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Inhaltsverzeichnis HfPolV HE Landesnorm Hessen Hafenpolizeiverordnung vom 29. Juni 1989 Textnachweis ab: 01.01.2004 gültig bis: 31.12.2008

Hafenpolizeiverordnung Vom 29. Juni 1989 Inhaltsübersicht: Erster Teil Allgemeine Vorschriften § 1 Geltungsbereich § 2 Anwendung anderer Vorschriften § 3 Hafenbehörde, Vollzugspolizeibehörde § 4 Wahrnehmung von Hoheitsaufgaben Zweiter Teil Gemeinsame Vorschriften für alle Häfen ERSTER ABSCHNITT Allgemeines § 5 Allgemeines Verhalten im Hafengebiet § 6 Erlaubnis zum Einlaufen § 7 Sperrung des Hafens § 8 An- und Abmeldung § 9 Auskunftspflicht und Betreten der Fahrzeuge und der schwimmenden Anlagen durch Personen im dienstlichen Auftrag § 10 Anderweitige Benutzung der Hafengewässer § 11 Reinhaltung des Hafens § 12 Verhalten bei Feuergefahr § 13 Beseitigung gesunkener Fahrzeuge und Gegenstände § 14 Verkehrsstörende Einrichtungen ZWEITER ABSCHNITT Verkehr, Aufenthalt und Umschlag § 15 Verhalten bei Fahrten im Hafen § 16 Schlepp- und Schubverkehr § 17 Zuweisung der Liegeplätze § 18 Festmachen und Ankern § 19 Besetzung und Bewachung der Fahrzeuge § 20 Landgänge § 21 Stillegen von Fahrzeugen § 22 Gebrauch der Schiffsschraube bei festgemachten Fahrzeugen § 23 Sicherheitsvorschriften gegen Feuergefahr an Bord § 24 Sicherheitsvorschriften gegen Feuergefahr an Land § 25 Reparaturarbeiten an Fahrzeugen, die entzündbare Stoffe befördern § 26 Meldung besonderer Vorfälle § 27 Aufenthaltsbeschränkung § 28 Eigenversorgung mit Treibstoffen § 29 Benutzung von Hafenanlagen § 30 Beseitigung störender Gegenstände § 31 Lagern von Gütern Dritter Teil Besondere Vorschriften für die Beförderung und den Umschlag gefährlicher Güter ERSTER ABSCHNITT Beförderung und Umschlag von entzündbaren flüssigen Stoffen im Sinne des ADNR mit Tankschiffen (Klasse III a, Kategorien Kx, KOs. KOn, K 1 s, K 1 n, K 2, K 3) § 32 Vorkehrungen für Gefahrenfälle § 33 Schlepp- und Schubverkehr § 34 Festmachen von Fahrzeugen § 35 Umschlagstellen § 36 Fluchtwege § 37 Laden und Löschen § 38 Rauchen und Gebrauch von offenem Feuer § 39 Tankluken § 40 Aufenthalt an Bord § 41 Aufsicht § 42 Wache und Alarm § 43 Umschlagleitungen § 44 Elektrische Schutzmaßnahmen § 45 Schutz des Hafengewässers § 46 Verhalten nach dem Umschlag § 47 Reinigen und Entgasen § 48 Tankschiffliegeplätze ZWEITER ABSCHNITT Beförderung und Umschlag sonstiger gefährlicher Güter im Sinne des ADNR mit Tankschiffen § 49 Beförderung und Umschlag von verdichteten, verflüssigten oder unter Druck gelösten Gasen der Klasse I d ADNR § 50 Beförderung und Umschlag von entzündbaren flüssigen Stoffen der Kategorie Kx der Klasse III a ADNR § 51 Beförderung und Umschlag von Stoffen der Klasse IV a ADNR § 52 Beförderung und Umschlag von Stoffen der Klasse V ADNR DRITTER ABSCHNITT Beförderung und Umschlag gefährlicher Stoffe in Versandstücken im Sinne des ADNR § 53 Anwendungsbereich § 54 Aufsicht § 55 Laden und Löschen § 56 Fluchtweg § 57 Anwendung anderer Vorschriften VIERTER ABSCHNITT Beförderung und Umschlag gefährlicher Stoffe im Sinne des ADNR in loser Schüttung § 58 Anwendung anderer Vorschriften FÜNFTER ABSCHNITT Beförderung und Umschlag wassergefährdender Stoffe § 59 Sorgfaltspflicht § 60 Sicherheitsvorkehrungen Vierter Teil Ausnahmen, Ordnungswidrigkeiten und Schlußvorschriften § 61 Ausnahmen § 62 Ordnungswidrigkeiten § 63 Aushang der Verordnung § 64 Außerkrafttreten bisheriger Vorschriften § 65 Inkrafttreten/Außerkrafttreten Redaktionelle Hinweise Fundstelle: GVBl. I 1989, 209 Permalink Diesen Link können Sie kopieren und verwenden, wenn Sie genau dieses Dokument verlinken möchten: https://www.rv.hessenrecht.hessen.de/perma?d=jlr-NNLHE00005794NN00000000001 Diesen Link können Sie kopieren und verwenden, wenn Sie immer auf die gültige Fassung der Vorschrift verlinken möchten: https://www.rv.hessenrecht.hessen.de/perma?j=HfPolV_HE_Inhaltsverzeichnis

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