Verordnung über die Erweiterung der Verkaufszeiten aus Anlass von besonderen Ereignissen im Bezirk Hamburg-Mitte Vom 11. Dezember 2025 Zum 28.08.2026 aktuellste verfügbare Fassung der Gesamtausgabe
Fünfundsechzigste Verordnung über die Erweiterung der Verkaufszeiten aus Anlass von besonderen Ereignissen im Bezirk Hamburg-Mitte vom
- Dezember 2025 Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis Titel Gültig ab Fünfundsechzigste Verordnung über die Erweiterung der Verkaufszeiten aus Anlass von besonderen Ereignissen im Bezirk Hamburg-Mitte vom
- Dezember 2025 20.12.2025 Eingangsformel 20.12.2025 § 1 - Sonntagsöffnung am
- Januar 2026 20.12.2025 § 2 - Sonntagsöffnung am
- März 2026 20.12.2025 § 3 - Schlussvorschrift 20.12.2025 Auf Grund von § 8 Absatz 1 Satz 2 des Ladenöffnungsgesetzes vom
- Dezember 2006 (HmbGVBl. S. 611), geändert am
- Dezember 2009 (HmbGVBl. S. 444, 449), in Verbindung mit der Weiterübertragungsverordnung-Verkaufszeiten vom
- April 2018 (HmbGVBl. S. 82), zuletzt geändert am
- Mai 2025 (HmbGVBl. S. 433, 435), wird verordnet:
Eingangsformel § 1 Sonntagsöffnung am 4. Januar 2026
(1)Verkaufsstellen dürfen am Sonntag, dem
- Januar 2026, in der Zeit von 13 Uhr bis 18 Uhr geöffnet sein aus Anlass der Veranstaltungen
- „Winterzauber“,
- „Sport & Gesundheit“,
- „Airbagsystem Live-Demo“ - Vorstellung von Schutzsystemen.
(2)Nach § 8 Absatz 1 Satz 3 des Ladenöffnungsgesetzes wird die Freigabe der Öffnungszeiten nach Absatz 1
- Nummer 1 auf die Kerncity innerhalb des Wallrings (Steintorwall, Glockengießerwall, Esplanade, Caffamacherreihe bis Graskeller, Willy-Brandt-Straße bis Klosterwall) und das nördliche Überseequartier in der HafenCity sowie das Westfield Hamburg- Überseequartier (innerhalb des durch Überseeallee ab Magdeburger Brücke, San-Francisco-Straße, Hübenerstraße bis Einmündung Vancouverstraße sowie Vancouverstraße verlängert bis Chicagokai und Elbe umgrenzten Gebiets),
- Nummer 2 auf das Billstedt Center, Möllner Landstraße 3,
- Nummer 3 auf die Verkaufsstelle in der Süderstraße 83 beschränkt.
§ 1§ 2 Sonntagsöffnung am 29. März 2026
(1)Verkaufsstellen dürfen am Sonntag, dem
- März 2026, in der Zeit von 13 Uhr bis 18 Uhr geöffnet sein aus Anlass der Veranstaltungen
- „Frühlingszauber“,
- „Billstedt verbindet! Gemeinsam vielfältig“,
- „Fit in die Saison“ - großer Bikertreff mit kostenlosem Motorradmarkt zum Saisonbeginn.
(2)Nach § 8 Absatz 1 Satz 3 des Ladenöffnungsgesetzes wird die Freigabe der Öffnungszeiten nach Absatz 1
- Nummer 1 auf die Kerncity innerhalb des Wallrings (Steintorwall, Glockengießerwall, Esplanade, Caffamacherreihe bis Graskeller, Willy-Brandt-Straße bis Klosterwall) und das nördliche Überseequartier in der HafenCity sowie das Westfield Hamburg- Überseequartier (innerhalb des durch Überseeallee ab Magdeburger Brücke, San-Francisco-Straße, Hübenerstraße bis Einmündung Vancouverstraße sowie Vancouverstraße verlängert bis Chicagokai und Elbe umgrenzten Gebiets),
- Nummer 2 auf das Billstedt Center, Möllner Landstraße 3,
- Nummer 3 auf die Verkaufsstelle in der Süderstraße 83 beschränkt.
§ 2§ 3 Schlussvorschrift Die Verordnung zur Durchführung des Gesetzes über den Ladenschluss vom 12. Mai 1998 (Hmb
GVBl. S. 68), zuletzt geändert am 19. Oktober 2004 (HmbGVBl. S. 386), bleibt unberührt.
§ 3