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Inhaltsverzeichnis VAwS Landesnorm Hessen Verordnung über Anlagen zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen und über Fachbetriebe (Anlagenverordnung -

Verordnung über Anlagen zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen und über Fachbetriebe (Anlagenverordnung-VAwS) Vom 16. September 1993 *) Inhaltsverzeichnis § 1 Anwendungsbereich § 2 Begriffsbestimmu

ngen § 3 Grundsatzanforderungen § 4 Allgemeine Anforderungen an Anlagen und Anforderungen an bestimmte Anlagen § 5 Allgemeine technische Anforderungen § 6 Gefährdungspotenzial § 7 Weiter gehende Anforderungen § 8 Maßnahmen bei Schadensfällen § 9 (aufgehoben) § 10 Anlagen in Schutzgebieten § 11 Anlagenkataster § 12 Rohrleitungen § 13 Anlagen einfacher oder herkömmlicher Art zum Umgang mit flüssigen und gasförmigen Stoffen § 14 Anlagen zum Umgang mit festen Stoffen § 15 (aufgehoben) § 16 Eignungsfeststellung und Bauartzulassung § 17 (aufgehoben) § 18 (aufgehoben) § 19 (aufgehoben) § 20 Befüllen § 21 Abwasseranlagen als Auffangvorrichtungen § 22 Sachverständige § 23 Überprüfung von Anlagen § 24 Ausnahmen von der Fachbetriebspflicht § 25 Technische Überwachungsorganisationen § 26 Nachweis der Fachbetriebseigenschaft § 27 Ordnungswidrigkeiten § 28 Bestehende Anlagen § 29 Anzeigen nach § 31 des Hessischen Wassergesetzes § 30 In-Kraft-Treten, Außer-Kraft-Treten Anhang 1: Allgemeine Anforderungen an den Aufbau und die Ausrüstung von Anlagen Anhang 2: Besondere Anforderungen an oberirdische Anlagen zum Umgang mit flüssigen wassergefährdenden Stoffen Anhang 3.1: Abfüllanlagen einfacher oder herkömmlicher Art; Abfüllvorgänge bei Altöllageranlagen Anhang 3.2: Abfüllanlagen einfacher oder herkömmlicher Art; Abfüllplätze bei Eigenverbrauchstankstellen untergeordneter Art Anhang 3.3: Abfüllanlagen einfacher oder herkömmlicher Art; Abfüllplätze bei Tankstellen für Ottokraftstoff, Dieselkraftstoff oder vergleichbare Kraftstoffe mit Ausnahme von Tankstellen zur Versorgung von Luft-, Wasser- und Schienenfahrzeugen sowie Eigenverbrauchstankstellen untergeordneter Art Anhang 4: Stoffe, die in Anhang 2 der Verwaltungsvorschrift wassergefährdende Stoffe vom 17.5.1999 (Bundesanzeiger Nr. 98a vom 29.5.1999) mit der Fußnote 14 versehen sind Weitere Fassungen dieser Norm Inhaltsverzeichnis VAwS, vom 25.02.2008, gültig ab 18.03.2008 bis 03.04.2018 Fußnoten *) Diese Verordnung dient in Teilen auch der Umsetzung der

  1. Richtlinie 76/464/EWG des Rates vom
  2. Mai 1976 betreffend die Verschmutzung infolge der Ableitung bestimmter gefährlicher Stoffe in die Gewässer der Gemeinschaft (ABl. EG Nr. L 129 S. 23)
  3. Richtlinie 80/68/EWG des Rates vom
  4. Dezember 1979 über den Schutz des Grundwassers gegen Verschmutzung durch bestimmte gefährliche Stoffe (ABl. EG Nr. L 20 S. 43)
  5. Richtlinie 91/676/EWG des Rates vom
  6. Dezember 1991 zum Schutz der Gewässer vor Verunreinigung durch Nitrat aus landwirtschaftlichen Quellen (ABl. EG Nr. L 375 S. 1)
  7. Richtlinie 96/61/EG des Rates vom
  8. September 1996 über die integrierte Vermeidung und Verminderung der Umweltverschmutzung (ABl. EG Nr. L 257 S. 26), geändert durch Richtlinie 2003/35/EG vom
  9. Mai 2003 (ABl. EG Nr. L 156/17)
  10. Richtlinie 96/82/EG des Rates vom
  11. Dezember 1996 zur Beherrschung der Gefahren bei schweren Unfällen mit gefährlichen Stoffen (ABl. EG Nr. L 10 S. 1)
  12. Richtlinie 2000/60/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom
  13. Oktober 2000 zur Schaffung eines Ordnungsrahmens für Maßnahmen der Gemeinschaft im Bereich der Wasserpolitik - Wasserrahmenrichtlinie - (ABl. EG Nr. L 327 S. 1).
  14. Artikel 5 Abs. 4 der Richtlinie 91/676/EWG des Rates vom
  15. Dezember 1991 zum Schutz der Gewässer vor Verunreinigung durch Nitrat aus landwirtschaftlichen Quellen (ABl. EG Nr. L 375 S. 1). Redaktionelle Hinweise Fundstelle: GVBl. I 1993, 409 Permalink Diesen Link können Sie kopieren und verwenden, wenn Sie genau dieses Dokument verlinken möchten: https://www.rv.hessenrecht.hessen.de/perma?d=jlr-NNLHE00005740NN00000000002 Diesen Link können Sie kopieren und verwenden, wenn Sie immer auf die gültige Fassung der Vorschrift verlinken möchten: https://www.rv.hessenrecht.hessen.de/perma?j=WasgefStAnlV_HE_Inhaltsverzeichnis

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