Verordnung über die Befragung obdachloser, auf der Straße lebender Menschen in der Freien und Hansestadt Hamburg vom
Eingangsformel § 1 Anordnung als Landesstatistik Zur Verbesserung der Hilfe- und Versorgungsangebote für auf der Straße lebende Menschen wird in der Freien und Hansestadt Hamburg eine Befragung dieser Personengruppe als Landesstatistik durchgeführt.
§ 2 Kreis der zu Befragenden Die Erhebung erstreckt sich auf die Befragung von obdachlosen, auf der Straße lebenden Menschen in Hamburg, die sich im Erhebungszeitraum in den in § 4 genannten Einrichtungen aufhalten.
§ 3 Erhebungs- und Berichtszeitraum Erhebungs- und Berichtszeitraum ist der März 2002.
§ 4 Erhebungsmethode Die Erhebungsmethode besteht in einer direkten Befragung der obdachlosen, auf der Straße lebenden Menschen, die sich im Erhebungszeitraum in den folgenden Anlaufstellen im Bereich der Obdachlosenhilfe aufhalten: Tagesaufenthaltsstätten, »Suppenküchen«, Bahnhofsmission, Beratungsstellen, Krankenmobil und Krankenstube, Suchtberatungsstellen.
Geschlecht,
§ 6 Hilfsmerkmale Hilfsmerkmale sind jeweils der zweite und dritte Buchstabe des Vornamens und der letzte Buchstabe des Zunamens sowie Geburtstag und Geburtsjahr der zu Befragenden zur Vermeidung von Mehrfachzählungen.
§ 7 Auskunftspflicht Bei der Erhebung besteht keine Auskunftspflicht.
KI-Erklärung auf Basis des amtlichen Gesetzestextes. Orientierend, ersetzt keine Rechtsberatung.