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§ 1 ObdachlBefragV HA Landesnorm Hamburg - Anordnung als Landesstatistik Verordnung über die Befragung obdachloser, auf der Straße lebender Menschen i

Obsah (8)§ 1§ 2§ 3§ 4§ 5§ 6§ 7§ 8

Verordnung über die Befragung obdachloser, auf der Straße lebender Menschen in der Freien und Hansestadt Hamburg Vom 12. März 2002 Zum 28.08.2026 aktuellste verfügbare Fassung der Gesamtausgabe

Verordnung über die Befragung obdachloser, auf der Straße lebender Menschen in der Freien und Hansestadt Hamburg vom

  1. März 2002 Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis Titel Gültig ab Verordnung über die Befragung obdachloser, auf der Straße lebender Menschen in der Freien und Hansestadt Hamburg vom
  2. März 2002 01.01.2004 Eingangsformel 01.01.2004 § 1 - Anordnung als Landesstatistik 01.01.2004 § 2 - Kreis der zu Befragenden 01.01.2004 § 3 - Erhebungs- und Berichtszeitraum 01.01.2004 § 4 - Erhebungsmethode 01.01.2004 § 5 - Erhebungsmerkmale 01.01.2004 § 6 - Hilfsmerkmale 01.01.2004 § 7 - Auskunftspflicht 01.01.2004 § 8 - Durchführung 01.01.2004 Auf Grund von § 2 Absatz 3 des Hamburgischen Statistikgesetzes vom
  3. März 1991 (HmbGVBl. S. 79, 474), geändert am
  4. Juli 2001 (HmbGVBl. S. 251, 255), wird verordnet:

Eingangsformel § 1 Anordnung als Landesstatistik Zur Verbesserung der Hilfe- und Versorgungsangebote für auf der Straße lebende Menschen wird in der Freien und Hansestadt Hamburg eine Befragung dieser Personengruppe als Landesstatistik durchgeführt.

§ 1

§ 2 Kreis der zu Befragenden Die Erhebung erstreckt sich auf die Befragung von obdachlosen, auf der Straße lebenden Menschen in Hamburg, die sich im Erhebungszeitraum in den in § 4 genannten Einrichtungen aufhalten.

§ 2

§ 3 Erhebungs- und Berichtszeitraum Erhebungs- und Berichtszeitraum ist der März 2002.

§ 3

§ 4 Erhebungsmethode Die Erhebungsmethode besteht in einer direkten Befragung der obdachlosen, auf der Straße lebenden Menschen, die sich im Erhebungszeitraum in den folgenden Anlaufstellen im Bereich der Obdachlosenhilfe aufhalten: Tagesaufenthaltsstätten, »Suppenküchen«, Bahnhofsmission, Beratungsstellen, Krankenmobil und Krankenstube, Suchtberatungsstellen.

§ 4§ 5 Erhebungsmerkmale Erhebungsmerkmale sind: 1.

Geschlecht,

  1. Alter,
  2. Staatsangehörigkeit,
  3. Ursachen und Dauer des Lebens auf der Straße,
  4. Gründe für die Nichtinanspruchnahme des Hilfesystems,
  5. Erwünschte Angebote,
  6. Einkommen,
  7. Einschätzung des eigenen Gesundheitszustandes,
  8. Einschätzung über Gewalt gegen obdachlose Menschen.

§ 5

§ 6 Hilfsmerkmale Hilfsmerkmale sind jeweils der zweite und dritte Buchstabe des Vornamens und der letzte Buchstabe des Zunamens sowie Geburtstag und Geburtsjahr der zu Befragenden zur Vermeidung von Mehrfachzählungen.

§ 6

§ 7 Auskunftspflicht Bei der Erhebung besteht keine Auskunftspflicht.

§ 7§ 8 Durchführung

(1)Die Statistik wird von der zuständigen Behörde durchgeführt.
(2)Die zuständige Behörde ist befugt, die im Rahmen dieser Statistik erforderliche Erhebung und Aufbereitung des Zahlenmaterials durch Dritte durchführen zu lassen.

§ 8

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KI-Erklärung auf Basis des amtlichen Gesetzestextes. Orientierend, ersetzt keine Rechtsberatung.