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§ 2 SchulOrgMaßn2019/20V HA Landesnorm Hamburg - Angliederung von Grundschulen an Stadtteilschulen Verordnung über Maßnahmen im Rahmen der Schulorgani

Obsah (5)§ 1§ 2§ 3§ 4§ 5

Verordnung über Maßnahmen im Rahmen der Schulorganisation zum Schuljahresbeginn 2019/2020 Vom 29. Juli 2019 Zum 28.08.2026 aktuellste verfügbare Fassung der Gesamtausgabe

Verordnung über Maßnahmen im Rahmen der Schulorganisation zum Schuljahresbeginn 2019/2020 vom

  1. Juli 2019 Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis Titel Gültig ab Verordnung über Maßnahmen im Rahmen der Schulorganisation zum Schuljahresbeginn 2019/2020 vom
  2. Juli 2019 03.08.2019 Eingangsformel 03.08.2019 Erster Abschnitt - Strukturelle Maßnahmen (Auf Dauer wirkende Maßnahmen) 03.08.2019 § 1 - Neuerrichtung von Schulen 03.08.2019 § 2 - Angliederung von Grundschulen an Stadtteilschulen 03.08.2019 § 3 - Schließung von Schulen 03.08.2019 Zweiter Abschnitt - Organisatorische Maßnahmen (Auf fünf Schuljahre beschränkte Maßnahme) 03.08.2019 § 4 - Einrichtung von Eingangsklassen 03.08.2019 Dritter Abschnitt - Organisatorische Maßnahmen (Auf ein Schuljahr beschränkte Maßnahmen) 03.08.2019 § 5 - Einrichtung von Eingangsklassen 03.08.2019 Auf Grund von § 87 Absatz 3 des Hamburgischen Schulgesetzes (HmbSG) vom
  3. April 1997 (HmbGVBl. S. 97), zuletzt geändert am
  4. August 2018 (HmbGVBl. S. 280), und § 1 Nummer 18 der Weiterübertragungsverordnung-Schulrecht vom
  5. April 2010 (HmbGVBl. S. 324) wird verordnet:

Eingangsformel Erster Abschnitt Strukturelle Maßnahmen (Auf Dauer wirkende Maßnahmen) § 1 Neuerrichtung von Schulen Die Grundschule Ballerstaedtweg wird am Schulstandort Ballerstaedtweg 1, 22337 Hamburg, unter Weiternutzung der dortigen Schulgebäude neu errichtet.

§ 1

§ 2 Angliederung von Grundschulen an Stadtteilschulen Die Grundschule Altrahlstedt, Brockdorffstraße 2, 22149 Hamburg, wird der Stadtteilschule Altrahlstedt, Hüllenkamp 19, 22149 Hamburg, angegliedert.

§ 2

§ 3 Schließung von Schulen Die Staatliche Gewerbeschule für Ernährung und Hauswirtschaft (BS09), Brekelbaums Park 6, 20537 Hamburg, wird geschlossen.

§ 3

Zweiter Abschnitt Organisatorische Maßnahmen (Auf fünf Schuljahre beschränkte Maßnahme) § 4 Einrichtung von Eingangsklassen Abweichend von § 87 Absatz 2 Satz 2 HmbSG wird für die Schuljahre 2019/2020, 2020/2021, 2021/2022, 2022/2023 und 2023/2024 bestimmt: Am Gymnasium Hamm wird mindestens eine Eingangsklasse der Jahrgangsstufe 5 eingerichtet.

§ 4

Dritter Abschnitt Organisatorische Maßnahmen (Auf ein Schuljahr beschränkte Maßnahmen) § 5 Einrichtung von Eingangsklassen Abweichend von § 87 Absatz 2 Satz 2 HmbSG wird für das Schuljahr 2019/2020 bestimmt:

  1. An der Schule Leuschnerstraße wird mindestens eine Eingangsklasse der Jahrgangsstufe 1 der Grundschule eingerichtet.
  2. An der Stadtteilschule Ehestorfer Weg wird mindestens eine Eingangsklasse der Jahrgangsstufe 5 eingerichtet. Hamburg, den
  3. Juli
  4. Die Behörde für Schule und Berufsbildung

§ 5

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KI-Erklärung auf Basis des amtlichen Gesetzestextes. Orientierend, ersetzt keine Rechtsberatung.