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WWasHeizAnlV HE Landesnorm Hessen a) Ausführung mit Sicherheitsausdehnungsleitungen, Umgehungsleitung und Wechselvorrichtungen. Verordnung, die Ausfüh

Verordnung, die Ausführung und den Betrieb von Niederdruck-Warmwasserheizanlagen und von Warmwasserbereitungsanlagen betreffend Vom 29. Oktober 1927 a) Ausführung mit Sicherheitsausdehnungsleitungen,

Umgehungsleitung und Wechselvorrichtungen. 1. Der Heizkessel ist mit dem Ausdehnungsgefäß durch eine nicht verschließbare Sicherheitsrohrleitung zu verbinden, deren lichter Durchmesser an keiner Stelle geringer als

(1)d 1 = 14,9 H 0,356 sein darf; die Sicherheitsleitung darf auch ganz oder teilweise als Vorlaufleitung benutzt werden. Hierin bedeuten d 1 den lichten Rohrdurchmesser in mm, H die gesamte, von den Verbrennungsgasen bespülte Kesselheizfläche in qm. 2. Sind Heizkessel in Vor- oder Rücklauf oder in beiden Leitungen absperrbar, so ist um jede Absperrvorrichtung eine Umgehungsleitung mit eingeschalteter Wechselvorrichtung (Ventil oder dergleichen) so anzulegen, daß das Ausblasen vom Kesselraum aus leicht bemerkt werden kann, und daß Personen durch austretende Dampf- und Wassergemische nicht gefährdet werden. Die Umgehungsleitungen sollen nicht länger als 3 m, die Ausblaserohre nicht länger als 15 m sein, anderenfalls sind die nachstehend angegebenen Lichtweiten zu vergrößern. Wird zwischen dem Kessel und der Absperrung im Vorlauf eine nicht verschließbare Sicherheitsleitung, die in ihren Abmessungen der Formel
(1)entspricht, angebracht, so ist die Umgehungsleitung nur im -absperrbaren - Rücklauf erforderlich. 3. Die lichten Durchmesser der Umgehungs- und der Ausblaseleitung sowie die entsprechenden Durchgangsquerschnitte der Wechselvorrichtungen dürfen nirgends geringer als
(2)d 2 = 13,8 H 0,435 sein, worin d 2 und H dieselbe Bedeutung wie d 1 und H in Formel
(1)haben.
  1. Die Vorlaufsammelleitung ist möglichst hoch, tunlichst nicht unter 500 mm über Kesseloberkante zu legen.
  2. Können bei bestehenden Anlagen die Umgehungsleitungen der örtlichen Verhältnisse halber (auch etwa nur für den Rücklauf) nicht eingebaut werden, so sind alle Absperrvorrichtungen am Kessel zu entfernen.
  3. Werden besondere Gruppen- oder Strangabsperrungen außer den oder statt der Absperrungen am Kessel eingebaut, so sind auch diese mit Umgehungsleitungen, Wechselvorrichtungen und Ausblaserohren in den nach Formel
(2)zu berechnenden Abmessungen zu versehen, es sei denn, daß so viele Stränge unabsperrbar bleiben, daß ihr Gesamtquerschnitt dem nach Formel
(1)zu berechnenden freien Querschnitt der Sicherheitsrohre mindestens gleichkommt. 7. Die Formeln
(1)und
(2)ergeben folgende Werte: Formel
(1), Sicherheitsausdehnungsleitungen Kessel bis 4 qm Heizfläche d 1 = 25 mm Kessel über 4 bis 10 qm Heizfläche d 1 = 34 mm Kessel über 10 bis 15 qm Heizfläche d 1 = 39 mm Kessel über 15 bis 28 qm Heizfläche d 1 = 49 mm Kessel über 28 bis 42 qm Heizfläche d 1 = 57 mm Kessel über 42 bis 60 qm Heizfläche d 1 = 64 mm Formel
(2), Umgehungs-Ausblaseleitungen und die entsprechenden freien Querschnitte der Wechselvorrichtungen Kessel bis 4 qm Heizfläche d 2 = 25 mm Kessel über 4 bis 8 qm Heizfläche d 2 = 34 mm Kessel über 8 bis 11 qm Heizfläche d 2 = 39 mm Kessel über 11 bis 18 qm Heizfläche d 2 = 49 mm Kessel über 18 bis 26 qm Heizfläche d 2 = 57 mm Kessel über 26 bis 34 qm Heizfläche d 2 = 64 mm Kessel über 34 bis 42 qm Heizfläche d 2 = 70 mm Kessel über 42 bis 50 qm Heizfläche d 2 = 76 mm Kessel über 50 bis 60 qm Heizfläche d 2 = 82 mm Kessel über 60 bis 70 qm Heizfläche d 2 = 88 mm Kessel über 70 bis 80 qm Heizfläche d 2 = 94 mm Kessel über 80 bis 95 qm Heizfläche d 2 = 100 mm Redaktionelle Hinweise Fundstelle: Hess. Reg. Bl. 1927, 192 Permalink Diesen Link können Sie kopieren und verwenden, wenn Sie genau dieses Dokument verlinken möchten: https://www.rv.hessenrecht.hessen.de/perma?d=jlr-NNLHE00005703NN00000000005 Diesen Link können Sie kopieren und verwenden, wenn Sie immer auf die gültige Fassung der Vorschrift verlinken möchten: https://www.rv.hessenrecht.hessen.de/perma?j=WWasHeizAnlV_HE_a%29_Ausf%C3%BChrung_mit_Sicherheitsausdehnungsleitungen%2C_Umgehungsleitung_und_Wechselvorrichtungen.

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KI-Erklärung auf Basis des amtlichen Gesetzestextes. Orientierend, ersetzt keine Rechtsberatung.