1 (Grundschulen, Hauptschulen und Realschulen, Gymnasien) Buchst. b: Musikpädagogische Prüfung nach § 28 Abs. 2 Anlage 2 : Bereiche und Anforderungen für die Allgemeine Prüfung in Erziehungs- und
(Sonderschulen) Anlage 3 : Bereiche und Anforderungen für die Allgemeine Prüfung in Erziehungs- und
(Berufliche Schulen) Anlage 4 : Bereiche und Anforderungen für die Prüfung in Allgemeiner Didaktik der Grundschule und in den Fächern nach § 31 (Grundschulen) Anlage 5 : Bereiche und Anforderungen für die Prüfung in den Fächern nach § 32 (Hauptschulen und Realschulen) Anlage 6 : Bereiche und Anforderungen für die Prüfung in den Fächern nach § 33 (Gymnasien) Anlage 7 : Bereiche und Anforderungen für die Künstlerisch-Wissenschaftliche Prüfung in der Fachrichtung Musik oder in der Fachrichtung Kunst nach § 34 (Gymnasien) Anlage 8 : Bereiche und Anforderungen für die Prüfung in den Fachrichtungen nach § 35 (Sonderschulen) Anlage 9 : Bereiche und Anforderungen für die Prüfung in den Fachrichtungen und den Fächern nach § 36 (Berufliche Schulen der gewerblich-technischen Fachrichtung) Redaktionelle Hinweise Fundstelle: GVBl. I 1995, 233 Permalink Diesen Link können Sie kopieren und verwenden, wenn Sie genau dieses Dokument verlinken möchten: https://www.rv.hessenrecht.hessen.de/perma?d=jlr-NNLHE00005686NN00000000002 Diesen Link können Sie kopieren und verwenden, wenn Sie immer auf die gültige Fassung der Vorschrift verlinken möchten: https://www.rv.hessenrecht.hessen.de/perma?j=Lehr1StPrV_HE_Inhaltsverzeichnis
KI-Erklärung auf Basis des amtlichen Gesetzestextes. Orientierend, ersetzt keine Rechtsberatung.