Verordnung zur Bestimmung der Formblätter für den Jahresabschluß der Eigenbetriebe vom
Eingangsformel § 1 Bilanz Zu § 23 Abs. 1 des Eigenbetriebsgesetzes Für die Bilanz der Eigenbetriebe wird das Formblatt 1 (Anlage 1) bestimmt.
1 und 3 des Eigenbetriebsgesetzes Für die Gewinn- und Verlustrechnung der Eigenbetriebe wird das Formblatt 2 (Anlage 2) und für die Erfolgsübersicht wird das Formblatt 3 (Anlage 3) bestimmt.
2 des Eigenbetriebsgesetzes Für den Anlagennachweis der Eigenbetriebe wird das Formblatt 4 (Anlage 4) und für die Gliederung des Anlagennachweises wird das Formblatt 5 (Anlage 5) bestimmt.
§ 4 Übergangsvorschriften Diese Verordnung ist erstmals auf den Jahresabschluß für das nach dem 31. Dezember 1988 beginnende Wirtschaftsjahr anzuwenden.
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Anlage 2 Im neuen Fenster: das folgende PDF-Dokument Link auf Abbildung. Ihr Browser kann leider keine eingebetteten Frames anzeigen; Sie können die eingebettete Seite unter folgendem Link abrufen: /jportal/docs/anlage/norm/he/5cbd9579-3922-4928-8667-8256b62ee741-he331-24+1989+162+anlage2.pdf
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Anlage 4 Im neuen Fenster: das folgende PDF-Dokument Link auf Abbildung. Ihr Browser kann leider keine eingebetteten Frames anzeigen; Sie können die eingebettete Seite unter folgendem Link abrufen: /jportal/docs/anlage/norm/he/519b04c5-c6fb-4f88-9f87-406aba7cfd1c-he331-24+1989+162+anlage4.pdf
Anlage 5 Im neuen Fenster: das folgende PDF-Dokument Link auf Abbildung. Ihr Browser kann leider keine eingebetteten Frames anzeigen; Sie können die eingebettete Seite unter folgendem Link abrufen: /jportal/docs/anlage/norm/he/2d9809d4-b81a-4a91-b94b-fd8f2ca05892-he331-24+1989+162+anlage5.pdf
KI-Erklärung auf Basis des amtlichen Gesetzestextes. Orientierend, ersetzt keine Rechtsberatung.