Bergverordnung des Hessischen Oberbergamtes für Tiefbohrungen, Tiefspeicher und für die Gewinnung von Bodenschätzen durch Bohrungen (Tiefbohrverordnung - BVT) Vom
- August 1981 * Inhaltsübersicht
- Geltungsbereich und Begriffsbestimmungen § 1 Geltungsbereich § 2 Begriffsbestimmungen
- Allgemeine Vorschriften § 3 Betriebsaufsicht § 4 Vormänner § 5 Belehrung und Unterweisung § 6 Verhalten bei Gefahren § 7 Anzeige besonderer Ereignisse § 8 Untersuchungen, Prüfungen, Überprüfungen § 9 Tafeln und Schilder
- Arbeits- und Gesundheitsschutz § 10 Grundsätze der Sicherheit § 11 Sicherheits- und Überwachungseinrichtungen § 12 Allgemeine Anforderungen an Arbeitsstätten § 13 Blitzschutz § 14 Sicherung des Personen- und Fahrzeugverkehrs § 15 Einfriedung und Betreten der Betriebsanlagen § 16 Sicherung gegen Absturz und fallende Gegenstände § 17 Gräben und sonstige Bodeneinschnitte § 18 Arbeiten in engen oder schwer zugänglichen Räumen, in Behältern und Rohrleitungen § 19 Arbeiten in Bohrlöchern § 20 Auf- und Abladen, Anschlagen von Lasten § 21 Anlegung und Beschäftigung von Personen, ärztliche Untersuchungen § 22 Fremdsprachige Beschäftigte § 23 Beschäftigung von Jugendlichen § 24 Schutz beim Schweißen und Brennen § 25 Umgang mit gefährlichen Arbeitsstoffen § 26 Persönliche Schutzausrüstungen § 27 Arbeitsschutzkleidung § 28 Sanitäre Einrichtungen und Aufenthaltsräume § 29 Einrichtungen und Organisation der Ersten Hilfe
- Schutz der Umwelt § 30 Sicherheitsabstände § 31 Schutz des Mutterbodens § 32 Lagerung und Beseitigung von Abfällen § 33 Einfügen der Betriebsanlagen in die Landschaft § 34 Herrichten des Geländes nach Betriebseinstellung § 35 Verfüllen auflässiger Bohrungen
- Maschinen und andere technische Arbeitsmittel § 36 Allgemeine Schutzmaßnahmen § 37 Umgang mit Maschinen § 38 Unter Druck stehende Schläuche und bewegliche Leitungen § 39 Dampfkesselanlagen § 40 Verdichter § 41 Behälter mit gefährlichem Inhalt § 42 Krane und andere Hebezeuge § 43 Tragmittel, Anschlagmittel und Lastaufnahmemittel § 44 Erdbaugeräte und Flurförderzeuge § 45 Schußapparate und Eintreibgeräte
- Explosionsschutz § 46 Verhütung explosionsfähiger Atmosphäre, explosionsgefährdete Bereiche, Schutzmaßnahmen § 47 Allgemeine Schutzmaßnahmen für explosionsgefährdete Bereiche § 48 Betriebsmittel in explosionsgefährdeten Bereichen der Zone 0 § 49 Betriebsmittel in explosionsgefährdeten Bereichen der Zone 1 § 50 Betriebsmittel in explosionsgefährdeten Bereichen der Zone 2 § 51 Überwachung der Betriebsmittel in explosionsgefährdeten Bereichen § 52 Verhalten in explosionsgefährdeten Bereichen § 53 Auftreten explosionsfähiger Atmosphäre außerhalb der festgelegten explosionsgefährdeten Bereiche § 54 Handmeßgeräte zur Überwachung explosionsfähiger Atmosphäre
- Brandschutz § 55 Allgemeine Brandschutzanforderungen, Brandschutzplan § 56 Festlegung von brandgefährdeten Bereichen § 57 Schutzabstände, Schutzstreifen § 58 Anforderungen an brandgefährdete Bereiche § 59 Angriffswege zur Brandbekämpfung § 60 Feuerlöscheinrichtungen § 61 Löschmannschaften § 62 Brandschutzbeauftragte
- Gasschutzwesen § 63 Personal und Ausrüstung § 64 Geräteraum, Gerätewart § 65 Unterweisung und Schulung im Gasschutz, Eignungszeugnis § 66 Mitführen von Fluchtgeräten § 67 Arbeiten bei Gasgefahr § 68 Gasschutzbeauftragter, Überwachung des Gasschutzwesens § 69 Gasschutzplan, Gasalarmplan
- Umgang mit Sprengmitteln § 70 Allgemeines § 71 Lagerung und Aufbewahrung von Sprengmitteln § 72 Schutz vor Sprengwirkungen § 73 Sprengarbeiten im Bohrloch § 74 Verbleiben von Sprengmitteln im Bohrloch § 75 Verlust und Auffinden von Sprengmitteln
- Gerüste § 76 Festigkeit und Standsicherheit der Gerüste, Bauartzulassung § 77 Kennzeichnung der Gerüste, Belastungsangaben § 78 Gerüstbühnen § 79 Wetterschutz an Gerüsten § 80 Fahrsicherungen und Anzeigevorrichtungen § 81 Seilsicherheiten, Nachnehmen und Kürzen des Hebewerkseiles § 82 Bedienung des Hebewerkes § 83 Aufbau, Abbau und Umsetzen von Gerüsten § 84 Überwachung der Tragwerke von Gerüsten § 85 Überwachung der maschinellen Ausrüstung der Gerüste § 86 Gerüstbuch
- Bohrbetrieb § 87 Kennzeichnung der Bohrung § 88 Ansatzpunkte von Bohrungen § 89 Verrohrung und Zementation § 90 Absperreinrichtungen § 91 Totpump- und Druckentlastungseinrichtungen § 92 Bohrspülung § 93 Spülungspumpen § 94 Gestänge- und Verrohrungsarbeiten § 95 Umgang mit Zangen § 96 Spillarbeiten § 97 Abseilvorrichtungen § 98 Zementierarbeiten § 99 Testarbeiten § 100 Verhalten bei Ausbrüchen § 101 Verhalten bei Bohrlocheinbrüchen § 102 Überwachung des Bohrlochverlaufs § 103 Bohrergebnisse § 104 Schutz angebohrter Lagerstätten und Wasserhorizonte § 105 Bohrbericht § 106 Sicherung stilliegender Bohrungen
- Förderbohrungen § 107 Allgemeine Anforderungen § 108 Erdöl- und Erdgasförderbohrungen § 109 Tiefspeicherbohrungen § 110 Kavernenbohrungen § 111 Einpreß- und Versenkbohrungen § 112 Arbeiten an Förderbohrungen § 113 Testen und Freifördern von Erdöl- und Erdgasbohrungen § 114 Verhalten bei Ausbrüchen und Bohrlocheinbrüchen an Förderbohrungen § 115 Überwachung der Förderung und Einleitung § 116 Prüfungen vor Inbetriebnahme, wiederkehrende Prüfungen und Überprüfungen § 117 Förderbuch § 118 Sicherung stilliegender Förderbohrungen
- Gewinnung von Salzen durch Aussolen, Kavernen § 119 Erlaubnis § 120 Standsicherheit von Kavernen § 121 Aussolen von Kavernen § 122 Kaverneninnendruck § 123 Überwachung der Hohlraumentwicklung von Kavernen
- Lagerung von Erdöl und anderen brennbaren Flüssigkeiten § 124 Allgemeine Anforderungen § 125 Zulässige Lagerung § 126 Lagerung in Lagerbehältern § 127 Ausrüstung von Lagerbehältern § 128 Lagerung in ortsbeweglichen Gefäßen § 129 Lagerräume § 130 Auffangräume § 131 Zusammenlagern brennbarer Flüssigkeiten verschiedener Gefahrenklassen § 132 Füll- und Entleerstellen § 133 Bedienung und Wartung § 134 Untersuchungen und Prüfungen
- Rohrleitungen zur Beförderung von Erdöl, Erdgas und anderen Stoffen § 135 Allgemeine Anforderungen § 136 Leitungsführung, Schutzstreifen § 137 Leitungsverlegung § 138 Mit Förderbohrungen verbundene Rohrleitungen § 139 Zusätzliche Anforderungen an Rohrleitungen für schwefelwasserstoffhaltiges Erdgas § 140 Untersuchungen vor Inbetriebnahme § 141 Überwachung der Leitungstrasse § 142 Wiederkehrende Prüfungen § 143 Rohrleitungsbuch
- Überwachung des Förderbetriebes § 144 Allgemeine Anforderungen § 145 Ständig besetzte Stelle § 146 Fernüberwachung
- Bohrlochbild und rißliche Darstellungen § 147 Bohrlochbild § 148 Rißliche Darstellungen § 149 Messungen § 150 Messungen zur Feststellung von Einwirkungen auf die Tagesoberfläche § 151 Eintragungen und Nachtragungen in rißlichen Darstellungen § 152 Mitteilungspflicht § 153 Grenzbaue § 154 Vollständigkeit der rißlichen Darstellungen § 155 Vorlage- und Nachtragsfristen
- Schlußvorschriften § 156 Betriebsanweisungen und Dienstanweisungen § 157 Bauartzulassungen § 158 Anerkennung von Sachverständigen § 159 Ausnahmebewilligungen § 159a Elektrische Anlagen und Einrichtungen § 160 Bekanntmachung der Verordnung § 161 Ordnungswidrigkeiten § 162 Übergangsvorschriften § 163 Änderung von Vorschriften § 164 Aufhebung bisheriger Vorschriften § 165 Inkrafttreten Fußnoten *) Red. Anm.: Vgl. zur Anwendbarkeit auch Teil 1 Nr. 13 der Bekanntmachung nach § 25 der Allgemeinen Bundesbergverordnung über gegenstandslose landesrechtliche Vorschriften vom
- Januar 1996 (Bundesanzeiger Nr. 17, S. 729) Redaktionelle Hinweise Fundstelle: StAnz. 1981, 1696, StAnz. 1983, 1282 Permalink Diesen Link können Sie kopieren und verwenden, wenn Sie genau dieses Dokument verlinken möchten: https://www.rv.hessenrecht.hessen.de/perma?d=jlr-NNLHE000057CANN00000000001 Diesen Link können Sie kopieren und verwenden, wenn Sie immer auf die gültige Fassung der Vorschrift verlinken möchten: https://www.rv.hessenrecht.hessen.de/perma?j=TiefbohrV_HE_Inhaltsverzeichnis