Beschluss über die Zuständigkeit der einzelnen Ministerinnen und Minister nach Art. 104 Abs. 2 der Verfassung des Landes Hessen Vom 28. April 2003 3 Geschäftsbereich des Hessischen Ministers der Finanzen 301 Verwaltung der Gemeinschafts-, Landes- und Realsteuern sowie der Bundessteuern und der Steuern der Kirchen und Religionsgemeinschaften, soweit Landesfinanzbehörden damit beauftragt sind, 302 Verwaltungskostenwesen (Gebühren und Auslagen), 303 Einheitsbewertung einschließlich der Bodenschätzung, 304 Lastenausgleichsgesetz (Abgabenteil), 305 Steuerberatungsgesetz, 306 Zentrale Bezügeabrechnung, 307 Haushalts-, Kassen- und Rechnungswesen, einschließlich zentraler Dienstleistungen (HCC), 308 Versorgungsrücklage, 309 Regelung des Finanzausgleichs gegenüber dem Bund, unter den Ländern und zwischen Land, Gemeinden und Gemeindeverbänden, 310 Staatsschulden, 311 Hessischer Investitionsfonds, 312 Staatsbürgschaften und Garantien, 313 Staatliche Finanzierungshilfen, 314 Grundsatzangelegenheiten des staatlichen Vermögens, Entscheidung über die Verwendung frei werdender Ressortliegenschaften, 315 Allgemeines Grundvermögen, 316 Behördenzentren und -häuser, 317 Rückerstattungsangelegenheiten, 318 Beteiligung an privatrechtlichen Unternehmen; Gewährträgerschaften, 319 Staatlicher Hochbau (Land, Bund, Militär, Dritte); Bauberatungsstelle des Landes für mit staatlichen Mitteln geförderte Hochbauten, 320 Verteidigungslastenverwaltung, 321 Staatslotterien, 322 Selbstversicherung der Dienstfahrzeuge des Landes, 323 Rahmenverträge für Risiken bei Dienstfahrten mit Kraftfahrzeugen, 324 Bestimmungen für Beschaffung und Betrieb landeseigener Kraftfahrzeuge, 325 Zentrale Beschaffung, 326 IT-Dienstleistungen für die Landesverwaltung, 327 Personalentwicklungsbörse. Unmittelbar nachgeordnet 328 Oberfinanzdirektion, 329 Hessische Zentrale für Datenverarbeitung, 330 Landesfinanzschule Hessen *) , 331 Verwaltungsfachhochschule in Rotenburg an der Fulda *) , 332 Hessische Bezügestelle **) , 333 Landesbetrieb Hessisches Immobilienmanagement, 334 Landesbetrieb Hessenpark, 335 Landesbetrieb Hessische Staatsbäder, 336 Landesbetrieb Hessische Lotterieverwaltung. Staatsaufsicht 337 Steuerberaterkammer Hessen, 338 Versorgungswerk der Steuerberater in Hessen, 339 Süddeutsche Klassenlotterie (gemeinsam mit den beteiligten Ländern). Fußnoten *) Dienst- und fachaufsichtlich im Einvernehmen mit dem Ministerium der Justiz Dienst- und fachaufsichtlich im Einvernehmen mit dem Ministerium der Justiz **) Fachaufsichtlich auch dem Ministerium des Innern und für Sport unterstellt. Permalink Diesen Link können Sie kopieren und verwenden, wenn Sie genau dieses Dokument verlinken möchten: https://www.rv.hessenrecht.hessen.de/perma?d=jlr-NNLHE00005A14NN00000000005 Diesen Link können Sie kopieren und verwenden, wenn Sie immer auf die gültige Fassung der Vorschrift verlinken möchten: https://www.rv.hessenrecht.hessen.de/perma?j=MinZustBes_HE_3
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