Verordnung über die Ersten Staatsprüfungen für die Lehrämter Vom 3. April 1995 Anlage 1 Buchst. a: Allgemeine Prüfung in Erziehungs- und Gesellschaftswissenschaften für das Lehramt an Grundschulen, fü
r das Lehramt an Hauptschulen und Realschulen und für das Lehramt an Gymnasien Studium und Prüfung sind nach den Fächern der pädagogischen Grundwissenschaften oder nach den Themenschwerpunkten des erziehungs- und gesellschaftswissenschaftlichen Kernstudiums zu gliedern. Die Inhalte zielen in beiden Fällen auf dieselbe Qualifikation ab und sind daher gleichwertig. An einem Hochschulort kann jedoch nur eines der beiden Gliederungsprinzipien gelten. I. Gliederung nach Fächern und ihren Prüfungsgebieten A Erziehungswissenschaft: Bildung - Unterricht - Schule
- Didaktik - Methodik - Unterrichtstheorie
- Schule als Institution - Schulsysteme - Schultheorie
- Erziehung - Individuum - Gesellschaft
- Grundprobleme der Erziehung und Bildung - Integrationskonzepte - Bildungsforschung
- Geschichte der Pädagogik und des Schulwesens im europäischen Vergleich
- Bildungsphilosophie - Pädagogische Anthropologie B Psychologie
- Entwicklungspsychologie des Kindes- und Jugendalters
- Theorien der Motivation, des Lernens und des Denkens und deren Bedeutung für den Unterricht
- Sozialpsychologie der Schule unter besonderer Berücksichtigung der Integration besonderer Schülergruppen
- Theorien und Methoden der Schülerbeurteilung und der Beratung von Schülern, Schülerinnen und Eltern
- Psychologie der Lern- und Verhaltensauffälligkeiten und der Lern- und Verhaltensstörungen C Politologie
- Demokratietheorien und ihre philosophischen Grundlagen
- Politisch-gesellschaftliches System der Bundesrepublik Deutschland; historische Entwicklung und internationales Umfeld
- Schule und Politik
- Entwicklung und Vergleich politischer Systeme
- Ausgewählte Probleme der internationalen Politik, insbesondere der europäischen Integration D Soziologie
- Sozialisation
- Soziologie der Schule und des Bildungswesens
- Sozialstruktur und gesellschaftliches Bewußtsein
- Das Verhältnis der Geschlechter in Schule und Gesellschaft
- Sozialer Wandel und sozialphilosophische Konzeptionen II. Gliederung nach Themenschwerpunkten und ihren Prüfungsgebieten A. Bildung, Curriculum, Unterricht
- Konzeption von Bildung, Erziehung und Unterricht in Geschichte und Gegenwart im europäischen Vergleich
- Allgemeine Didaktik und Curriculumentwicklung, Formen schulischen und außerschulischen Lernens; Lernorte
- Didaktik und Methodik des Unterrichts; Medien
- Theorie und Praxis des außerschulischen und des selbstorganisierten Lernens
- Analyse und Beurteilung von Bildungs- und Lernprozessen
- Theorie und Praxis integrativer Bildung B Sozialisation, Entwicklung des Individuums, Erziehung
- Entwicklung des Individuums
- Psychische Prozesse in der Entwicklung und in der Erziehung: Emotion, Lernen, Wahrnehmen, Denken, Handeln
- Probleme des Aufwachsens: Verhältnis der Geschlechter, Erziehungsfragen in der Kindheit und im Jugendalter, interkulturelles Lernen
- Sozialisation, Interaktion und Erziehung in verschiedenen Kulturen, Institutionen und Situationen
- Umwelt und Erziehung C Bildungssystem, Bildungsinstitutionen und Schulformen
- Konzeptionen von Bildung, Erziehung und Unterricht in Geschichte und Gegenwart
- Entwicklung und Situation des Bildungssystems in Deutschland und in den Staaten der Europäischen Union
- Schul- und Berufsbildungsrecht, Organisation schulischer und außerschulischer Bildung
- Alternative Modelle schulischer und beruflicher Bildung im Zusammenhang gesellschaftlichen Lebens D Gesellschaftliche Entwicklung, politische Systeme und philosophisches Denken
- Historische und aktuelle Entwicklung, wissenschaftliches Denken
- Verfassungsnorm und Verfassungswirklichkeit - politische und soziale Entwicklung und gegenwärtige Strukturen
- Natur, Technik und Gesellschaft
- Herrschaft, Kultur, Arbeit und Bildung
- Interkulturelle Beziehungen und internationale Probleme Prüfungsanforderungen: In der mündlichen Prüfung hat die Bewerberin oder der Bewerber vertiefte Kenntnisse in vier Gebieten aus zwei Fächern oder Themenschwerpunkten A bis D nachzuweisen. Dabei können folgende Kombinationen gewählt werden: A/C, A/D, B/C, B/D. Die Aufgabe für die Klausur wird nach Wahl der Bewerberin oder des Bewerbers aus einem dieser beiden Fächer oder Themenschwerpunkte gestellt. Die Gebiete der mündlichen Prüfung dürfen nicht Gegenstand der Klausur sein. Das Thema der Wissenschaftlichen Hausarbeit kann von Bewerberinnen und Bewerbern für das Lehramt an Grundschulen, Hauptschulen und Realschulen aus allen Fächern oder Themenschwerpunkten gewählt werden; Bewerberinnen und Bewerber für das Lehramt an Gymnasien bedürfen dazu der schriftlichen Genehmigung durch das zuständige Wissenschaftliche Prüfungsamt. Redaktionelle Hinweise Fundstelle: GVBl. I 1995, 233 Permalink Diesen Link können Sie kopieren und verwenden, wenn Sie genau dieses Dokument verlinken möchten: https://www.rv.hessenrecht.hessen.de/perma?d=jlr-NNLHE00005686NN00000000056 Diesen Link können Sie kopieren und verwenden, wenn Sie immer auf die gültige Fassung der Vorschrift verlinken möchten: https://www.rv.hessenrecht.hessen.de/perma?j=Lehr1StPrV_HE_Anlage_1_Buchst._a%3A