Verordnung über Maßnahmen im Rahmen der Schulorganisation zum Schuljahresbeginn 2018/2019 vom
Eingangsformel Erster Abschnitt Strukturelle Maßnahmen (Auf Dauer wirkende Maßnahmen) § 1 Neuerrichtung von Schulen Die Grundschule Wolfgang-Borchert-Schule wird am Schulstandort Schwenckestraße 91-93, 20255 Hamburg, neu errichtet.
SG wird erstmalig mit Beginn des Schuljahres 2018/2019 bestimmt: An der Schule auf der Veddel wird mindestens eine Eingangsklasse der Jahrgangsstufe 5 der Stadtteilschule eingerichtet.
Zweiter Abschnitt Organisatorische Maßnahmen (Auf sechs Schuljahre beschränkte Maßnahme) § 3 Einrichtung von Eingangsklassen Abweichend von § 87 Absatz 2 Satz 2 HmbSG wird für die Schuljahre 2018/2019, 2019/2020, 2020/2021, 2021/2022, 2022/2023 und 2023/2024 bestimmt: An der Schule Ganztagsschule an der Elbe wird mindestens eine Eingangsklasse der Jahrgangsstufe 1 der Grundschule eingerichtet.
Dritter Abschnitt Organisatorische Maßnahmen (Auf vier Schuljahre beschränkte Maßnahme) § 4 Einrichtung von Eingangsklassen Abweichend von § 87 Absatz 2 Satz 2 HmbSG wird für die Schuljahre 2018/2019, 2019/2020, 2020/2021 und 2021/2022 bestimmt: An der Kurt-Tucholsky-Schule werden mindestens zwei Eingangsklassen der Jahrgangsstufe 5 der Stadtteilschule eingerichtet.
Vierter Abschnitt Organisatorische Maßnahmen (Auf ein Schuljahr beschränkte Maßnahmen) § 5 Einrichtung von Eingangsklassen Abweichend von § 87 Absatz 2 Satz 2 HmbSG wird für das Schuljahr 2018/2019 bestimmt:
KI-Erklärung auf Basis des amtlichen Gesetzestextes. Orientierend, ersetzt keine Rechtsberatung.