Verordnung über die Ersten Staatsprüfungen für die Lehrämter Vom 3. April 1995 Anlage 2 Bereiche und Anforderungen für die Allgemeine Prüfung in Erziehungs- und Gesellschaftswissenschaften nach § 29 (
Sonderschulen) I. Prüfungsbereiche der Vorprüfung A Allgemeine Erziehungswissenschaft
- Sozialisation, Erziehung und Bildung in philosophischer, geschichtlicher und vergleichender Sicht
- Lehrerberuf, Lehrerpersönlichkeit und Lehrerverhalten
- Methoden der Erziehungswissenschaft
- Schulische und außerschulische Pädagogik B Gesellschaftswissenschaften in den für die Erziehungswissenschaft bedeutsamen Bereichen
- Politologie
- Soziologie II. Prüfungsbereiche der Hauptprüfung A Heil- und Sonderpädagogik unter Berücksichtigung von Fragen der Sozialpädagogik
- Geschichte der Heil- und Sonderpädagogik
- Theoretische Grundlagen und Forschungsmethoden
- Probleme der Sozialisation und der Sozialisationsforschung
- Spezifische Interaktionsformen zwischen Lehrern und Schülern
- Grundlagen der Eltern- und Lehrerberatung
- Prävention, Früh- und Vorschulerziehung
- Sonderpädagogische Relevanz der Jugend- und Sozialgesetzgebung
- Berufsbildung und berufliche Eingliederung von Behinderten
- Pädagogik und Didaktik des Grundschulunterrichts
- Formen der Schulorganisation und gemeinsamer Unterricht behinderter und nichtbehinderter Kinder
- Sonderpädagogische Modelle des Auslands
- Theorien, Aufgaben, Ziele und Methoden der Sozialpädagogik
- Sozialpädagogische Aufgaben in sonderpädagogischen Arbeitsfeldern B Sonderpädagogische Psychologie
- Persönlichkeits- und Entwicklungspsychologie bezogen auf Menschen mit Beeinträchtigungen
- Sozialpsychologie im sonderpädagogischen Feld
- Kognitions-, Motivations- und Lernpsychologie für Kinder mit speziellem Förderbedarf C Medizinische Bereiche a Allgemeiner Bereich
- Entwicklungsbiologische und neurophysiologische Grundlagen
- Entwicklungspsychologische Grundlagen
- Formen der Prävention (z. B. Gesundheitserziehung)
- Verfahren der klinischen Diagnostik der Kinder- und Jugendpsychiatrie
- Therapeutische Verfahren und ihre Grundlagen (medikamentöse, psychotherapeutische, sozialtherapeutische) b Spezieller Bereich für die Fachrichtung Sprachheilpädagogik
- Anatomische und physiologische Grundlagen
- Sprachentwicklung
- Beeinträchtigungen der Sprache
- Klinisch-therapeutische Maßnahme der Phoniatrie und Pädaudiologie D Grundsätze des Rechts
- Schulrecht
- Jugendrecht
- Sozialhilferecht Prüfungsanforderungen In der mündlichen Prüfung der Vorprüfung hat die Bewerberin oder der Bewerber Grundkenntnisse in allen Gebieten der Bereiche A und B nachzuweisen. Die diagnostische Hausarbeit ist nach § 29 Abs. 4 anzufertigen. In der mündlichen Prüfung der Hauptprüfung hat die Bewerberin oder der Bewerber vertiefte Kenntnisse in je einem Sachgebiet aus dem Bereich A 1 bis A 3 und A 4 bis A 13 sowie in je zwei Gebieten aus den Bereichen B, C und D nachzuweisen. Im allgemeinen medizinischen Bereich C haben Bewerberinnen und Bewerber mit zwei der Fachrichtungen Lernhilfe, Pädagogik für Praktisch Bildbare, Erziehungshilfe Grundkenntnisse in allen und vertiefte Kenntnisse in zwei Gebieten des Bereiches C/a nachzuweisen. Bewerberinnen oder Bewerber mit der Fachrichtung Sprachheilpädagogik haben Grundkenntnisse in allen und vertiefte Kenntnisse in je einem der Bereiche C/a und C/b nachzuweisen. Redaktionelle Hinweise Fundstelle: GVBl. I 1995, 233 Permalink Diesen Link können Sie kopieren und verwenden, wenn Sie genau dieses Dokument verlinken möchten: https://www.rv.hessenrecht.hessen.de/perma?d=jlr-NNLHE00005686NN00000000058
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