Obsah (6)
§ 1§ 2§ 3§ 4§ 5§ 6Verordnung zur Einrichtung des Innovationsbereichs Neuer Jungfernstieg Vom 21. Mai 2024 Gesamtausgabe in der Gültigkeit vom 29.05.2024 bis 28.05.2027
Verordnung zur Einrichtung des Innovationsbereichs Neuer Jungfernstieg vom
- Mai 2024 Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis Titel Gültig ab Verordnung zur Einrichtung des Innovationsbereichs Neuer Jungfernstieg vom
- Mai 2024 29.05.2024 bis 28.05.2027 Eingangsformel 29.05.2024 bis 28.05.2027 § 1 - Innovationsbereich 29.05.2024 bis 28.05.2027 § 2 - Ziele und Maßnahmen 29.05.2024 bis 28.05.2027 § 3 - Aufgabenträgerin 29.05.2024 bis 28.05.2027 § 4 - Gesamtaufwand 29.05.2024 bis 28.05.2027 § 5 - Verwaltungspauschale 29.05.2024 bis 28.05.2027 § 6 - Geltungsdauer 29.05.2024 bis 28.05.2027 Anhang 1 29.05.2024 bis 28.05.2027 Anhang 2 - Der Innovationsbereich Neuer Jungfernstieg umfasst folgende Grundstücke (ohne Straßenverkehrsflächen): 29.05.2024 bis 28.05.2027 Auf Grund von § 3 und § 10 Absatz 1 Satz 3 des Gesetzes zur Stärkung von Standorten durch private Initiativen (GSPI) vom
- März 2022 (HmbGVBl. S. 169) wird verordnet:
Eingangsformel § 1 Innovationsbereich Auf den Flächen, die in Anhang 1 optisch hervorgehoben sind, wird ein Bereich zur Stärkung der Innovation von Einzelhandels-, Dienstleistungs- und Gewerbezentren eingerichtet. In Anhang 2 sind die im Innovationsbereich belegenen Grundstücke aufgeführt.
§ 1§ 2 Ziele und Maßnahmen
(1)Mit der Festsetzung des Innovationsbereichs wird das Ziel verfolgt, den Einzelhandels-, Dienstleistungs- und Gastronomiestandort Neuer Jungfernstieg zu stärken.
(2)Zur Erreichung dieses Ziels sind die folgenden Maßnahmen vorgesehen:
- a)bauliche und gestalterische Aufwertung der öffentlichen Räume zur Steigerung der Aufenthaltsqualität,
- b)zusätzliche Reinigungs- und Serviceleistungen im öffentlichen Raum,
- c)zusätzliche Grünpflegemaßnahmen,
- d)Marketingmaßnahmen sowie Öffentlichkeitsarbeit und
- e)Interessenvertretung für die Eigentümerschaft des Innovationsbereichs.
§ 2§ 3 Aufgabenträgerin Aufgabenträgerin ist die Otto Wulff BID Gesellschaft mb
H.
§ 3
§ 4 Gesamtaufwand Der Gesamtaufwand nach § 9 Absatz 3 GSPI, der die Obergrenze des der Aufgabenträgerin zu erstattenden Aufwands darstellt, beträgt einschließlich der Verwaltungspauschale nach § 5 1 411 677 Euro.
§ 4
§ 5 Verwaltungspauschale Zur Deckung des Verwaltungsaufwands wird ein einmaliger Pauschalbetrag in Höhe von 13 977 Euro festgesetzt.
§ 5
§ 6 Geltungsdauer Diese Verordnung tritt drei Jahre nach ihrem Inkrafttreten außer Kraft.
§ 6
Anhang 1
Anhang 2 Der Innovationsbereich Neuer Jungfernstieg umfasst folgende Grundstücke (ohne Straßenverkehrsflächen): Nummer Belegenheit Flurstücksnummer 1 Neuer Jungfernstieg 5; Colonnaden 4 920 2 Neuer Jungfernstieg 6, 6a 950 3 Neuer Jungfernstieg 7, 8 948 4 Neuer Jungfernstieg 9, 10, 14 945 5 Neuer Jungfernstieg 15 941 6 Große Theaterstraße 1a; Neuer Jungfernstieg ohne Nummer 940 7 Neuer Jungfernstieg 17; Große Theaterstraße 50 1063 8 Neuer Jungfernstieg 17a 1064 9 Neuer Jungfernstieg 18, 19, 20; Fehlandtstraße 3; Große Theaterstraße 43, 44, 45 (teilweise) 1806 10 Neuer Jungfernstieg 21; Fehlandtstraße 2; Esplanade 2, 4 966 Gemarkung Neustadt Nord, Bezirk Hamburg-Mitte