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InnBerJufsV HA Landesnorm Hamburg Anhang 2 - Der Innovationsbereich Neuer Jungfernstieg umfasst folgende Grundstücke (ohne Straßenverkehrsflächen): Ve

Obsah (6)§ 1§ 2§ 3§ 4§ 5§ 6

Verordnung zur Einrichtung des Innovationsbereichs Neuer Jungfernstieg Vom 21. Mai 2024 Gesamtausgabe in der Gültigkeit vom 29.05.2024 bis 28.05.2027

Verordnung zur Einrichtung des Innovationsbereichs Neuer Jungfernstieg vom

  1. Mai 2024 Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis Titel Gültig ab Verordnung zur Einrichtung des Innovationsbereichs Neuer Jungfernstieg vom
  2. Mai 2024 29.05.2024 bis 28.05.2027 Eingangsformel 29.05.2024 bis 28.05.2027 § 1 - Innovationsbereich 29.05.2024 bis 28.05.2027 § 2 - Ziele und Maßnahmen 29.05.2024 bis 28.05.2027 § 3 - Aufgabenträgerin 29.05.2024 bis 28.05.2027 § 4 - Gesamtaufwand 29.05.2024 bis 28.05.2027 § 5 - Verwaltungspauschale 29.05.2024 bis 28.05.2027 § 6 - Geltungsdauer 29.05.2024 bis 28.05.2027 Anhang 1 29.05.2024 bis 28.05.2027 Anhang 2 - Der Innovationsbereich Neuer Jungfernstieg umfasst folgende Grundstücke (ohne Straßenverkehrsflächen): 29.05.2024 bis 28.05.2027 Auf Grund von § 3 und § 10 Absatz 1 Satz 3 des Gesetzes zur Stärkung von Standorten durch private Initiativen (GSPI) vom
  3. März 2022 (HmbGVBl. S. 169) wird verordnet:

Eingangsformel § 1 Innovationsbereich Auf den Flächen, die in Anhang 1 optisch hervorgehoben sind, wird ein Bereich zur Stärkung der Innovation von Einzelhandels-, Dienstleistungs- und Gewerbezentren eingerichtet. In Anhang 2 sind die im Innovationsbereich belegenen Grundstücke aufgeführt.

§ 1§ 2 Ziele und Maßnahmen

(1)Mit der Festsetzung des Innovationsbereichs wird das Ziel verfolgt, den Einzelhandels-, Dienstleistungs- und Gastronomiestandort Neuer Jungfernstieg zu stärken.
(2)Zur Erreichung dieses Ziels sind die folgenden Maßnahmen vorgesehen:
  1. a)bauliche und gestalterische Aufwertung der öffentlichen Räume zur Steigerung der Aufenthaltsqualität,
  2. b)zusätzliche Reinigungs- und Serviceleistungen im öffentlichen Raum,
  3. c)zusätzliche Grünpflegemaßnahmen,
  4. d)Marketingmaßnahmen sowie Öffentlichkeitsarbeit und
  5. e)Interessenvertretung für die Eigentümerschaft des Innovationsbereichs.

§ 2§ 3 Aufgabenträgerin Aufgabenträgerin ist die Otto Wulff BID Gesellschaft mb

H.

§ 3

§ 4 Gesamtaufwand Der Gesamtaufwand nach § 9 Absatz 3 GSPI, der die Obergrenze des der Aufgabenträgerin zu erstattenden Aufwands darstellt, beträgt einschließlich der Verwaltungspauschale nach § 5 1 411 677 Euro.

§ 4

§ 5 Verwaltungspauschale Zur Deckung des Verwaltungsaufwands wird ein einmaliger Pauschalbetrag in Höhe von 13 977 Euro festgesetzt.

§ 5

§ 6 Geltungsdauer Diese Verordnung tritt drei Jahre nach ihrem Inkrafttreten außer Kraft.

§ 6

Anhang 1

Anhang 2 Der Innovationsbereich Neuer Jungfernstieg umfasst folgende Grundstücke (ohne Straßenverkehrsflächen): Nummer Belegenheit Flurstücksnummer 1 Neuer Jungfernstieg 5; Colonnaden 4 920 2 Neuer Jungfernstieg 6, 6a 950 3 Neuer Jungfernstieg 7, 8 948 4 Neuer Jungfernstieg 9, 10, 14 945 5 Neuer Jungfernstieg 15 941 6 Große Theaterstraße 1a; Neuer Jungfernstieg ohne Nummer 940 7 Neuer Jungfernstieg 17; Große Theaterstraße 50 1063 8 Neuer Jungfernstieg 17a 1064 9 Neuer Jungfernstieg 18, 19, 20; Fehlandtstraße 3; Große Theaterstraße 43, 44, 45 (teilweise) 1806 10 Neuer Jungfernstieg 21; Fehlandtstraße 2; Esplanade 2, 4 966 Gemarkung Neustadt Nord, Bezirk Hamburg-Mitte

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KI-Erklärung auf Basis des amtlichen Gesetzestextes. Orientierend, ersetzt keine Rechtsberatung.