← Deutschland

Eingangsformel ElektAktfBußgÜV HA Landesnorm Hamburg Verordnung über befristete Ausnahmen von der elektronischen Aktenführung in Bußgeldverfahren vom

Verordnung über befristete Ausnahmen von der elektronischen Aktenführung in Bußgeldverfahren Vom 16. Dezember 2025 Gesamtausgabe in der Gültigkeit vom 01.01.2026 bis 31.12.2026 zur Einzelansicht Veror

dnung über befristete Ausnahmen von der elektronischen Aktenführung in Bußgeldverfahren vom

  1. Dezember 2025 Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis Titel Gültig ab Verordnung über befristete Ausnahmen von der elektronischen Aktenführung in Bußgeldverfahren vom
  2. Dezember 2025 01.01.2026 bis 31.12.2026 Eingangsformel 01.01.2026 bis 31.12.2026 § 1 - Vorübergehende Aktenanlage und Aktenführung in Papierform 01.01.2026 bis 31.12.2026 § 2 - Inkrafttreten, Außerkrafttreten 01.01.2026 bis 31.12.2026 Anlage 01.01.2026 bis 31.12.2026 Auf Grund von § 110a Absatz 1d Sätze 1 und 2 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten in der Fassung vom
  3. Februar 1987 (BGBl. I S. 603), zuletzt geändert am
  4. Dezember 2025 (BGBl. I Nr. 319 S. 1, 3 und 12), wird verordnet: zur Einzelansicht Eingangsformel § 1 Vorübergehende Aktenanlage und Aktenführung in Papierform Bei den in der Anlage bezeichneten Bußgeldbehörden und -stellen werden in den dort genannten Bußgeldverfahren abweichend von § 110a Absatz 1 Sätze 1 und 2 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten in der am
  5. Januar 2026 geltenden Fassung
  6. die Akten in Papierform angelegt sowie
  7. die von anderer Stelle übermittelten elektronischen Akten entweder im Ganzen in Papierform geführt oder ab dem jeweiligen Eingang in Papierform weitergeführt. zur Einzelansicht § 1 § 2 Inkrafttreten, Außerkrafttreten Diese Verordnung tritt am
  8. Januar 2026 in Kraft. Sie tritt mit Ablauf des
  9. Dezember 2026 außer Kraft. zur Einzelansicht § 2 Anlage Nummer Bußgeldbehörde/-stelle Bußgeldverfahren
  10. Behörde für Gesundheit, Soziales und Integration Verfahren wegen Ordnungswidrigkeiten nach dem Prostituiertenschutzgesetz
  11. Behörde für Verkehr und Mobilitätswende Verfahren wegen Ordnungswidrigkeiten nach dem Personenbeförderungsgesetz und dem Güterkraftverkehrsgesetz sowie nach Rechtsverordnungen, die auf Grund dieser Gesetze erlassen worden sind
  12. Behörde für Wirtschaft, Arbeit und Innovation Verfahren wegen Ordnungswidrigkeiten nach dem Pflanzenschutzgesetz, dem Pflanzengesundheitsgesetz, dem Luftverkehrsgesetz, dem Luftsicherheitsgesetz, der Luftverkehrs-Zulassungs-Ordnung, der Luftverkehrs-Ordnung und dem Gesetz zur Aufrechterhaltung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung auf Märkten und Volksfesten, der Verordnung über den Großmarkt Obst, Gemüse und Blumen sowie nach sonstigen Rechtsverordnungen, die auf Grund der genannten Bundes- und Landesgesetze erlassen worden sind
  13. Behörde für Inneres und Sport Sämtliche in dortiger Zuständigkeit geführte Bußgeldverfahren mit Ausnahme der Verfahren, die im Amt für Migration, Abteilung für Bußgeldangelegenheiten im Straßenverkehr, geführt werden
  14. Behörde für Umwelt, Klima, Energie und Agrarwirtschaft Sämtliche in dortiger Zuständigkeit geführte Bußgeldverfahren
  15. Behörde für Finanzen und Bezirke - Amt Hamburg Service Verfahren wegen Ordnungswidrigkeiten nach dem Passgesetz, dem Personalausweisgesetz und dem Bundesmeldegesetz
  16. Hamburgische Beauftragte bzw. Hamburgischer Beauftragter für Datenschutz und Informationsfreiheit Sämtliche in dortiger Zuständigkeit geführte Bußgeldverfahren
  17. Bezirksamt Hamburg-Mitte Sämtliche in dortiger Zuständigkeit geführte Bußgeldverfahren
  18. Bezirksamt Altona Sämtliche in dortiger Zuständigkeit geführte Bußgeldverfahren
  19. Bezirksamt Eimsbüttel Sämtliche in dortiger Zuständigkeit geführte Bußgeldverfahren
  20. Bezirksamt Hamburg-Nord Sämtliche in dortiger Zuständigkeit geführte Bußgeldverfahren
  21. Bezirksamt Wandsbek Sämtliche in dortiger Zuständigkeit geführte Bußgeldverfahren
  22. Bezirksamt Bergedorf Sämtliche in dortiger Zuständigkeit geführte Bußgeldverfahren
  23. Bezirksamt Harburg Sämtliche in dortiger Zuständigkeit geführte Bußgeldverfahren
  24. Stadtreinigung Hamburg Sämtliche in dortiger Zuständigkeit geführte Bußgeldverfahren zur Einzelansicht

🔗 Zur amtlichen Quelle

KI-Erklärung auf Basis des amtlichen Gesetzestextes. Orientierend, ersetzt keine Rechtsberatung.