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§ 38 LehrPädAusbuaV HE Landesnorm Hessen - Aufhebung von Vorschriften Verordnung über die Pädagogische Ausbildung, die Zweite Staatsprüfung für die Le

Verordnung über die Pädagogische Ausbildung, die Zweite Staatsprüfung für die Lehrämter und die Prüfung zum Erwerb der Lehrbefähigung in arbeitstechnischen Fächern Vom 6. Dezember 2001 § 38 Aufhebung

von Vorschriften Folgende Vorschriften werden aufgehoben

  1. die Verordnung über die Pädagogische Ausbildung und die Zweite Staatsprüfung für die Lehrämter vom
  2. Oktober 1990 (GVBl. I S. 567, 610), zuletzt geändert durch Verordnung vom
  3. Januar 2000 (GVBl. I S. 50),
  4. die Verordnung über die Berufspädagogische Ausbildung und die Prüfung zum Erwerb der Lehrbefähigung in arbeitstechnischen Fächern vom
  5. September 1995 (GVBl. I S. 465), zuletzt geändert durch Verordnung vom
  6. Januar 2000 (GVBl. I S. 51),
  7. die Verordnung über die Befähigung zum Lehramt an besonderen Fachschulen vom
  8. August 1976 (GVBl. I S. 321), zuletzt geändert durch Verordnung vom
  9. Oktober 1990 (GVBl. I S. 739),
  10. die Verordnung über die Richtlinien für die Pädagogische Ausbildung für die Lehrämter vom
  11. April 1994 (GVBl. I S. 214),
  12. der Erlass über die Zweite Staatsprüfung für die Lehrämter vom
  13. Januar 1990 (ABl. 2/90 S.117), 6, der Erlass über die Unterrichtsverpflichtung der Referendare (Doppelbesetzung) vom
  14. April 1992 (ABl. 5/92 S. 337),
  15. der Erlass über Vertretungsstunden von Referendarinnen und Referendaren sowie von Fachlehreranwärterinnen und Fachlehreranwärtern vom
  16. Juli 1993 (ABl. 9/93 S. 754),
  17. der Erlass über die Verkürzung des Vorbereitungsdienstes für die Lehrämter gemäß § 4 Abs. 3 der Verordnung über die Pädagogische Ausbildung und die Zweite Staatsprüfung für die Lehrämter vom
  18. August 1993 (ABl. 9/93 S. 753),
  19. der Erlass über die Ausbildung der Referendarinnen und Referendare für das Lehramt an Sonderschulen in einem gemeinsamen Unterricht an allgemeinen Schulen vom
  20. Mai 1995 (ABl. 7/95 S. 362),
  21. der Erlass über die Dienstordnung für die Ausbilderinnen und Ausbilder im Vorbereitungsdienst für die Lehrämter und die Lehrbefähigung in arbeitstechnischen Fächern vom
  22. August 1995 (ABl. 9/95 S. 544),
  23. der Erlass über Ausbildungsaufträge am Studienseminar für Lehrkräfte, die mit besonderen Funktionen betraut sind, vorn
  24. September 1996 (ABl. 10/96 S. 528),
  25. der Erlass über § 3 und § 19 der Verordnung über die Pädagogische Ausbildung und die Zweite Staatsprüfung für die Lehrämter vom
  26. November 1996 (ABl. 12/96 S. 614),
  27. der Erlass über die Unterrichtsverpflichtung der Referendarinnen und Referendare sowie der Fachlehreranwärterinnen und Fachlehreranwärter (Doppelbesetzung) vom
  28. Februar 2000 (im Amtsblatt nicht veröffentlichter Erlass an die Staatlichen Schulämter). Redaktionelle Hinweise Fundstelle: GVBl. I 2001, 526 Permalink Diesen Link können Sie kopieren und verwenden, wenn Sie genau dieses Dokument verlinken möchten: https://www.rv.hessenrecht.hessen.de/perma?d=jlr-NNLHE00005924NN00000000046 Diesen Link können Sie kopieren und verwenden, wenn Sie immer auf die gültige Fassung der Vorschrift verlinken möchten: https://www.rv.hessenrecht.hessen.de/perma?j=LehrP%C3%A4dAusbuaV_HE_!_38

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