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§ 10 NördlNeustuaZKRErhV HA Landesnorm Hamburg - Inkrafttreten, Außerkrafttreten Verordnung über eine Repräsentativerhebung zur Durchführung einer Zwi

Obsah (10)§ 1§ 2§ 3§ 4§ 5§ 6§ 7§ 8§ 9§ 10

Verordnung über eine Repräsentativerhebung zur Durchführung einer Zwischenkontrolle Sozialer Erhaltungsverordnungen in den Gebieten Nördliche Neustadt, Altona-Nord, Bahrenfeld-Süd, Ottensen, Eimsbütte

Verordnung über eine Repräsentativerhebung zur Durchführung einer Zwischenkontrolle Sozialer Erhaltungsverordnungen in den Gebieten Nördliche Neustadt, Altona-Nord, Bahrenfeld-Süd, Ottensen, Eimsbüttel/Hoheluft-West/Stellingen-Süd und Eilbek vom

  1. Februar 2024 Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis Titel Gültig ab Verordnung über eine Repräsentativerhebung zur Durchführung einer Zwischenkontrolle Sozialer Erhaltungsverordnungen in den Gebieten Nördliche Neustadt, Altona-Nord, Bahrenfeld-Süd, Ottensen, Eimsbüttel/Hoheluft-West/Stellingen-Süd und Eilbek vom
  2. Februar 2024 01.04.2024 bis 31.03.2027 Eingangsformel 01.04.2024 bis 31.03.2027 § 1 - Anordnung als Landesstatistik 01.04.2024 bis 31.03.2027 § 2 - Kreis der zu Befragenden 01.04.2024 bis 31.03.2027 § 3 - Erhebungs- und Berichtszeitraum 01.04.2024 bis 31.03.2027 § 4 - Erhebungsmethode 01.04.2024 bis 31.03.2027 § 5 - Erhebungsmerkmale 01.04.2024 bis 31.03.2027 § 6 - Hilfsmerkmale 01.04.2024 bis 31.03.2027 § 7 - Auskunftspflicht 01.04.2024 bis 31.03.2027 § 8 - Durchführung 01.04.2024 bis 31.03.2027 § 9 - Zwecke der Aufbewahrung und Veröffentlichungen 01.04.2024 bis 31.03.2027 § 10 - Inkrafttreten, Außerkrafttreten 01.04.2024 bis 31.03.2027 Anlage - Liste der Erhebungsmerkmale 01.04.2024 bis 31.03.2027 Auf Grund von § 2 Absatz 3 des Hamburgischen Statistikgesetzes vom
  3. März 1991 (HmbGVBl. S. 79, 474), zuletzt geändert am
  4. Februar 2009 (HmbGVBl. S. 29, 34), wird verordnet:

Eingangsformel § 1 Anordnung als Landesstatistik Für die Gebiete der Sozialen Erhaltungsverordnungen

  1. Nördliche Neustadt vom
  2. Februar 2018 (HmbGVBl. S. 56),
  3. Altona-Nord vom
  4. Juni 2019 (HmbGVBl. S. 193),
  5. Bahrenfeld-Süd vom
  6. November 2016 (HmbGVBl. S. 465),
  7. Ottensen vom
  8. März 2016 (HmbGVBl. S. 98),
  9. Eimsbüttel/Hoheluft-West/Stellingen-Süd vom
  10. April 2018 (HmbGVBl. S. 93),
  11. Eilbek vom
  12. Januar 2020 (HmbGVBl. S. 57) wird eine Repräsentativerhebung als Landesstatistik durchgeführt. Die Landesstatistik dient
  13. zur Überprüfung der Anwendungsvoraussetzungen und zum Vollzug von Sozialen Erhaltungsverordnungen gemäß § 172 Absatz 1 Satz 1 Nummer 2 des Baugesetzbuchs in der Fassung vom
  14. November 2017 (BGBl. I S. 3635), zuletzt geändert am
  15. Dezember 2023 (BGBl. I Nr. 394 S. 1, 28), in den Gebieten nach Satz 1, sowie
  16. zur Durchführung von Folgeuntersuchungen, Folgeauswertungen und Fortschreibungen des unter Nummer 1 genannten Zwecks sowie
  17. als übergreifende Datengrundlage zur Wirkungsweise sowie zur Beantwortung von Einzelfragen im Zusammenhang mit dem Instrument der Sozialen Erhaltungsverordnung und dessen Einsatz zur Erhaltung von bezahlbarem Wohnraum zu angemessenen Bedingungen in der Freien und Hansestadt Hamburg.

§ 1§ 2 Kreis der zu Befragenden

(1)Die Erhebung erstreckt sich auf eine Auswahl von mindestens
  1. 900 Haushalten aus dem Untersuchungsgebiet Nördliche Neustadt,
  2. 1 000 Haushalten aus dem Untersuchungsgebiet Altona-Nord,
  3. 1 000 Haushalten aus dem Untersuchungsgebiet Bahrenfeld-Süd,
  4. 1 000 Haushalten aus dem Untersuchungsgebiet Ottensen,
  5. 2 200 Haushalten aus dem Untersuchungsgebiet Eimsbüttel/Hoheluft-West/Stellingen-Süd,
  6. 1 000 Haushalten aus dem Untersuchungsgebiet Eilbek, die im Ergebnis die Zusammensetzung der Wohnbevölkerung in den untersuchten Gebieten repräsentativ wiedergeben (Nettostichprobe).
(2)In allen Fällen wird jeweils ein volljähriges Mitglied des Haushaltes und bei Wohngemeinschaften je ein volljähriges Mitglied der Wohngemeinschaft befragt.

§ 2

§ 3 Erhebungs- und Berichtszeitraum Die Repräsentativerhebung gemäß § 1 wird vom 1. April 2024 bis zum 31. Januar 2025 durchgeführt.

§ 3

§ 4 Erhebungsmethode Die Erhebung erfolgt durch eine standardisierte Haushaltebefragung. Die geplante Repräsentativerhebung soll anhand standardisierter Fragebögen postalisch (mit der Möglichkeit, die Antworten postalisch oder elektronisch zu übermitteln) erfolgen.

§ 4§ 5 Erhebungsmerkmale Erhebungsmerkmale sind 1.

Merkmale der Gebäude, der Wohnungen und der Haushalte zur Erfassung der sozialen Struktur sowie des Ausstattungsstandards der Gebiete entsprechend der als Anlage beigefügten Liste der Erhebungsmerkmale, sowie

  1. die Zugehörigkeit der Anschriften zu Blockseiten im Sinne von § 10 Absatz 3 Satz 1 des Bundesstatistikgesetzes in der Fassung vom
  2. Oktober 2016 (BGBl. I S. 2395), zuletzt geändert am
  3. Dezember 2022 (BGBl. I S. 2727, 2729).

§ 5§ 6 Hilfsmerkmale Hilfsmerkmale im Sinne dieser Verordnung sind: 1.

Name (Vorname und Nachname einschließlich Doktorgrad),

  1. Geburtsdatum,
  2. Geschlecht,
  3. Anschrift (Straße, Hausnummer, Postleitzahl, Ort) sowie
  4. Einzugsdatum der aus der Gesamtheit ausgewählten Personen in den Haushalten.

§ 6

§ 7 Auskunftspflicht Bei der Erhebung besteht keine Auskunftspflicht.

§ 7

§ 8 Durchführung Die Statistik wird von der Behörde für Stadtentwicklung und Wohnen durchgeführt. Sie ist befugt, die zur Befragung gehörenden Arbeiten und die Auswertung des erhobenen Einzeldatenmaterials durch private Dritte durchführen zu lassen. Dabei sind die Vorgaben gemäß § 5 Absatz 2 des Hamburgischen Statistikgesetzes einzuhalten.

§ 8

§ 9 Zwecke der Aufbewahrung und Veröffentlichungen Die Behörde für Stadtentwicklung und Wohnen ist befugt, die nach § 5 erhobenen Daten in anonymisierter Form aufzubewahren, soweit dies im öffentlichen Interesse liegt. Im öffentlichen Interesse liegt - neben den in § 1 genannten Zwecken - insbesondere die Aufbewahrung zur Wahrnehmung der rechtlichen Interessen der Freien und Hansestadt Hamburg im Rahmen von Gerichts- und Rechtsbehelfsverfahren gegen diese Verordnung sowie gegen die in § 1 Satz 1 genannten Sozialen Erhaltungsverordnungen. § 8 Satz 2 gilt entsprechend. Veröffentlichungen (auch der aufbewahrten Daten) erfolgen nur in anonymisierter und aggregierter Form.

§ 9§ 10 Inkrafttreten, Außerkrafttreten Diese Verordnung tritt am 1.

April 2024 in Kraft und mit Ablauf des 31. März 2027 außer Kraft.

§ 10Anlage Liste der Erhebungsmerkmale 1.

Gebietszugehörigkeit

  1. Gebäude 2.1 Baualter 2.2 Zustand (zum Beispiel Außenhülle, Treppenhaus) 2.3 Energetische Ausstattung (zum Beispiel Photovoltaik, Gründach, Fassadendämmung) 2.4 Dachgeschossausbau/Geschossigkeit 2.5 Gebäudetypologie (Mehrfamilienhaus, Einfamilienhaus, Reihenhaus/Doppelhaus)
  2. Wohnung 3.1 Nutzungsverhältnis (Mieterinnen und Mieter/Untermieterinnen und Untermieter/Eigentümerinnen und Eigentümer) 3.2 Wechsel der Eigentümerin oder des Eigentümers in den letzten fünf Jahren 3.3 Wohnfläche 3.4 Zimmeranzahl 3.5 Nutzungsart 3.6 Ausstattung 3.6.1 Heizung 3.6.2 Bad/WC/Küche (Anzahl, Größe, besondere Ausstattungsmerkmale) 3.6.3 Wasserversorgung 3.6.4 Freisitz/Balkon (Anzahl, Größe, besondere Ausstattungsmerkmale) 3.6.5 Aufzug 3.6.6 Barrierefreiheit 3.6.7 Wertigkeit der Ausstattungsmerkmale (zum Beispiel Echtholzparkett, Marmor, Einbauküche mit Elektrogeräten) 3.6.8 Fenster (Isolierverglasung, Doppelverglasung, Schallschutzverglasung) 3.6.9 Gegensprechanlage (Türöffner akustisch, Video/Kamera/Bildschirm) 3.6.10 Energetischer Ausstattungszustand (zum Beispiel gedämmte Fassade, eine/beide/sämtliche Seiten, Dämmung Kellerdecke, Dämmung Dachgeschoss, smarte Thermostate, Balkonkraftwerk, geregelte Be- und Entlüftung) 3.6.11 Sonstiges (zum Beispiel Kamin, Rollläden, Glasfaser) 3.7 Modernisierung 3.7.1 Modernisierungsmaßnahmen in den letzten fünf Jahren 3.7.2 Art der Modernisierung 3.7.3 geplante Modernisierungen 3.7.4 Umlegung der Modernisierungskosten auf die Miete
  3. Haushalt/Wohngemeinschaft 4.1 Sozialstruktur 4.1.1 Anzahl der im Haushalt/in der Wohngemeinschaft lebenden Personen 4.1.2 Lebensalter 4.1.3 Anzahl der Erwerbstätigen 4.1.4 Beschäftigungsart 4.1.5 Anzahl und Art der nicht Berufstätigen 4.1.6 Bildungsabschluss 4.1.7 Staatsangehörigkeit/Migrationshintergrund 4.1.8 Wohlstand (zum Beispiel Art des Lebensunterhalts, Einkommenshöhe, Art der Mobilität) 4.1.9 Miete (zum Beispiel Gesamtbetrag, Netto Kaltmiete, Betriebs-/Nebenkosten, Zeitpunkt und Umfang der letzten Mieterhöhung, Mietpreisbindung) 4.1.10 Art des Mietvertrags (zum Beispiel unbefristeter Mietvertrag, befristeter Mietvertrag, Staffelmietvertrag, Indexmietvertrag, möblierte Vermietung) 4.2 Wohnzufriedenheit/Gebietsbindung 4.2.1 Wohndauer 4.2.2 Lage der vorherigen Wohnung 4.2.3 Zufriedenheit mit der Wohnumfeldqualität/Nachbarschaft 4.2.4 im Hause oder in der Nähe ausgeübte (ehrenamtliche) Tätigkeiten 4.2.5 Nutzung öffentlicher Einrichtungen im Gebiet 4.2.6 Nutzung privater Einrichtungen im Gebiet 4.3 Veränderungsabsichten/Mobilität 4.3.1 Umzugsabsichten 4.3.2 Umzugsgründe 4.3.3 Umzugsziel

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KI-Erklärung auf Basis des amtlichen Gesetzestextes. Orientierend, ersetzt keine Rechtsberatung.