfeleistung Bahn I Lehrgang GABC-Einsatz Hauptfeuerwehrfrau/ Hauptfeuerwehrmann 4 +Truppführerlehrgang 2 Atemschutzgeräteträgerlehrgang Atemschutzgeräteträgerlehrgang II Maschinistenlehrgang Sprechfunklehrgang Sanitäter der Freiwilligen Feuerwehr Techn. Hilfeleistung Verkehrsunfall Techn. Hilfeleistung Bau Techn. Hilfeleistung Bahn I Lehrgang GABC-Einsatz Bootsführerlehrgang Kartenkundelehrgang Lehrgang GABC-Dekontamination GABC-Erkundung Gerätewartlehrgang Atemschutzgerätewartlehrgang I Grundausbildung f. Motorkettensägen Katastrophenschutzlehrgänge Führungskräfte Löschmeisterin/ Löschmeister 4 +Gruppenführerlehrgang 3 Atemschutzgeräteträgerlehrgang Atemschutzgeräteträgerlehrgang II Maschinistenlehrgang Sprechfunklehrgang Sanitäter der Freiwilligen Feuerwehr Techn. Hilfeleistung Verkehrsunfall Techn. Hilfeleistung Bau Techn. Hilfeleistung Bahn I Techn. Hilfeleistung Bahn II Lehrgang GABC-Einsatz Lehrgang Führen im GABC-Einsatz Drehleitermaschinistenlehrgang Bootsführerlehrgang Kartenkundelehrgang Lehrgang GABC-Dekontamination GABC-Erkundung Gerätewartlehrgang Atemschutzgerätewartlehrgang I Atemschutzgerätewartlehrgang II Lehrgang Kreisausbilder Lehrgang Brandschutzerziehung Grundausbildung f. Motorkettensägen Lehrgang Vorb. baulicher Brandschutz Lehrgang VB für Führungskräfte Katastrophenschutzlehrgänge Oberlöschmeisterin/ Oberlöschmeister 5 +Fortbildungsseminare
- a)für Gruppenführer 4 Hauptlöschmeisterin/ Hauptlöschmeister 5 +Zugführerlehrgang +Fortbildungsseminare
- a)für Zugführer 4 Brandmeisterin/ Brandmeister 6 5 Oberbrandmeisterin/ Oberbrandmeister 7 +Lehrgang Verbandsführer +Fortbildungsseminare
- a)für Zugführer 5 Hauptbrandmeisterin/ Hauptbrandmeister 8 5 Weitere Fassungen dieser Norm Anlage 3: HFDV, vom 06.11.2017, gültig ab 23.11.2017 bis 31.12.2022 Fußnoten *) in einen Einsatzabteilung
- a)In regelmäßigen Abständen von längstens sechs Jahren (für Funktionsträger mind. einmal pro Wahlperiode) muss eine Fortbildung absolviert sein. In regelmäßigen Abständen von längstens sechs Jahren (für Funktionsträger mind. einmal pro Wahlperiode) muss eine Fortbildung absolviert sein. In regelmäßigen Abständen von längstens sechs Jahren (für Funktionsträger mind. einmal pro Wahlperiode) muss eine Fortbildung absolviert sein.
- b)Zusätzlich können die Lehrgänge „Leiter einer Feuerwehr“ oder „Jugendgruppenleitercard“ als Sonderlehrgang anerkannt werden.
- c)Weitere Sonderlehrgänge können im Einzelfall anerkannt werden, sofern diese an einer durch die HLFS anerkannten Ausbildungsstätte absolviert wurden, die Inhalte der Feuerwehrarbeit förderlich sind und die Lehrgangsdauer mit den o.g. Sonderlehrgängen vergleichbar sind.
- d)Bei Besitz der Leistungsspange der Jugendfeuerwehr kann die Dienstzeit um ein Jahr verkürzt werden. Permalink Diesen Link können Sie kopieren und verwenden, wenn Sie genau dieses Dokument verlinken möchten: https://www.rv.hessenrecht.hessen.de/perma?d=jlr-NNLHE0000555BNN00000000030