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SchulOrgMaßn2025/26V HA Landesnorm Hamburg Dritter Abschnitt - Organisatorische Maßnahmen (Auf zwei Schuljahre beschränkte Maßnahme) Verordnung über M

Obsah (5)§ 1§ 2§ 3§ 4§ 5

Verordnung über Maßnahmen im Rahmen der Schulorganisation zum Schuljahresbeginn 2025/2026 Vom 11. Juli 2025 Zum 28.08.2026 aktuellste verfügbare Fassung der Gesamtausgabe

Verordnung über Maßnahmen im Rahmen der Schulorganisation zum Schuljahresbeginn 2025/2026 vom

  1. Juli 2025 Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis Titel Gültig ab Verordnung über Maßnahmen im Rahmen der Schulorganisation zum Schuljahresbeginn 2025/2026 vom
  2. Juli 2025 26.07.2025 Eingangsformel 26.07.2025 Erster Abschnitt - Strukturelle Maßnahmen (Auf Dauer wirkende Maßnahmen) 26.07.2025 § 1 - Neuerrichtung von Schulen 26.07.2025 § 2 - Zusammenlegung von Schulen 26.07.2025 § 3 - Einrichtung von Eingangsklassen 26.07.2025 Zweiter Abschnitt - Organisatorische Maßnahmen (Auf fünf Schuljahre beschränkte Maßnahme) 26.07.2025 § 4 - Einrichtung von Eingangsklassen 26.07.2025 Dritter Abschnitt - Organisatorische Maßnahmen (Auf zwei Schuljahre beschränkte Maßnahme) 26.07.2025 § 5 - Einrichtung von Eingangsklassen 26.07.2025 Auf Grund von § 87 Absatz 3 des Hamburgischen Schulgesetzes (HmbSG) vom
  3. April 1997 (HmbGVBl. S. 97), zuletzt geändert am
  4. Mai 2024 (HmbGVBl. S. 124), und § 1 Nummer 18 der Weiterübertragungsverordnung-Schulrecht vom
  5. April 2010 (HmbGVBl. S. 324), zuletzt geändert am
  6. August 2024 (HmbGVBl. S. 192), wird verordnet:

Eingangsformel Erster Abschnitt Strukturelle Maßnahmen (Auf Dauer wirkende Maßnahmen) § 1 Neuerrichtung von Schulen

(1)Das Bille-Gymnasium wird am Standort Billwerder Straße 31, 21033 Hamburg, neu errichtet.
(2)Die Stadtteilschule Leuschnerstraße wird am Schulstandort Leuschnerstraße 13, 21031 Hamburg, unter Nutzung der dortigen Schulgebäude neu errichtet.

§ 1§ 2 Zusammenlegung von Schulen

(1)Die Grundschule Leuschnerstraße, Leuschnerstraße 13, 21031 Hamburg, wird der am selben Standort belegenen Stadtteilschule Leuschnerstraße, die gemäß § 1 Absatz 2 neu errichtet wird, angegliedert und als Schule Leuschnerstraße, Grund- und Stadtteilschule, fortgeführt.
(2)Die Berufliche Schule Am Lämmermarkt (BS31), Wallstraße 2, 22087 Hamburg, wird mit der Beruflichen Schule an der Landwehr (BS32), Hinrichsenstraße 35, 20535 Hamburg, zusammengelegt und zur Beruflichen Schule für Wirtschaft und Internationales Hamburg (BS05) am Standort Hinrichsenstraße 35, 20535 Hamburg, umgewandelt.

§ 2

§ 3 Einrichtung von Eingangsklassen An der Schule auf der Veddel, Castellonstieg 1, 20539 Hamburg, wird jeweils mindestens eine Eingangsklasse der Jahrgänge 1 und 5 eingerichtet.

§ 3

Zweiter Abschnitt Organisatorische Maßnahmen (Auf fünf Schuljahre beschränkte Maßnahme) § 4 Einrichtung von Eingangsklassen Abweichend von § 87 Absatz 2 Satz 2 HmbSG wird für die Schuljahre 2025/2026 bis 2029/2030 bestimmt: An der Stadtteilschule Am Hafen wird mindestens eine Eingangsklasse der Jahrgangsstufe 5 eingerichtet.

§ 4

Dritter Abschnitt Organisatorische Maßnahmen (Auf zwei Schuljahre beschränkte Maßnahme) § 5 Einrichtung von Eingangsklassen Abweichend von § 87 Absatz 2 Satz 2 HmbSG wird für die Schuljahre 2025/2026 und 2026/2027 bestimmt:

(1)An der Elbkinder Grundschule wird mindestens eine Eingangsklasse der Jahrgangsstufe 1 eingerichtet.
(2)An der Schule Rellinger Straße wird im Rahmen des Schulversuchs sechsjährige Grundschule mindestens eine Eingangsklasse der Jahrgangsstufe 5 eingerichtet.

§ 5

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KI-Erklärung auf Basis des amtlichen Gesetzestextes. Orientierend, ersetzt keine Rechtsberatung.