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Inhaltsverzeichnis LehrBiG HE Landesnorm Hessen Hessisches Lehrerbildungsgesetz vom 29. November 2004 gültig ab: 23.06.2011 (gegenstandslos)

Hessisches Lehrerbildungsgesetz *) Vom

  1. November 2004 Inhaltsübersicht ERSTER TEIL Allgemeine Bestimmungen § 1 Ziele und Inhalte der Lehrerbildung § 2 Grundqualifikationen der Lehrkräfte, Nachweis der Qualifizierung § 3 Organisation der Lehrerbildung § 4 Trägereinrichtungen der Lehrerbildung § 5 Überprüfung der institutionellen Leistungen § 6 Kooperationen § 7 Aufsicht, Genehmigungs- und Anzeigepflichten ZWEITER TEIL Studium, Praktika § 8 Ziel des Studiums § 9 Modulare Studienstruktur § 10 Studium für das Lehramt an Grundschulen § 11 Studium für das Lehramt an Hauptschulen und Realschulen § 12 Studium für das Lehramt an Gymnasien § 13 Studium für das Lehramt an beruflichen Schulen § 14 Studium für das Lehramt an Förderschulen § 15 Praktika und schulpraktische Studien § 16 Nähere Ausgestaltung des Studiums und der Praktika DRITTER TEIL Erste Staatsprüfung § 17 Zweck der Prüfung § 18 Prüfungsausschüsse und Prüfer § 19 Teile der Prüfung § 20 Zulassung zu den Klausuren und mündlichen Prüfungen § 21 Wissenschaftliche Hausarbeit § 22 Klausuren § 23 Mündliche Prüfung § 24 Noten und Punkte § 25 Rücktritt, Verhinderung, Versäumnis § 26 Täuschungsversuche, Ordnungsverstöße § 27 Lehramtsbezogene Regelungen für die Prüfung § 28 Nachholprüfung § 29 Gesamtnote § 30 Wiederholungsprüfung § 31 Freiversuch § 32 Zeugnis § 33 Erweiterungsprüfung § 34 Nähere Ausgestaltung der Ersten Staatsprüfung VIERTER TEIL Pädagogische Ausbildung Erster Abschnitt Allgemeine Bestimmungen § 35 Ziel der Ausbildung § 36 Aufnahme in den Vorbereitungsdienst § 37 Zulassungsbeschränkungen § 38 Dauer und Gliederung der pädagogischen Ausbildung § 39 Studienseminare und Ausbildungsschulen § 40 Nähere Ausgestaltung der pädagogischen Ausbildung § 40a Pädagogische Facharbeit Zweiter Abschnitt Bewertungen § 41 Leistungsbewertung § 42 Bewertung des Ausbildungsstandes FÜNFTER TEIL Zweite Staatsprüfung und Prüfung zum Erwerb der Lehrbefähigung in arbeitstechnischen Fächern § 43 Zweck der Prüfung § 44 Teile der Prüfung, Prüfungsausschuss § 45 Zulassung, Prüfungsverfahren § 46 (aufgehoben) § 47 Unterrichtspraktische Prüfung § 48 Mündliche Prüfung § 49 (aufgehoben) § 50 Gesamtbewertung § 51 Wiederholungsprüfung § 52 Zeugnis § 53 Entlassung aus dem Vorbereitungsdienst § 54 Nähere Ausgestaltung der Zweiten Staatsprüfung und der Prüfung zum Erwerb der Lehrbefähigung in arbeitstechnischen Fächern SECHSTER TEIL Zusatzprüfungen § 55 Allgemeine Bestimmungen § 55a Zusatzprüfung zum Erwerb der Befähigung zum Lehramt an Grundschulen § 56 Zusatzprüfung zum Erwerb der Befähigung zum Lehramt an Hauptschulen und Realschulen § 57 Zusatzprüfung zum Erwerb der Befähigung zum Lehramt an Förderschulen § 57a Nähere Ausgestaltung der Zusatzprüfung SIEBTER TEIL Lehrbefähigungen, Unterrichtserlaubnis § 58 Lehrbefähigung für die einzelnen Schularten § 59 Außerhalb Hessens und in anderen Ausbildungsgängen erworbene Lehrbefähigungen § 60 Anrechnung von Studienzeiten und Prüfungsleistungen § 61 EU-Staatsangehörige § 62 Unterrichtserlaubnis, Religions- und Weltanschauungsunterricht ACHTER TEIL Fortbildung und Personalentwicklung § 63 Aufgaben der Fortbildung und Personalentwicklung § 64 Träger und Zuständigkeiten § 65 Akkreditierung § 66 Teilnahme- und Nachweispflicht § 67 Fortbildungsplan der Schule NEUNTER TEIL Zuständigkeit zum Erlass von Rechtsverordnungen und Ausschluss der elektronischen Form § 68 Zuständigkeit zum Erlass von Rechtsverordnungen und Ausschluss der elektronischen Form ZEHNTER TEIL Übergangs- und Schlussbestimmungen § 69 Übergangsvorschrift § 70 Aufhebung des Gesetzes über das Lehramt an öffentlichen Schulen § 71 In-Kraft-Treten, Außer-Kraft-Treten Weitere Fassungen dieser Norm Inhaltsverzeichnis LehrBiG HE, vom 29.11.2004, gültig ab 08.12.2004 bis 22.06.2011 Fußnoten *) Verkündet als Artikel 1 des Dritten Gesetzes zur Qualitätssicherung in hessischen Schulen vom
  2. November 2004 (GVBl. S. 330) Redaktionelle Hinweise Fundstelle: GVBl. I 2004, 330 Permalink Diesen Link können Sie kopieren und verwenden, wenn Sie genau dieses Dokument verlinken möchten: https://www.rv.hessenrecht.hessen.de/perma?d=jlr-NNLHE0000591ENN00000000002 Diesen Link können Sie kopieren und verwenden, wenn Sie immer auf die gültige Fassung der Vorschrift verlinken möchten: https://www.rv.hessenrecht.hessen.de/perma?j=LehrBiG_HE_Inhaltsverzeichnis

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