Verordnung über Zulassungsbeschränkungen und Zulassungszahlen für die Universität Hamburg - Fakultät für Medizin - für das Sommersemester 2024 Vom 15. März 2024 Zum 28.08.2026 aktuellste verfügbare Fa
§ 1Absatz 2 der Kapazitätsverordnung: Die Studiengänge Medizin und Zahnmedizin werden als Modellstudiengänge i
MED beziehungsweise iMED dent durchgeführt; eine Auffüllung der höheren Semester erfolgt ausschließlich zum 5. Fachsemester; im Übrigen werden Abgänge durch den Schwundausgleich kompensiert.
§ 1Absatz 2 der Kapazitätsverordnung: Die Studiengänge Medizin und Zahnmedizin werden als Modellstudiengänge i
MED beziehungsweise iMED dent durchgeführt; eine Auffüllung der höheren Semester erfolgt ausschließlich zum 5. Fachsemester; im Übrigen werden Abgänge durch den Schwundausgleich kompensiert.
§ 1Absatz 2 der Kapazitätsverordnung: Die Studiengänge Medizin und Zahnmedizin werden als Modellstudiengänge i
MED beziehungsweise iMED dent durchgeführt; eine Auffüllung der höheren Semester erfolgt ausschließlich zum
- Fachsemester; im Übrigen werden Abgänge durch den Schwundausgleich kompensiert. 2) Voraussetzung für die Neuaufnahme zum Weiterstudium im
- Fachsemester ist, dass die Zahl der im
- und
- Fachsemester eingeschriebenen Studierenden zusammengerechnet unterhalb der für das
- Fachsemester gesetzten Auffüllgrenze liegt. 3) Zusätzlich zu der genannten Zulassungszahl stehen 10 Plätze pro Semester für Studierende des Praktischen Jahres zur Verfügung. zur Einzelansicht