Beschluss über die Zuständigkeit der einzelnen Ministerinnen und Minister nach Art. 104 Abs. 2 der Verfassung des Landes Hessen Vom 2. November 2005 9 Geschäftsbereich der Hessischen Sozialministerin 901 Frauenangelegenheiten, 902 Hessisches Gleichberechtigungsgesetz, 903 Arbeitsmarkt, Bundesagentur für Arbeit, Arbeitsförderung, 904 Ausbildungsplatzförderung, soweit die soziale Komponente im Vordergrund steht 8) , 905 Arbeitsrecht, Tarifwesen, 906 Arbeitszeitflexibilisierung, 907 Europäischer Sozialfonds, 908 Berufliche Rehabilitation, 909 Bildungsurlaub, Weiterbildung für Arbeitnehmer, 910 Neue Beschäftigungsformen, 911 Arbeitsschutz, Gesundheitsschutz und Gesundheitsförderung im Arbeitsleben, Arbeitsschutzmanagement in den Betrieben, 912 Schutz besonderer Personengruppen, Arbeitszeitrecht, Fahrpersonal und Verkaufsstellen, Heimarbeit, 913 Arbeitsmedizin und Industriehygiene, Berufskrankheiten, Gewerbetoxikologie, 914 Sicherheitstechnik, Produktsicherheit, Anlagensicherheit (auch hinsichtlich der Störfallverordnung), Gerätesicherheit, überwachungsbedürftige Anlagen, Sachverständigenwesen, 915 Technischer Arbeitsschutz, Röntgenverordnung, Schutz vor nichtionisierenden Strahlen, Medizinproduktegesetz, 916 Gefahrstoff- und Biostoffverordnung, Sprengstoffwesen, 917 Angelegenheiten der gesetzlichen Krankenversicherung, der gesetzlichen Rentenversicherung der Arbeiter, der Angestellten und der knappschaftlichen Versicherung, der gesetzlichen Unfallversicherung, der sozialen Pflegeversicherung, der Alterssicherung für Landwirte, der Krankenversicherung der Landwirte, der Alterssicherung für freie Berufe, der Selbstverwaltungsorgane nach dem Sozialgesetzbuch, 918 Angelegenheiten der vertragsärztlichen und vertragszahnärztlichen Versorgung, 919 Grundsicherung für Arbeitssuchende, Sozialhilfe, Landesblindengeld, Maßnahmen für Personen mit besonderen sozialen Schwierigkeiten, Asylbewerberleistungsgesetz, 920 Angelegenheiten des Betreuungsbehördengesetzes, Betreuungsvereine, 921 Eingliederungshilfe für Menschen mit Behinderungen, soziale Rehabilitation, Frühförderung, Fachplanung für Menschen mit Behinderungen, 922 Recht der behinderten Menschen, 923 Soziales Entschädigungsrecht, 924 Seniorenpolitik, Altenhilfe, Fachplanung für alte Menschen, Personal für Altenpflege und Familienpflege, Ausbildung von Altenpflegekräften, Ambulante Dienste, 925 Heimaufsicht über Altenheime, Altenwohnheime und Pflegeheime für Volljährige, 926 Europäische Sozialordnung, 927 Anerkennung und Förderung von Schuldnerberatungsstellen, 928 Sozialplanung, Betreuungskonzepte zur Sozial- und Familienpolitik, 929 Wahrnehmung der Aufgaben der Kinder- und Jugendhilfe (einschließlich Landesjugendamt), Fachkräfte der Sozial- und Jugendhilfe, 930 Kindertagesbetreuung, Absicherung und Tätigkeitsbegleitung von Tagesmüttern, 931 Familienpolitik, Familienförderung, Adoption, Gleichgeschlechtliche Lebensformen, 932 Schwangerschaftskonfliktberatung, 933 Medizinischer Umweltschutz, Umwelttoxikologie, umweltgefährdende Stoffe, gesundheitliche Umwelthygiene, 934 Heil- und Fachberufe des Gesundheitswesens, 935 Krankenhausplanung, Krankenhauswesen einschließlich Pflegesatzrecht, Weiterentwicklung von Hospizen, Palliativversorgung, 936 Maßregelvollzug, 937 Krankentransport- und Rettungswesen, 938 Infektionshygiene, 939 Öffentliche Gesundheitsvor- und -fürsorge, 940 Öffentlicher Gesundheitsdienst, 941 Arzneimittel- und Apothekenwesen im Bereich Humanmedizin, 942 so genannte Sekten und Psychogruppen, 943 Integrations-, Migrations- und Flüchtlingspolitik, 944 Erstaufnahmeeinrichtungen einschließlich Aufnahmeverfahren, Unterbringung und Betreuung ausländischer Flüchtlinge, 945 Vorläufige Unterbringung und Betreuung ausländischer Flüchtlinge in Gemeinschaftsunterkünften, 946 Verteilung, Aufnahme, Unterbringung und Betreuung ausländischer Flüchtlinge in den Kommunen einschließlich Kostenerstattung, 947 Beauftragter für Heimatvertriebene und Spätaussiedler, Vertriebenen- und Lastenausgleichsrecht, vorläufige Unterbringung von Spätaussiedlern, 948 Eingliederung und Betreuung sowie kulturelle Angelegenheiten, weiteres Kriegsfolgenrecht, 949 Wiedergutmachung einschließlich Härtefonds für NS-Opfer. Unmittelbar nachgeordnet 950 Hessisches Landesprüfungs- und Untersuchungsamt im Gesundheitswesen. 9) Rechtsaufsicht 951 Landesversicherungsanstalt Hessen, 952 Unfallkasse Hessen, 953 Land- und Forstwirtschaftliche Berufsgenossenschaft Hessen, Rheinland-Pfalz und Saarland, 954 Landwirtschaftliche Alterskasse Hessen, Rheinland-Pfalz und Saarland, 955 Landwirtschaftliche Krankenkasse Hessen, Rheinland-Pfalz und Saarland, 956 Landwirtschaftliche Pflegekasse Hessen, Rheinland-Pfalz und Saarland, 957 AOK - Die Gesundheitskasse in Hessen, 958 Pflegekasse bei der AOK - Die Gesundheitskasse in Hessen, 959 BKK Landesverband Hessen, 960 IKK Hessen, 961 Krankenkasse „Eintracht“ - Ersatzkasse - in Heusenstamm, 962 Pflegekasse bei der Krankenkasse „Eintracht“ - Ersatzkasse - in Heusenstamm, 963 Medizinischer Dienst der Krankenversicherung in Hessen, 964 Kassenärztliche Vereinigung Hessen, 965 Kassenzahnärztliche Vereinigung Hessen, 966 Berufsständische Versorgungseinrichtungen der Heilberufskammern, 967 Landeswohlfahrtsverband Hessen als Hauptfürsorgestelle, 968 Landesärztekammer Hessen, 969 Landeszahnärztekammer Hessen, 970 Landesapothekerkammer Hessen, 971 Landeskammer für Psychologische Psychotherapeutinnen und -therapeuten Hessen. Fachaufsicht 972 Öffentlich-rechtliche Zusatzversorgungskassen, 973 Landeswohlfahrtsverband Hessen auf den Gebieten der Volkswohlfahrt und des Gesundheitswesens Weitere Fassungen dieser Norm 9 MinZustBes HE 2005, vom 02.11.2005, gültig ab 03.11.2005 bis 28.11.2007 Fußnoten 8) z. Zt. insbesondere die Programme Benachteiligtenprogramm, Leistungsbeeinträchtigtenprogramm (AKZ), Betriebliche Ausbildungsplätze für allein erziehende Mütter unter 27 Jahren, Fit für Ausbildung und Beruf (FAUB), Ausbildung in der Migration und Ausbildung statt Sozialhilfe. 9) Dienstaufsichtlich dem Regierungspräsidium Gießen unterstellt. Permalink Diesen Link können Sie kopieren und verwenden, wenn Sie genau dieses Dokument verlinken möchten: https://www.rv.hessenrecht.hessen.de/perma?d=jlr-NNLHE00005A11NN00000000021 Diesen Link können Sie kopieren und verwenden, wenn Sie immer auf die gültige Fassung der Vorschrift verlinken möchten: https://www.rv.hessenrecht.hessen.de/perma?j=MinZustBes_HE_9
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