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Eingangsformel HmbMittebEVerkZV HA 65a Landesnorm Hamburg Fünfundsechzigste Verordnung über die Erweiterung der Verkaufszeiten aus Anlass von besonder

Verordnung über die Erweiterung der Verkaufszeiten aus Anlass von besonderen Ereignissen im Bezirk Hamburg-Mitte Vom 11. Dezember 2025 Zum 28.08.2026 aktuellste verfügbare Fassung der Gesamtausgabe

Fünfundsechzigste Verordnung über die Erweiterung der Verkaufszeiten aus Anlass von besonderen Ereignissen im Bezirk Hamburg-Mitte vom

  1. Dezember 2025 Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis Titel Gültig ab Fünfundsechzigste Verordnung über die Erweiterung der Verkaufszeiten aus Anlass von besonderen Ereignissen im Bezirk Hamburg-Mitte vom
  2. Dezember 2025 20.12.2025 Eingangsformel 20.12.2025 § 1 - Sonntagsöffnung am
  3. Januar 2026 20.12.2025 § 2 - Sonntagsöffnung am
  4. März 2026 20.12.2025 § 3 - Schlussvorschrift 20.12.2025 Auf Grund von § 8 Absatz 1 Satz 2 des Ladenöffnungsgesetzes vom
  5. Dezember 2006 (HmbGVBl. S. 611), geändert am
  6. Dezember 2009 (HmbGVBl. S. 444, 449), in Verbindung mit der Weiterübertragungsverordnung-Verkaufszeiten vom
  7. April 2018 (HmbGVBl. S. 82), zuletzt geändert am
  8. Mai 2025 (HmbGVBl. S. 433, 435), wird verordnet:

Eingangsformel § 1 Sonntagsöffnung am 4. Januar 2026

(1)Verkaufsstellen dürfen am Sonntag, dem
  1. Januar 2026, in der Zeit von 13 Uhr bis 18 Uhr geöffnet sein aus Anlass der Veranstaltungen
  2. „Winterzauber“,
  3. „Sport & Gesundheit“,
  4. „Airbagsystem Live-Demo“ - Vorstellung von Schutzsystemen.
(2)Nach § 8 Absatz 1 Satz 3 des Ladenöffnungsgesetzes wird die Freigabe der Öffnungszeiten nach Absatz 1
  1. Nummer 1 auf die Kerncity innerhalb des Wallrings (Steintorwall, Glockengießerwall, Esplanade, Caffamacherreihe bis Graskeller, Willy-Brandt-Straße bis Klosterwall) und das nördliche Überseequartier in der HafenCity sowie das Westfield Hamburg- Überseequartier (innerhalb des durch Überseeallee ab Magdeburger Brücke, San-Francisco-Straße, Hübenerstraße bis Einmündung Vancouverstraße sowie Vancouverstraße verlängert bis Chicagokai und Elbe umgrenzten Gebiets),
  2. Nummer 2 auf das Billstedt Center, Möllner Landstraße 3,
  3. Nummer 3 auf die Verkaufsstelle in der Süderstraße 83 beschränkt.

§ 1§ 2 Sonntagsöffnung am 29. März 2026

(1)Verkaufsstellen dürfen am Sonntag, dem
  1. März 2026, in der Zeit von 13 Uhr bis 18 Uhr geöffnet sein aus Anlass der Veranstaltungen
  2. „Frühlingszauber“,
  3. „Billstedt verbindet! Gemeinsam vielfältig“,
  4. „Fit in die Saison“ - großer Bikertreff mit kostenlosem Motorradmarkt zum Saisonbeginn.
(2)Nach § 8 Absatz 1 Satz 3 des Ladenöffnungsgesetzes wird die Freigabe der Öffnungszeiten nach Absatz 1
  1. Nummer 1 auf die Kerncity innerhalb des Wallrings (Steintorwall, Glockengießerwall, Esplanade, Caffamacherreihe bis Graskeller, Willy-Brandt-Straße bis Klosterwall) und das nördliche Überseequartier in der HafenCity sowie das Westfield Hamburg- Überseequartier (innerhalb des durch Überseeallee ab Magdeburger Brücke, San-Francisco-Straße, Hübenerstraße bis Einmündung Vancouverstraße sowie Vancouverstraße verlängert bis Chicagokai und Elbe umgrenzten Gebiets),
  2. Nummer 2 auf das Billstedt Center, Möllner Landstraße 3,
  3. Nummer 3 auf die Verkaufsstelle in der Süderstraße 83 beschränkt.

§ 2§ 3 Schlussvorschrift Die Verordnung zur Durchführung des Gesetzes über den Ladenschluss vom 12. Mai 1998 (Hmb

GVBl. S. 68), zuletzt geändert am 19. Oktober 2004 (HmbGVBl. S. 386), bleibt unberührt.

§ 3

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KI-Erklärung auf Basis des amtlichen Gesetzestextes. Orientierend, ersetzt keine Rechtsberatung.