Hessisches Gesetz über den Brandschutz, die Allgemeine Hilfe und den Katastrophenschutz (HBKG) Vom 17. Dezember 1998 Übersicht Erster Abschnitt Aufgaben und Organisation des Brandschutzes, der Allgemeinen Hilfe und des Katastrophenschutzes § 1 Zweck und Anwendungsbereich § 2 Aufgabenträger § 3 Aufgaben der Gemeinden § 4 Aufgaben der Landkreise § 5 Aufgaben des Landes Zweiter Abschnitt Brandschutz und Allgemeine Hilfe Erster Titel Aufgaben und Organisation der Feuerwehren § 6 Aufgabenbereich § 7 Aufstellung der Gemeindefeuerwehren § 8 Jugendfeuerwehren Zweiter Titel Feuerwehrangehörige § 9 Hauptamtliche Feuerwehrangehörige § 10 Ehrenamtliche Feuerwehrangehörige § 11 Rechtsstellung der ehrenamtlichen Feuerwehrangehörigen Dritter Titel Leitung § 12 Leitung der Gemeindefeuerwehr § 13 Kreisbrandinspektoren, Kreisbrandmeister Vierter Titel Nichtöffentliche Feuerwehren § 14 Werkfeuerwehren Fünfter Titel Vorbeugender Brandschutz § 15 Gefahrenverhütungsschau § 16 Zuständigkeit § 17 Brandsicherheitsdienst § 18 Brandschutzerziehung, Brandschutzaufklärung und Selbsthilfe Sechster Titel Organisationen in der Allgemeinen Hilfe § 19 Mitwirkung und Aufgaben der Organisationen Siebter Titel Abwehrender Brandschutz und Allgemeine Hilfe § 20 Gesamteinsatzleitung § 21 Befugnisse der Gesamteinsatzleitung § 22 Nachbarliche Hilfe § 23 Brandschutz und Allgemeine Hilfe auf Verkehrswegen Dritter Abschnitt Katastrophenschutz Erster Titel Organisation des Katastrophenschutzes § 24 Begriff der Katastrophe § 25 Katastrophenschutzbehörden § 26 Einheiten und Einrichtungen des Katastrophenschutzes § 27 Mitwirkung öffentlicher und privater Einheiten und Einrichtungen § 28 Mitwirkung von Dienststellen Zweiter Titel Maßnahmen des Katastrophenschutzes § 29 Vorbereitende Maßnahmen § 30 Katastrophenschutzstab § 31 Katastrophenschutzpläne § 32 Katastrophenschutzübungen § 33 Abwehrende Maßnahmen § 34 Feststellung des Katastrophenfalles § 35 Besondere Zuständigkeiten Dritter Titel Gesundheitswesen § 36 Zusammenarbeit im Gesundheitswesen § 37 Vierter Titel Helferinnen und Helfer § 38 Allgemeines § 39 Rechtsverhältnisse § 40 Haftung für Schäden Vierter Abschnitt Technische Einsatzleitung und Führungsorganisation § 41 Technische Einsatzleitung § 42 Befugnisse der technischen Einsatzleitung § 43 Führungsorganisation Fünfter Abschnitt Pflichten der Bevölkerung § 44 Gefahrenmeldung § 45 Vorsorgepflicht der Eigentümerinnen oder Eigentümer und der Besitzerinnen oder Besitzer von Grundstücken § 46 Duldungspflichten der Eigentümerinnen oder Eigentümer und der Besitzerinnen oder Besitzer von Grundstücken § 47 Pflichten einer Betreiberin oder eines Betreibers einer Anlage mit besonderem Gefahrenpotential § 48 Externe Notfallpläne für schwere Unfälle mit gefährlichen Stoffen § 49 Hilfeleistungspflichten § 50 Entschädigung Sechster Abschnitt Ergänzende Bestimmungen, Aufsicht, Kosten Erster Titel Ergänzende Bestimmungen § 51 Pflichten der am Einsatzort Anwesenden § 52 Ausschluß der Heranziehung für militärische und polizeiliche Aufgaben § 53 Landesfeuerwehrschule § 54 Leitstellen § 55 Datenschutz § 56 Landesbeirat für Brandschutz, Allgemeine Hilfe und Katastrophenschutz § 57 Übungen Zweiter Titel Aufsicht § 58 Aufsichtsbefugnisse im Brandschutz und in der Allgemeinen Hilfe § 59 Aufsichtsbefugnisse im Katastrophenschutz Dritter Titel Kosten § 60 Kostenpflicht § 61 Kostenersatz bei Einsatz der Feuerwehren § 62 Kostenersatz bei einer Katastrophe § 63 Feuerschutzsteuer Siebter Abschnitt Schlußvorschriften § 64 Einschränkung von Grundrechten § 65 Bußgeldvorschriften § 66 Gemeindefreie Grundstücke § 67 Übergangsbestimmungen § 68 Aufhebung bisherigen Rechts § 69 Ermächtigungen § 70 In-Kraft-Treten, Außer-Kraft-Treten Weitere Fassungen dieser Norm Inhaltsverzeichnis HBKG, vom 18.11.2009, gültig ab 02.12.2009 bis (gegenstandslos) Inhaltsverzeichnis HBKG, vom 15.11.2007, gültig ab 29.11.2007 bis 01.12.2009 Inhaltsverzeichnis HBKG, vom 17.12.1998, gültig ab 01.01.2004 bis 31.12.2004 Redaktionelle Hinweise Fundstelle: GVBl. I 1998, 530 Permalink Diesen Link können Sie kopieren und verwenden, wenn Sie genau dieses Dokument verlinken möchten: https://www.rv.hessenrecht.hessen.de/perma?d=jlr-NNLHE0000597DNN00000000004 Diesen Link können Sie kopieren und verwenden, wenn Sie immer auf die gültige Fassung der Vorschrift verlinken möchten: https://www.rv.hessenrecht.hessen.de/perma?j=Brand%2FKatSchG_HE_Inhaltsverzeichnis
KI-Erklärung auf Basis des amtlichen Gesetzestextes. Orientierend, ersetzt keine Rechtsberatung.