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§ 3 SchulOrgMaßn2017/18V HA Landesnorm Hamburg - Einrichtung von Eingangsklassen Verordnung über Maßnahmen im Rahmen der Schulorganisation zum Schulja

Verordnung über Maßnahmen im Rahmen der Schulorganisation zum Schuljahresbeginn 2017/2018 Vom 13. Juli 2017 Zum 28.08.2026 aktuellste verfügbare Fassung der Gesamtausgabe zur Einzelansicht Verordnung

über Maßnahmen im Rahmen der Schulorganisation zum Schuljahresbeginn 2017/2018 vom

  1. Juli 2017 Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis Titel Gültig ab Verordnung über Maßnahmen im Rahmen der Schulorganisation zum Schuljahresbeginn 2017/2018 vom
  2. Juli 2017 29.07.2017 Eingangsformel 29.07.2017 Erster Abschnitt - Strukturelle Maßnahmen (Auf Dauer wirkende Maßnahmen) 29.07.2017 § 1 - Zusammenlegung von Schulformen 29.07.2017 Zweiter Abschnitt - Organisatorische Maßnahmen (Auf drei Schuljahre beschränkte Maßnahme) 29.07.2017 § 2 - Einrichtung von Eingangsklassen 29.07.2017 Dritter Abschnitt - Organisatorische Maßnahmen (Auf ein Schuljahr beschränkte Maßnahmen) 29.07.2017 § 3 - Einrichtung von Eingangsklassen 29.07.2017 Auf Grund von § 87 Absatz 3 des Hamburgischen Schulgesetzes (HmbSG) vom
  3. April 1997 (HmbGVBl. S. 97), zuletzt geändert am
  4. September 2016 (HmbGVBl. S. 441), und § 1 Nummer 18 der Weiterübertragungsverordnung-Schulrecht vom
  5. April 2010 (HmbGVBl. S. 324) wird verordnet: zur Einzelansicht Eingangsformel Erster Abschnitt Strukturelle Maßnahmen (Auf Dauer wirkende Maßnahmen) § 1 Zusammenlegung von Schulformen

(1)Die Staatliche Gewerbeschule Werft und Hafen (G7) wird mit der Beruflichen Schule Recycling- und Umwelttechnik (G8) zusammengelegt und zur Berufsbildenden Schule am Standort Sorbenstraße (BS27), Sorbenstraße 15, 20537 Hamburg, umgewandelt.
(2)Die Berufliche Schule für Handel und Verwaltung - Anckelmannstraße (H1) wird mit der Beruflichen Schule an der Alster (H11) zusammengelegt und zur Berufsbildenden Schule am Standort Anckelmannstraße I (BS1), Anckelmannstraße 10, 20537 Hamburg, umgewandelt.
(3)Die Staatliche Handelsschule Altona (H6) wird mit der Beruflichen Schule Eppendorf (H13) zusammengelegt und zur Berufsbildenden Schule am Standort Anckelmannstraße II (BS2), Anckelmannstraße 10, 20537 Hamburg, umgewandelt. zur Einzelansicht § 1 Zweiter Abschnitt Organisatorische Maßnahmen (Auf drei Schuljahre beschränkte Maßnahme) § 2 Einrichtung von Eingangsklassen Abweichend von § 87 Absatz 2 Satz 2 HmbSG wird für die Schuljahre 2017/2018, 2018/2019 und 2019/2020 bestimmt: An der Grundschule Molkenbuhrstraße wird mindestens eine Eingangsklasse der Jahrgangsstufe 1 der Grundschule eingerichtet. zur Einzelansicht § 2 Dritter Abschnitt Organisatorische Maßnahmen (Auf ein Schuljahr beschränkte Maßnahmen) § 3 Einrichtung von Eingangsklassen Abweichend von § 87 Absatz 2 Satz 2 HmbSG wird für das Schuljahr 2017/2018 bestimmt: 1. An der Kurt-Tucholsky-Schule wird mindestens eine Eingangsklasse der Jahrgangsstufe 5 der Stadtteilschule eingerichtet. 2. An den Schulen 2.1 Ganztagsschule an der Elbe, 2.2 Grundschule Ohrnsweg wird jeweils mindestens eine Eingangsklasse der Jahrgangsstufe 1 der Grundschule eingerichtet. Hamburg, den 13. Juli 2017. Die Behörde für Schule und Berufsbildung zur Einzelansicht § 3

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KI-Erklärung auf Basis des amtlichen Gesetzestextes. Orientierend, ersetzt keine Rechtsberatung.