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Eingangsformel FAG Landesnorm Hessen Gesetz zur Regelung des Finanzausgleichs (Finanzausgleichsgesetz - FAG -) in der Fassung vom 29. Mai 2007 gültig

Gesetz zur Regelung des Finanzausgleichs (Finanzausgleichsgesetz - FAG -) in der Fassung vom 29. Mai 2007 Übersicht Erster Abschnitt: Allgemeine Vorschriften §§ 1 bis 4 Zweiter Abschnitt: Allgemeine F

inanzzuweisungen §§ 5 bis 20 I. Allgemeines §§ 5 bis 7 II. Schlüsselzuweisungen an kreisangehörige Gemeinden §§ 8 bis 14 III. Schlüsselzuweisungen an kreisfreie Städte § 15 IV. Schlüsselzuweisungen an Landkreise §§ 16 bis 19 V. Finanzzuweisung an den Landeswohlfahrtsverband Hessen § 20 Dritter Abschnitt: Besondere Finanzzuweisungen §§ 21 bis 28 Allgemeine Grundsätze § 21 Zuweisungen zu den Ausgaben für Schulen § 22 Zuweisungen für Betreuungsangebote an Schulen § 22a Zuweisungen zu den Belastungen aus der örtlichen Sozialhilfe § 23 Zuweisungen zu den Belastungen aus der Grundsicherung für Arbeitsuchende § 23a Zuweisungen zu den Ausgaben der örtlichen Jugendhilfe § 23b Zuweisungen zu den Ausgaben für Kinder- und Jugenderholung, für Projekte der Jugendhilfe und zur Schaffung von familien- und kinderfreundlichen Rahmenbedingungen § 23c Zuweisungen nach § 32 des Hessischen Kinder- und Jugendhilfegesetzbuches § 23d Zuweisungen für den öffentlichen Personennahverkehr § 24 Zuweisungen für gemeinwirtschaftliche Leistungen im öffentlichen Personennahverkehr § 25 Zuweisungen zu den Ausgaben für Theater § 26 Zuweisungen zu den Ausgaben für Bibliotheken, Museen und Musikschulen § 26a Zuweisungen zu den Ausgaben für Straßen § 27 Zuweisungen zu den Belastungen der Heilkurorte § 27a Landesausgleichsstock § 28 Vierter Abschnitt: Ausgaben zur Finanzierung von Investitionen §§ 29 bis 36 Zuweisungen zu den Ausgaben für Investitionen § 29 Festsetzung der pauschalen Zuweisungen § 30 Abschlussprogramm Abwasser und pauschale Zuweisungen für wasserwirtschaftliche Maßnahmen § 31 Rechtsverordnung § 32 Zuwendungen zur Projektförderung § 33 Zuwendungen zu den Ausgaben für Krankenhäuser § 34 (gestrichen) § 35 (aufgehoben) § 36 Fünfter Abschnitt: Umlagen; Umlagegrundlagen §§ 37 bis 40c Kreisumlage § 37 Krankenhausumlage § 38 Verbandsumlage des Landeswohlfahrtsverbandes Hessen § 39 Umlagegrundlagen des Planungsverbandes Ballungsraum Frankfurt/Rhein-Main § 40 Verzinsung § 40a Zinsdienstumlage für das Sonderinvestitionsprogramm § 40b Kompensationsumlage kreisangehöriger Gemeinden § 40c Sechster Abschnitt: Sonstige Vorschriften §§ 41 bis 46a Zuwendungen außerhalb der Finanzausgleichsmasse § 41 Kreisausgleichsstock § 42 Verwaltungskosten § 43 Zuweisungen von Verwarnungsgeldern und Geldbußen § 44 Kriegsfolgelasten § 45 Polizeiversorgungslasten § 46 Ausgleichsleistungen an die Gemeinden für Belastungen durch die Neuregelung des Familienleistungsausgleichs § 46a Siebenter Abschnitt: Übergangs- und Schlussvorschriften §§ 47 bis 50 Berichtigungen § 47 Aufhebung von Leistungen § 48 Ausführungsbestimmungen § 49 Inkrafttreten, Außerkrafttreten § 50 Weitere Fassungen dieser Norm Eingangsformel FAG, vom 23.05.2013, gültig ab 01.01.2014 bis 31.12.2015 Eingangsformel FAG, vom 14.12.2012, gültig ab 01.01.2013 bis 31.12.2013 Eingangsformel FAG, vom 08.03.2011, gültig ab 01.04.2011 bis 31.12.2012 Eingangsformel FAG, vom 08.03.2011, gültig ab 16.03.2011 bis 31.03.2011 Eingangsformel FAG, vom 14.12.2009, gültig ab 01.01.2010 bis 31.12.2010 Eingangsformel FAG, vom 17.12.2007, gültig ab 01.01.2008 bis 31.12.2009 Eingangsformel FAG, vom 29.05.2007, gültig ab 01.01.2007 bis 31.12.2007 Redaktionelle Hinweise Fundstelle: GVBl. I 2007, 310 Permalink Diesen Link können Sie kopieren und verwenden, wenn Sie genau dieses Dokument verlinken möchten: https://www.rv.hessenrecht.hessen.de/perma?d=jlr-NNLHE0000580ANN00000000004 Diesen Link können Sie kopieren und verwenden, wenn Sie immer auf die gültige Fassung der Vorschrift verlinken möchten: https://www.rv.hessenrecht.hessen.de/perma?j=FinAusglG_HE_Eingangsformel

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