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§ 45 GemHVO 1974 Landesnorm Hessen Verordnung über die Aufstellung und Ausführung des Haushaltsplans der Gemeinden (Gemeindehaushaltsverordnung - GemH

Verordnung über die Aufstellung und Ausführung des Haushaltsplans der Gemeinden (Gemeindehaushaltsverordnung - GemHVO 1974 -) Vom 13. Juli 1973 § 45 Begriffsbestimmungen Bei der Anwendung dieser Veror

dnung sind die nachfolgenden Begriffe zugrunde zu legen: 1. Anlagekapital das für das Anlagevermögen von kostenrechnenden Einrichtungen gebundene Kapital (Wertansätze unter Berücksichtigung der Abschreibungen) 2. Anlagevermögen die Teile des Vermögens, die dauernd der Aufgabenerfüllung dienen, im einzelnen:

  1. a)Grundstücke
  2. b)bewegliche Sachen mit Ausnahme der geringwertigen Wirtschaftsgüter im Sinne des Einkommensteuergesetzes,
  3. c)dingliche Rechte,
  4. d)Beteiligungen sowie Wertpapiere, die die Gemeinde zum Zweck der Beteiligung erworben hat,
  5. e)Forderungen aus Darlehen, die die Gemeinde aus Mitteln des Haushalts in Erfüllung einer Aufgabe gewährt hat (ohne darlehensweise gewährte personenbezogene Leistungen nach dem Bundessozialhilfegesetz),
  6. f)Kapitaleinlagen der Gemeinde in Zweckverbänden oder anderen kommunalen Zusammenschlüssen,
  7. g)das von der Gemeinde in ihre Sondervermögen mit Sonderrechnung eingebrachte Eigenkapital 3. Außerplanmäßige Ausgaben Ausgaben, für deren Zweck im Haushaltsplan keine Mittel veranschlagt und keine Haushaltsausgabereste verfügbar sind 4. Baumaßnahmen Neu-, Erweiterungs- und Umbauten sowie die Instandsetzung an Bauten, soweit sie nicht der Unterhaltung baulicher Anlagen dient 5. Budget Vorgegebener Finanzrahmen, der einer Organisationseinheit zur selbständigen und eigenverantwortlichen Bewirtschaftung im Rahmen vorgegebener Sachziele zugewiesen ist 6. Durchlaufende Gelder Beträge, die für einen Dritten lediglich vereinnahmt und verausgabt werden 7. Erlaß Verzicht auf einen Anspruch 8. Fehlbetragder Betrag, um den unter Berücksichtigung der Haushaltsreste die Soll-Ausgaben in der Haushaltsrechnung höher sind als die Soll-Einnahmen 9. Fremde Mittel die in § 13 Nr. 2 und 3 genannten Beträge 10. Geldanlage der Erwerb von Wertpapieren und Forderungen aus Mitteln des Kassenbestandes oder aus den den Rücklagen zugewiesenen Mitteln 11. Haushaltsreste Einnahme- und Ausgabeansätze, die in das folgende Jahr übertragen werden 12. Haushaltsvermerke einschränkende oder erweiternde Bestimmungen zu Ansätzen des Haushaltsplans, insbesondere Vermerke über Deckungsfähigkeit, Übertragbarkeit, Zweckbindung und Sperren 13. Innere Darlehen die vorübergehende Inanspruchnahme von Mitteln 1. der Sonderrücklagen 2. der Sondervermögen ohne Sonderrechnung als Deckungsmittel im Vermögenshaushalt 14. Investitionen Ausgaben für die Veränderung des Anlagevermögens 15. Investitionsförderungsmaßnahmen Zuweisungen, Zuschüsse und Darlehen für Investitionen Dritter und für Investitionen der Sondervermögen mit Sonderrechnung 16. Ist-Ausgaben die tatsächlichen Ausgaben der Kasse 17. Ist-Einnahmen die tatsächlichen Einnahmen der Kasse 18. Kassenreste die Beträge, um die die Soll-Einnahmen höher sind als die Ist-Einnahmen (Kasseneinnahmereste) oder um die die Soll-Ausgaben höher sind als die Ist-Ausgaben (Kassenausgabereste) und die in einem späteren Haushaltsjahr zu zahlen sind 19. Kredite das unter der Verpflichtung zur Rückzahlung von Dritten oder von Sondervermögen mit Sonderrechnung aufgenommene Kapital mit Ausnahme der Kassenkredite 20. Niederschlagung die befristete oder unbefristete Zurückstellung der Weiterverfolgung eines fälligen Anspruchs der Gemeinde ohne Verzicht auf den Anspruch selbst 21. Schulden Rückzahlungsverpflichtungen aus Kreditaufnahmen und ihnen wirtschaftlich gleichkommenden Vorgängen sowie aus der Aufnahme von Kassenkrediten 22. Soll-Ausgaben die bis zum Abschlußtag zu leistenden und auf Grund von Auszahlungsanordnungen zum Soll des Haushaltsjahres gestellten Ausgaben 23. Soll-Einnahmen die bis zum Abschlußtag fälligen oder über den Abschlußtag hinaus gestundeten, auf Grund von Annahmeanordnungen zum Soll des Haushaltsjahres gestellten Einnahmen ohne die erlassenen und niedergeschlagenen Beträge 24. Tilgung von Krediten
  8. a)Ordentliche Tilgungdie Leistung des im Haushaltsjahr zurückzuzahlenden Betrages bis zu der in den Rückzahlungsbedingungen festgelegten Mindesthöhe
  9. b)Außerordentliche Tilgung die über die ordentliche Tilgung hinausgehende Rückzahlung einschließlich Umschuldung 25. Überplanmäßige Ausgaben Ausgaben, die die im Haushaltsplan veranschlagten Beträge und die Haushaltsausgabereste übersteigen 26. Überschuß der Betrag, um den unter Berücksichtigung der Haushaltsreste die Soll-Einnahmen des Vermögenshaushalts in der Haushaltsrechnung die Soll-Ausgaben für die in § 22 Abs. 2 genannten Zwecke und für die veranschlagte Zuführung zur allgemeinen Rücklage übersteigen 27. Umschuldung die Ablösung von Krediten durch andere Kredite 28. Verfügungsmittel Beträge die für dienstliche Zwecke, für die keine Ausgaben veranschlagt sind, zur Verfügung stehen 29. Vorjahr das dem Haushaltsjahr vorangehende Jahr 30. Vorschüsse und Verwahrgelder die in § 29 genannten Beträge und die durchlaufenden Gelder. Redaktionelle Hinweise Fundstelle: GVBl. I 1973, 275 Permalink Diesen Link können Sie kopieren und verwenden, wenn Sie genau dieses Dokument verlinken möchten: https://www.rv.hessenrecht.hessen.de/perma?d=jlr-NNLHE000058D3NN00000000061 Diesen Link können Sie kopieren und verwenden, wenn Sie immer auf die gültige Fassung der Vorschrift verlinken möchten: https://www.rv.hessenrecht.hessen.de/perma?j=GemHV_HE_!_45

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