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MedZulB/ZulZ2025V HA Landesnorm Hamburg Anlage - Zulassungsbeschränkte Studiengänge im Sommersemester 2025 Verordnung über Zulassungsbeschränkungen un

Verordnung über Zulassungsbeschränkungen und Zulassungszahlen für die Universität Hamburg - Fakultät für Medizin - für das Sommersemester 2025 Vom 3. Februar 2025 Zum 28.08.2026 aktuellste verfügbare

§ 1Absatz 2 der Kapazitätsverordnung: Die Studiengänge Medizin und Zahnmedizin werden als Modellstudiengänge i

MED beziehungsweise iMED dent durchgeführt; eine Auffüllung der höheren Semester erfolgt ausschließlich zum 5. Fachsemester; im Übrigen werden Abgänge durch den Schwundausgleich kompensiert.

§ 1Absatz 2 der Kapazitätsverordnung: Die Studiengänge Medizin und Zahnmedizin werden als Modellstudiengänge i

MED beziehungsweise iMED dent durchgeführt; eine Auffüllung der höheren Semester erfolgt ausschließlich zum 5. Fachsemester; im Übrigen werden Abgänge durch den Schwundausgleich kompensiert.

§ 1Absatz 2 der Kapazitätsverordnung: Die Studiengänge Medizin und Zahnmedizin werden als Modellstudiengänge i

MED beziehungsweise iMED dent durchgeführt; eine Auffüllung der höheren Semester erfolgt ausschließlich zum

  1. Fachsemester; im Übrigen werden Abgänge durch den Schwundausgleich kompensiert. 2) Voraussetzung für die Neuaufnahme zum Weiterstudium im
  2. Fachsemester ist, dass die Zahl der im
  3. und
  4. Fachsemester eingeschriebenen Studierenden zusammengerechnet unterhalb der für das
  5. Fachsemester gesetzten Auffüllgrenze liegt. 3) Zusätzlich zu der genannten Zulassungszahl stehen 10 Plätze pro Semester für Studierende des Praktischen Jahres zur Verfügung. zur Einzelansicht

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KI-Erklärung auf Basis des amtlichen Gesetzestextes. Orientierend, ersetzt keine Rechtsberatung.