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MedZulB/ZulZ2024/25V HA Landesnorm Hamburg Anlage - Zulassungsbeschränkte Studiengänge im Wintersemester 2024/2025 Verordnung über Zulassungsbeschränk

Verordnung über Zulassungsbeschränkungen und Zulassungszahlen für die Universität Hamburg - Fakultät für Medizin - für das Wintersemester 2024/2025 Vom 19. Juni 2024 Zum 28.08.2026 aktuellste verfügba

§ 1Absatz 2 der Kapazitätsverordnung: Die Studiengänge Medizin und Zahnmedizin werden als Modellstudiengänge i

MED beziehungsweise iMED dent durchgeführt; eine Auffüllung der höheren Semester erfolgt ausschließlich zum 5. Fachsemester; im Übrigen werden Abgänge durch den Schwundausgleich kompensiert.

§ 1Absatz 2 der Kapazitätsverordnung: Die Studiengänge Medizin und Zahnmedizin werden als Modellstudiengänge i

MED beziehungsweise iMED dent durchgeführt; eine Auffüllung der höheren Semester erfolgt ausschließlich zum 5. Fachsemester; im Übrigen werden Abgänge durch den Schwundausgleich kompensiert.

§ 1Absatz 2 der Kapazitätsverordnung: Die Studiengänge Medizin und Zahnmedizin werden als Modellstudiengänge i

MED beziehungsweise iMED dent durchgeführt; eine Auffüllung der höheren Semester erfolgt ausschließlich zum

  1. Fachsemester; im Übrigen werden Abgänge durch den Schwundausgleich kompensiert. 2) Eine Auffüllung im
  2. Fachsemester erfolgt im Wintersemester 2024/2025 und Sommersemester 2025 ausschließlich zum Sommersemester. Die Auffüllgrenze für das Sommersemester 2025 wird auf 374 festgelegt. 3) Zusätzlich zu der genannten Zulassungszahl stehen 10 Plätze pro Semester für Studierende des Praktischen Jahres zur Verfügung. zur Einzelansicht

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KI-Erklärung auf Basis des amtlichen Gesetzestextes. Orientierend, ersetzt keine Rechtsberatung.