Anordnung über die Vertretung des Landes Hessen im Geschäftsbereich des Hessischen Ministeriums für Umwelt, Ländlichen Raum und Verbraucherschutz Vom 13. Februar 2005 II. Prozessvertretung 4. In Verfahren vor den Zivilgerichten, den Arbeitsgerichten, den Sozialgerichten und den Finanzgerichten wird das Land Hessen in meinem Geschäftsbereich als Partei oder als Verfahrensbeteiligter durch die Regierungspräsidien, das Hessische Landesamt für Umwelt und Geologie, den Landesbetrieb Hessisches Landeslabor, den Landesbetrieb Landwirtschaft Hessen, den Landesbetrieb Hessisches Landgestüt Dillenburg, den Landesbetrieb Hessen-Forst und die Landräte und Oberbürgermeister als Behörden der Landesverwaltung vertreten. 5. In Verfahren vor den Gerichten der allgemeinen Verwaltungsgerichtsbarkeit wird das Land Hessen in meinem Geschäftsbereich durch die Dienststelle vertreten, die den angefochtenen Verwaltungsakt erlassen hat oder die für die Angelegenheit zuständig ist, die dem Verfahren zugrunde liegt. Abweichend von Satz 1 wird das Land Hessen in Angelegenheiten der landwirtschaftlichen Förderung ausschließlich durch das Regierungspräsidium Gießen vertreten soweit und solange die Zuständigkeit für den Erlass des angefochtenen Verwaltungsaktes bei den Landräten als Behörden der Landesverwaltung liegt. Bei Änderung der Zuständigkeit im Laufe des Verfahrens ist für die Prozessvertretung die aktuelle Zuständigkeitsregelung maßgebend. 6. In Verfahren, die sich gegen Entscheidungen oder andere Tätigkeiten der Hessischen Bezügestelle richten, wird die Prozessvertretung der Hessischen Bezügestelle übertragen. 7. Das Ministerium der Finanzen ist über Rechtsstreitigkeiten zu unterrichten, deren Streitwert 1 500 000 Euro übersteigt oder bei denen aus anderen Gründen eine diesen Betrag übersteigende finanzielle Belastung des Landes zu besorgen ist. Berichte über solche Rechtsstreitigkeiten sind mir auf dem Dienstweg zur Weitergabe an das Ministerium der Finanzen vorzulegen. Sie müssen unter Wahrung der Belange des Datenschutzes folgende Angaben enthalten:
KI-Erklärung auf Basis des amtlichen Gesetzestextes. Orientierend, ersetzt keine Rechtsberatung.