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Lehr1StPrV HE Landesnorm Hessen Anlage 2 - Bereiche und Anforderungen für die Allgemeine Prüfung in Erziehungs- und Gesellschaftswissenschaften nach §

Verordnung über die Ersten Staatsprüfungen für die Lehrämter Vom 3. April 1995 Anlage 2 Bereiche und Anforderungen für die Allgemeine Prüfung in Erziehungs- und Gesellschaftswissenschaften nach § 29 (

Sonderschulen) I. Prüfungsbereiche der Vorprüfung A Allgemeine Erziehungswissenschaft

  1. Sozialisation, Erziehung und Bildung in philosophischer, geschichtlicher und vergleichender Sicht
  2. Lehrerberuf, Lehrerpersönlichkeit und Lehrerverhalten
  3. Methoden der Erziehungswissenschaft
  4. Schulische und außerschulische Pädagogik B Gesellschaftswissenschaften in den für die Erziehungswissenschaft bedeutsamen Bereichen
  5. Politologie
  6. Soziologie II. Prüfungsbereiche der Hauptprüfung A Heil- und Sonderpädagogik unter Berücksichtigung von Fragen der Sozialpädagogik
  7. Geschichte der Heil- und Sonderpädagogik
  8. Theoretische Grundlagen und Forschungsmethoden
  9. Probleme der Sozialisation und der Sozialisationsforschung
  10. Spezifische Interaktionsformen zwischen Lehrern und Schülern
  11. Grundlagen der Eltern- und Lehrerberatung
  12. Prävention, Früh- und Vorschulerziehung
  13. Sonderpädagogische Relevanz der Jugend- und Sozialgesetzgebung
  14. Berufsbildung und berufliche Eingliederung von Behinderten
  15. Pädagogik und Didaktik des Grundschulunterrichts
  16. Formen der Schulorganisation und gemeinsamer Unterricht behinderter und nichtbehinderter Kinder
  17. Sonderpädagogische Modelle des Auslands
  18. Theorien, Aufgaben, Ziele und Methoden der Sozialpädagogik
  19. Sozialpädagogische Aufgaben in sonderpädagogischen Arbeitsfeldern B Sonderpädagogische Psychologie
  20. Persönlichkeits- und Entwicklungspsychologie bezogen auf Menschen mit Beeinträchtigungen
  21. Sozialpsychologie im sonderpädagogischen Feld
  22. Kognitions-, Motivations- und Lernpsychologie für Kinder mit speziellem Förderbedarf C Medizinische Bereiche a Allgemeiner Bereich
  23. Entwicklungsbiologische und neurophysiologische Grundlagen
  24. Entwicklungspsychologische Grundlagen
  25. Formen der Prävention (z. B. Gesundheitserziehung)
  26. Verfahren der klinischen Diagnostik der Kinder- und Jugendpsychiatrie
  27. Therapeutische Verfahren und ihre Grundlagen (medikamentöse, psychotherapeutische, sozialtherapeutische) b Spezieller Bereich für die Fachrichtung Sprachheilpädagogik
  28. Anatomische und physiologische Grundlagen
  29. Sprachentwicklung
  30. Beeinträchtigungen der Sprache
  31. Klinisch-therapeutische Maßnahme der Phoniatrie und Pädaudiologie D Grundsätze des Rechts
  32. Schulrecht
  33. Jugendrecht
  34. Sozialhilferecht Prüfungsanforderungen In der mündlichen Prüfung der Vorprüfung hat die Bewerberin oder der Bewerber Grundkenntnisse in allen Gebieten der Bereiche A und B nachzuweisen. Die diagnostische Hausarbeit ist nach § 29 Abs. 4 anzufertigen. In der mündlichen Prüfung der Hauptprüfung hat die Bewerberin oder der Bewerber vertiefte Kenntnisse in je einem Sachgebiet aus dem Bereich A 1 bis A 3 und A 4 bis A 13 sowie in je zwei Gebieten aus den Bereichen B, C und D nachzuweisen. Im allgemeinen medizinischen Bereich C haben Bewerberinnen und Bewerber mit zwei der Fachrichtungen Lernhilfe, Pädagogik für Praktisch Bildbare, Erziehungshilfe Grundkenntnisse in allen und vertiefte Kenntnisse in zwei Gebieten des Bereiches C/a nachzuweisen. Bewerberinnen oder Bewerber mit der Fachrichtung Sprachheilpädagogik haben Grundkenntnisse in allen und vertiefte Kenntnisse in je einem der Bereiche C/a und C/b nachzuweisen. Redaktionelle Hinweise Fundstelle: GVBl. I 1995, 233 Permalink Diesen Link können Sie kopieren und verwenden, wenn Sie genau dieses Dokument verlinken möchten: https://www.rv.hessenrecht.hessen.de/perma?d=jlr-NNLHE00005686NN00000000058

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