Gebührenordnung für Amtshandlungen nach dem Konsumcannabisgesetz (KCanGGebO) vom
Eingangsformel § 1 Geltungsbereich Für Amtshandlungen nach dem Konsumcannabisgesetz vom
§ 2 Gebühren nach Zeitaufwand Bei Amtshandlungen, für die Gebühren nach Zeitaufwand berechnet werden, werden für jede im Interesse der erforderlichen Leistung aufgewendete angefangene viertel Arbeitsstunde
§ 3 Pauschgebühren Für Gebühren, die regelmäßig wiederkehrende Amtshandlungen betreffen, können auf Antrag Pauschgebühren festgesetzt werden, sofern dies in der Anlage ausdrücklich vorgesehen ist.
§ 4 Besondere Auslagen Über die in § 5 Absatz 2 Satz 1 des Gebührengesetzes genannten besonderen Auslagen hinaus sind die Kosten für die Untersuchung von Proben durch das Institut für Hygiene und Umwelt oder andere von den zuständigen Behörden beauftragte Labore als besondere Auslagen zu erstatten.
Januar 2025 in Kraft.
Anlage Nummer Gebührentatbestand Gebührensatz in Euro 1 Erlaubnisse 1.1 Bearbeitung eines Antrags auf Erteilung einer Erlaubnis nach § 11 Absatz 3 einschließlich Versagung der Erlaubnis nach § 12 Gebühr nach § 2 1.2 Änderungsbescheide zu einer bestehenden Erlaubnis Gebühr nach § 2 1.3 Verlängerung einer Erlaubnis nach § 14 Satz 2 Gebühr nach § 2 1.4 Widerruf oder Rücknahme einer Erlaubnis nach § 15 Absätze 1 und 2 Gebühr nach § 2 2 Kontrollen, Anordnungen und sonstige Maßnahmen 2.1 Kontrollen, einschließlich Probennahmen nach § 27 Absatz 1 Gebühr nach § 2 2.2 Anordnungen und Maßnahmen nach § 27 Absätze 2 und 3 Gebühr nach § 2 2.3 Entgegennahme und Prüfung einer Anzeige nach § 22 Absatz 3 Nummer 3 16 Die Gebühr kann auf Antrag als Pauschgebühr festgesetzt werden. 3 Wegepauschale für Kontrolltätigkeiten 33
KI-Erklärung auf Basis des amtlichen Gesetzestextes. Orientierend, ersetzt keine Rechtsberatung.