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SchulOrgMaßn2018/19V HA Landesnorm Hamburg Vierter Abschnitt - Organisatorische Maßnahmen (Auf ein Schuljahr beschränkte Maßnahmen) Verordnung über Ma

Obsah (5)§ 1§ 2§ 3§ 4§ 5

Verordnung über Maßnahmen im Rahmen der Schulorganisation zum Schuljahresbeginn 2018/2019 Vom 4. Juli 2018 Zum 28.08.2026 aktuellste verfügbare Fassung der Gesamtausgabe

Verordnung über Maßnahmen im Rahmen der Schulorganisation zum Schuljahresbeginn 2018/2019 vom

  1. Juli 2018 Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis Titel Gültig ab Verordnung über Maßnahmen im Rahmen der Schulorganisation zum Schuljahresbeginn 2018/2019 vom
  2. Juli 2018 21.07.2018 Eingangsformel 21.07.2018 Erster Abschnitt - Strukturelle Maßnahmen (Auf Dauer wirkende Maßnahmen) 21.07.2018 § 1 - Neuerrichtung von Schulen 21.07.2018 § 2 - Einrichtung von Eingangsklassen 21.07.2018 Zweiter Abschnitt - Organisatorische Maßnahmen (Auf sechs Schuljahre beschränkte Maßnahme) 21.07.2018 § 3 - Einrichtung von Eingangsklassen 21.07.2018 Dritter Abschnitt - Organisatorische Maßnahmen (Auf vier Schuljahre beschränkte Maßnahme) 21.07.2018 § 4 - Einrichtung von Eingangsklassen 21.07.2018 Vierter Abschnitt - Organisatorische Maßnahmen (Auf ein Schuljahr beschränkte Maßnahmen) 21.07.2018 § 5 - Einrichtung von Eingangsklassen 21.07.2018 Auf Grund von § 87 Absatz 3 des Hamburgischen Schulgesetzes (HmbSG) vom
  3. April 1997 (HmbGVBl. S. 97), zuletzt geändert am
  4. September 2016 (HmbGVBl. S. 441), und § 1 Nummer 18 der Weiterübertragungsverordnung-Schulrecht vom
  5. April 2010 (HmbGVBl. S. 324) wird verordnet:

Eingangsformel Erster Abschnitt Strukturelle Maßnahmen (Auf Dauer wirkende Maßnahmen) § 1 Neuerrichtung von Schulen Die Grundschule Wolfgang-Borchert-Schule wird am Schulstandort Schwenckestraße 91-93, 20255 Hamburg, neu errichtet.

§ 1§ 2 Einrichtung von Eingangsklassen Abweichend von § 87 Absatz 2 Satz 2 Hmb

SG wird erstmalig mit Beginn des Schuljahres 2018/2019 bestimmt: An der Schule auf der Veddel wird mindestens eine Eingangsklasse der Jahrgangsstufe 5 der Stadtteilschule eingerichtet.

§ 2

Zweiter Abschnitt Organisatorische Maßnahmen (Auf sechs Schuljahre beschränkte Maßnahme) § 3 Einrichtung von Eingangsklassen Abweichend von § 87 Absatz 2 Satz 2 HmbSG wird für die Schuljahre 2018/2019, 2019/2020, 2020/2021, 2021/2022, 2022/2023 und 2023/2024 bestimmt: An der Schule Ganztagsschule an der Elbe wird mindestens eine Eingangsklasse der Jahrgangsstufe 1 der Grundschule eingerichtet.

§ 3

Dritter Abschnitt Organisatorische Maßnahmen (Auf vier Schuljahre beschränkte Maßnahme) § 4 Einrichtung von Eingangsklassen Abweichend von § 87 Absatz 2 Satz 2 HmbSG wird für die Schuljahre 2018/2019, 2019/2020, 2020/2021 und 2021/2022 bestimmt: An der Kurt-Tucholsky-Schule werden mindestens zwei Eingangsklassen der Jahrgangsstufe 5 der Stadtteilschule eingerichtet.

§ 4

Vierter Abschnitt Organisatorische Maßnahmen (Auf ein Schuljahr beschränkte Maßnahmen) § 5 Einrichtung von Eingangsklassen Abweichend von § 87 Absatz 2 Satz 2 HmbSG wird für das Schuljahr 2018/2019 bestimmt:

  1. An der Schule Ohrnsweg wird mindestens eine Eingangsklasse der Jahrgangsstufe 1 der Grundschule eingerichtet.
  2. Am Gymnasium Hamm werden mindestens zwei Eingangsklassen der Jahrgangsstufe 5 des Gymnasiums eingerichtet. Hamburg, den
  3. Juli
  4. Die Behörde für Schule und Berufsbildung

§ 5

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