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Artikel 5 HNtrag1990/91uaG HE 4 Landesnorm Hessen Viertes Gesetz zur Änderung des Gesetzes über die Feststellung des Haushaltsplans des Landes Hessen

Viertes Gesetz zur Änderung des Gesetzes über die Feststellung des Haushaltsplans des Landes Hessen für die Haushaltsjahre 1990 und 1991 (Viertes Nachtragshaushaltsgesetz 1990/91), zur Änderung anderer Rechtsvorschriften und zur Regelung der Überleitung vom mittleren in den gehobenen Polizeivollzugsdienst Vom

  1. Juni 1991 Zum 13.08.2026 aktuellste verfügbare Fassung der Gesamtausgabe zur Einzelansicht Viertes Gesetz zur Änderung des Gesetzes über die Feststellung des Haushaltsplans des Landes Hessen für die Haushaltsjahre 1990 und 1991 (Viertes Nachtragshaushaltsgesetz 1990/91), zur Änderung anderer Rechtsvorschriften und zur Regelung der Überleitung vom mittleren in den gehobenen Polizeivollzugsdienst vom
  2. Juni 1991 Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis Titel Gültig ab Viertes Gesetz zur Änderung des Gesetzes über die Feststellung des Haushaltsplans des Landes Hessen für die Haushaltsjahre 1990 und 1991 (Viertes Nachtragshaushaltsgesetz 1990/91), zur Änderung anderer Rechtsvorschriften und zur Regelung der Überleitung vom mittleren in den gehobenen Polizeivollzugsdienst vom
  3. Juni 1991 01.01.2004 Artikel 1 01.01.2004 Artikel 2 01.01.2004 Artikel 3 - Versetzung von Bediensteten 01.01.2004 Artikel 4 01.01.2004 Artikel 5 01.01.2004 Artikel 6 - Inkrafttreten 01.01.2004 Artikel 1 zur Einzelansicht Artikel 1 Artikel 2 zur Einzelansicht Artikel 2 Artikel 3 Versetzung von Bediensteten Die Bediensteten
  4. der Abteilung "Arbeits- und Sozialpolitik, Sozialversicherung", der Referate "Rechts- und Aufsichtsangelegenheiten der Sozialhilfe, Freie Wohlfahrtspflege, Kirchenfragen", "Rechts- und Aufsichtsangelegenheiten der Kriegsopferfürsorge, des Schwerbehindertenrechts und der Eingliederungshilfe für Behinderte, Kriegsfolgenhilfe" und "Eingliederung körperlich, geistig und seelisch Behinderter, Landesprogramm der Eingliederungshilfe für Behinderte" aus der Abteilung "Sozial- und Jugendhilfe, Freie Wohlfahrtspflege, Familienpolitik", der Abteilung "Arbeitsschutz, Gewerbeaufsicht, Sicherheitstechnik" des bisherigen Sozialministeriums,
  5. der bisher selbständigen Behörde der Bevollmächtigen der Hessischen Landesregierung für Frauenangelegenheiten,
  6. der Referate "Altenhilfe, Heimgesetz, Altenpflegepersonal" und "Referatsübergreifende Fragen, Koordination, Grundsatzfragen der Altenhilfe" sowie der Gruppen "Jugendhilfe" und "Familienpolitik" aus der Abteilung "Sozial- und Jugendhilfe, Freie Wohlfahrtspflege, Familienpolitik", der Abteilung "Gesundheit", der Abteilung "Vertriebene, Aussiedler, Übersiedler, ehemalige politische Häftlinge, ausländische Flüchtlinge, Kriegsgeschädigte, Lastenausgleich" und der Abteilung "Lebensmittelüberwachung und Veterinärwesen" des bisherigen Sozialministeriums,
  7. der Abteilungen "Städtebau, Bau- und Wohnungswesen" und "Landesentwicklung" des Ministeriums des Innern und für Europaangelegenheiten,
  8. der bisher selbständigen Behörde des Bevollmächtigten des Landes Hessen beim Bund mit Ausnahme der Bediensteten des Informationsbüros für europäische Angelegenheiten,
  9. der Referatsgruppen "Grundsatzfragen Energie, Energieordnung und -beratung", "Energieaufsicht und Energierecht" und "Technologieförderung" ohne das Referat "Grundsatzfragen Technik, Entwicklungsvorhaben, Pilot- und Demonstrationsanlagen" des Hessischen Ministeriums für Wirtschaft, Verkehr und Technologie,
  10. der Referate "Grundsatzfragen der Sportförderung, Förderung der Verbände und Vereine, Freizeitangelegenheiten" und "Sportstättenbau und Einzelfragen der Sportförderung" des bisherigen Sozialministeriums,
  11. des Informationsbüros für europäische Angelegenheiten des Bevollmächtigten des Landes Hessen beim Bund gelten als versetzt zu
  12. und
  13. zum Ministerium für Frauen, Arbeit und Sozialordnung zu
  14. zum Ministerium für Jugend, Familie und Gesundheit zu
  15. zum Ministerium für Landesentwicklung, Wohnen, Landwirtschaft, Forsten und Naturschutz zu
  16. und
  17. zum Ministerium für Umwelt, Energie und Bundesangelegenheiten zu
  18. und
  19. zum Ministerium des Innern und für Europaangelegenheiten. zur Einzelansicht Artikel 3 Artikel 4 zur Einzelansicht Artikel 4 Artikel 5 zur Einzelansicht Artikel 5 Artikel 6 Inkrafttreten Artikel 3 und 4 treten am Tage nach der Verkündung in Kraft. zur Einzelansicht Artikel 6

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KI-Erklärung auf Basis des amtlichen Gesetzestextes. Orientierend, ersetzt keine Rechtsberatung.