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§ 3 HmbMittebEVerkZV HA 66 Landesnorm Hamburg - Schlussvorschrift Sechsundsechzigste Verordnung über die Erweiterung der Verkaufszeiten aus Anlass von

Verordnung über die Erweiterung der Verkaufszeiten aus Anlass von besonderen Ereignissen im Bezirk Hamburg-Mitte Vom 26. Mai 2026 Zum 28.08.2026 aktuellste verfügbare Fassung der Gesamtausgabe

Sechsundsechzigste Verordnung über die Erweiterung der Verkaufszeiten aus Anlass von besonderen Ereignissen im Bezirk Hamburg-Mitte vom

  1. Mai 2026 Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis Titel Gültig ab Sechsundsechzigste Verordnung über die Erweiterung der Verkaufszeiten aus Anlass von besonderen Ereignissen im Bezirk Hamburg-Mitte vom
  2. Mai 2026 13.06.2026 Eingangsformel 13.06.2026 § 1 - Sonntagsöffnung am
  3. September 2026 13.06.2026 § 2 - Sonntagsöffnung am
  4. November 2026 13.06.2026 § 3 - Schlussvorschrift 13.06.2026 Auf Grund von § 8 Absatz 1 Satz 2 des Ladenöffnungsgesetzes vom
  5. Dezember 2006 (HmbGVBl. S. 611), geändert am
  6. Dezember 2009 (HmbGVBl. S. 444, 449), in Verbindung mit der Weiterübertragungsverordnung-Verkaufszeiten vom
  7. April 2018 (HmbGVBl. S. 82), zuletzt geändert am
  8. Mai 2025 (HmbGVBl. S. 433, 435), wird verordnet:

Eingangsformel § 1 Sonntagsöffnung am 27. September 2026

(1)Verkaufsstellen dürfen am Sonntag, dem
  1. September 2026, in der Zeit von 13 Uhr bis 18 Uhr geöffnet sein aus Anlass der Veranstaltungen
  2. „Kinder, Jugend & Familie“,
  3. „Kinder, Jugend & Familie“,
  4. „Winterfit“ - Großer Bikertreff mit kostenlosem Motorradmarkt zum Saisonende.
(2)Nach § 8 Absatz 1 Satz 3 des Ladenöffnungsgesetzes wird die Freigabe der Öffnungszeiten nach Absatz 1
  1. Nummer 1 auf die Kerncity innerhalb des Wallrings (Steintorwall, Glockengießerwall, Esplanade, Caffamacherreihe bis Graskeller, Willy-Brandt-Straße bis Klosterwall) und das nördliche Überseequartier in der HafenCity sowie das Westfield Hamburg-Überseequartier (innerhalb des durch Überseeallee ab Magdeburger Brücke, San-Francisco-Straße, Hübenerstraße bis Einmündung Vancouverstraße sowie Vancouverstraße verlängert bis Chicagokai und Elbe umgrenzten Gebiets),
  2. Nummer 2 auf das Billstedt Center, Möllner Landstraße 3,
  3. Nummer 3 auf die Verkaufsstelle in der Süderstraße 83 beschränkt.

§ 1§ 2 Sonntagsöffnung am 8. November 2026

(1)Verkaufsstellen dürfen am Sonntag, dem
  1. November 2026, in der Zeit von 13 Uhr bis 18 Uhr geöffnet sein aus Anlass der Veranstaltungen
  2. „Kunst und Kultur“,
  3. „Kultur“ - Laternenumzug,
  4. „Schraubertipps Live-Vorführung“.
(2)Nach § 8 Absatz 1 Satz 3 des Ladenöffnungsgesetzes wird die Freigabe der Öffnungszeiten nach Absatz 1
  1. Nummer 1 auf die Kerncity innerhalb des Wallrings (Steintorwall, Glockengießerwall, Esplanade, Caffamacherreihe bis Graskeller, Willy-Brandt-Straße bis Klosterwall) und das nördliche Überseequartier in der HafenCity sowie das Westfield Hamburg-Überseequartier (innerhalb des durch Überseeallee ab Magdeburger Brücke, San-Francisco-Straße, Hübenerstraße bis Einmündung Vancouverstraße sowie Vancouverstraße verlängert bis Chicagokai und Elbe umgrenzten Gebiets),
  2. Nummer 2 auf das Billstedt Center, Möllner Landstraße 3,
  3. Nummer 3 auf die Verkaufsstelle in der Süderstraße 83 beschränkt.

§ 2§ 3 Schlussvorschrift Die Verordnung zur Durchführung des Gesetzes über den Ladenschluss vom 12. Mai 1998 (Hmb

GVBl. S. 68), zuletzt geändert am 19. Oktober 2004 (HmbGVBl. S. 386), bleibt unberührt.

§ 3

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KI-Erklärung auf Basis des amtlichen Gesetzestextes. Orientierend, ersetzt keine Rechtsberatung.