n des Amts für Lehrerausbildung zum Amt für Lehrerbildung, - die Bediensteten der Regionalstelle des Hessischen Landesinstituts für Pädagogik in Bad Hersfeld zum Staatlichen Schulamt für den Landkreis Hersfeld- Rotenburg und den Werra-Meißner- Kreis, - die Bediensteten der Regionalstelle des Hessischen Landesinstituts für Pädagogik in Bergstraße-Odenwald zum Staatlichen Schulamt für den Landkreis Bergstraße und den Odenwaldkreis, - die Bediensteten der Regionalstelle des Hessischen Landesinstituts für Pädagogik in Darmstadt-Dieburg zum Staatlichen Schulamt für den Landkreis Darmstadt-Dieburg und die Stadt Darmstadt, - die Bediensteten der Regionalstelle des Hessischen Landesinstituts für Pädagogik in Frankfurt am Main zum Staatlichen Schulamt für die Stadt Frankfurt am Main, - die Bediensteten der Regionalstelle des Hessischen Landesinstituts für Pädagogik in Friedberg zum Staatlichen Schulamt für den Hochtaunuskreis und den Wetteraukreis, - die Bediensteten der Regionalstelle des Hessischen Landesinstituts für Pädagogik in Fritzlar zum Staatlichen Schulamt für den Schwalm-Eder-Kreis und den Landkreis Waldeck-Frankenberg, - die Bediensteten der Regionalstelle des Hessischen Landesinstituts für Pädagogik in Fulda zum Staatlichen Schulamt für den Landkreis Fulda, - die Bediensteten der Regionalstelle des Hessischen Landesinstituts für Pädagogik in Gießen zum Staatlichen Schulamt für den Landkreis Gießen und den Vogelsbergkreis, - die Bediensteten der Regionalstelle des Hessischen Landesinstituts für Pädagogik in Groß-Gerau zum Staatlichen Schulamt für den Landkreis Groß-Gerau und den Main-Taunus-Kreis, - die Bediensteten der Regionalstelle des Hessischen Landesinstituts für Pädagogik in Hanau zum Staatlichen Schulamt für den Main-Kinzig-Kreis, - die Bediensteten der Regionalstelle des Hessischen Landesinstituts für Pädagogik in Kassel zum Staatlichen Schulamt für den Landkreis und die Stadt Kassel, - die Bediensteten der Regionalstelle des Hessischen Landesinstituts für Pädagogik in Limburg-Weilburg/Lahn-Dill zum Staatlichen Schulamt für den Lahn-Dill-Kreis und den Landkreis Limburg-Weilburg, - die Bediensteten der Regionalstelle des Hessischen Landesinstituts für Pädagogik in Marburg zum Staatlichen Schulamt für den Landkreis Marburg-Biedenkopf, - die Bediensteten der Regionalstelle des Hessischen Landesinstituts für Pädagogik in Offenbach zum Staatlichen Schulamt für den Landkreis Offenbach und die Stadt Offenbach am Main, - die Bediensteten der Regionalstelle des Hessischen Landesinstituts für Pädagogik in Wiesbaden zum Staatlichen Schulamt für den Rheingau-Taunus- Kreis und die Landeshauptstadt Wiesbaden, - die Bediensteten der Tagungsstätten Fuldatal und Weilburg des Hessischen Landesamtes für Pädagogik zum Amt für Lehrerbildung. Fußnoten *) Verkündet als Artikel 5 des Dritten Gesetzes zur Qualitätssicherung in hessischen Schulen vom 29. 11. 2004 (GVBl. I S. 330) Redaktionelle Hinweise Fundstelle: GVBl. I 2004, 330 Permalink Diesen Link können Sie kopieren und verwenden, wenn Sie genau dieses Dokument verlinken möchten: https://www.rv.hessenrecht.hessen.de/perma?d=jlr-NNLHE000056CDNN00000000003 Diesen Link können Sie kopieren und verwenden, wenn Sie immer auf die gültige Fassung der Vorschrift verlinken möchten: https://www.rv.hessenrecht.hessen.de/perma?j=QEntwInst%2FLBiAmtG_HE_!_3
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