Verordnung über Zulassungsbeschränkungen und Zulassungszahlen für die Universität Hamburg - Fakultät für Medizin - für das Wintersemester 2022/2023 Vom 6. Juli 2022 Zum 28.08.2026 aktuellste verfügbar
§ 1Absatz 2 der Kapazitätsverordnung: Die Studiengänge Medizin und Zahnmedizin werden als Modellstudiengänge i
MED beziehungsweise iMED dent durchgeführt; eine Auffüllung der höheren Semester erfolgt ausschließlich zum 5. Fachsemester; im Übrigen werden Abgänge durch den Schwundausgleich kompensiert.
§ 1Absatz 2 der Kapazitätsverordnung: Die Studiengänge Medizin und Zahnmedizin werden als Modellstudiengänge i
MED beziehungsweise iMED dent durchgeführt; eine Auffüllung der höheren Semester erfolgt ausschließlich zum 5. Fachsemester; im Übrigen werden Abgänge durch den Schwundausgleich kompensiert.
§ 1Absatz 2 der Kapazitätsverordnung: Die Studiengänge Medizin und Zahnmedizin werden als Modellstudiengänge i
MED beziehungsweise iMED dent durchgeführt; eine Auffüllung der höheren Semester erfolgt ausschließlich zum
- Fachsemester; im Übrigen werden Abgänge durch den Schwundausgleich kompensiert. 2) Eine Auffüllung im
- Fachsemester erfolgt im Wintersemester 2022/2023 und Sommersemester 2023 ausschließlich zum Sommersemester. Die Auffüllgrenze für das Sommersemester 2023 wird auf 357 festgelegt. 3) Zusätzlich zu der genannten Zulassungszahl stehen 10 Plätze pro Semester für Studierende des Praktischen Jahres zur Verfügung. zur Einzelansicht