Erlass über die Stiftung des Ehrenbriefes des Landes Hessen vom
Eingangsformel Artikel 1 Zur Ehrung von Personen, die sich um die demokratische, soziale oder kulturelle Gestaltung unserer Gesellschaft in den hessischen Gemeinden und Landkreisen verdient gemacht haben, stifte ich den Ehrenbrief des Landes Hessen.
Artikel 2 Den Ehrenbrief des Landes Hessen können Personen erhalten, die in der kommunalen Selbstverwaltung oder in kommunalen Einrichtungen, in Vereinen mit kulturellen oder sozialen Zielen oder in vergleichbarer Weise mindestens zwölf Jahre ehrenamtlich tätig waren. Tätigkeiten in verschiedenen Bereichen und zu verschiedenen Zeiten können zusammengerechnet werden. In besonderen Ausnahmefällen, insbesondere aufgrund herausragender ehrenamtlicher Leistungen oder bei Aufnahme der ehrenamtlichen Tätigkeit erst in höherem Lebensalter, kann die Auszeichnung unabhängig von der Dauer der Tätigkeit gewährt werden.
2 Satz 1 in der Form der Anlage 1 und den Fällen des Art. 2 Satz 3 in der Form der Anlage 2 ausgefertigt.
Die in Silberoxid geprägte, im Durchmesser 1,5 cm große Ehrennadel hat die Form eines Kreuzes. Die runde Mittelscheibe gibt auf der Vorderseite den Hessischen Löwen wieder. Die Färbungen des Löwen sind durch heraldische Schraffuren dargestellt. Die Mittelscheibe ist von einer achtstrahligen sternförmigen Verzierung umgeben. Die Gestaltung der Ehrennadel ist auf einer Mustertafel festgelegt (Anlage 3).
Artikel 6 Der Ehrenbrief des Landes Hessen und die Ehrennadel gehen in das Eigentum der oder des Ausgezeichneten über.
Artikel 7 Erweist sich die beliehene Person durch ihr späteres Verhalten, insbesondere durch Begehen einer entehrenden Straftat, des verliehenen Ehrenbriefes unwürdig oder wird ein solches Verhalten nachträglich bekannt, so kann ihr der Verleihungsberechtigte die Auszeichnung durch Widerruf oder Rücknahme entziehen und die Einziehung der Ehrenbriefurkunde und der Ehrennadel anordnen.
Anlage 1
Anlage 2
Anlage 3 Ehrennadel zum Ehrenbrief
KI-Erklärung auf Basis des amtlichen Gesetzestextes. Orientierend, ersetzt keine Rechtsberatung.